Schulen

Symbolbild

Keine Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen

Allein das Betreten des Schwimmbades sei eine "Todsünde". So argumentierten die Eltern dreier Kinder aus dem baden-württembergischen Landkreis Tuttlingen. Aus religiösen Gründen müssten ihre Kinder vom Schwimmunterricht befreit werden. Das hatte die zuständige Behörde abgelehnt. Dagegen zogen die Eltern vor das Verwaltungsgericht Freiburg. Erfolglos.

Schleswig-Holstein kürzt Schulunterricht – aber nicht in Religion

Das Land Schleswig-Holstein kürzt mit Beginn des nächsten Schuljahres die Unterrichtsstunden in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern Geschichte, Erdkunde und Wirtschaft-Politik. Dagegen wird das Fach Religion weiterhin im gleichen Umfang unterrichtet. Kritik an dieser Bevorzugung kommt von der SPD-Opposition im Landtag. Der Zentralrat der Konfessionsfreien weist zudem auf die fragwürdige Rolle des religiösen Bekenntnisunterrichts an öffentlichen Schulen hin.

Weniger Religion, mehr "gesunder Menschenverstand"

Polens Bildungsministerin will den Religionsunterricht an Schulen halbieren. Nur noch eine statt derzeit zwei Stunden Religionsunterricht an öffentlichen weiterführenden Schulen, das hat Polens Bildungsministerin Barbara Nowacka jetzt per Verordnung festgeschrieben. Doch die katholischen Bischöfe kündigen Protest an.

Evangelikale Mission auf den Schulhöfen

Die evangelikalen Sekten, oftmals auch "Freikirchen" genannt, sind emsig bemüht neue Schäfchen in ihre Kirchengemeinden zu lotsen. Mit missionarisch ausgebildeten Kadern, Pastoren, YouTube-Predigern und religiösen Aktivisten strömen sie zur Bibelverkündung aus. Sehr beliebtes Ziel, weil leichter zu beeinflussen, sind Kinder und Jugendliche. Denn mit der Bibel oder dem "Wachtturm" in der Hand oder der Einladung zum traditionellen Gottesdienst können sie in einer überwiegend säkular eingestellten Bevölkerung keinen Blumentopf mehr gewinnen.

Düsseldorfer Gericht: Schulunterricht nur ohne Gesichtsschleier

Ein Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen darf eine Schülerin mit Vollverschleierung vom Unterricht ausschließen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Nach Ansicht der Kammer beeinträchtige die weitgehende Bedeckung des Gesichts den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule – die Glaubensfreiheit sei demgegenüber von untergeordneter Bedeutung.

Weihnachten im Schuhkarton

Schulen in Vorarlberg verteilten Flyer der Aktion “Weihnachten im Schuhkarton”. Ziel dieser Aktion ist die Unterstützung von bedürftigen Kindern in Mittel- und Osteuropa. Dafür werden Schuhkartons je nach Vorliebe geschmückt und mit einer Auswahl von Geschenken befüllt. Dies können Spielzeuge, Schulunterlagen oder auch Kleidung sein. Was zunächst nach einer wohltätigen Spende klingt, die Kindern Freude bereiten soll, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als etwas gänzlich anderes.