Peter Kurz

Der Autor hat viele Jahre als Redakteur in der Nachrichtenredaktion einer Tageszeitung gearbeitet. Er ist ausgebildeter Jurist mit beiden Staatsexamen. 

Artikel des Autoren

"Religionsfreie Zone" auf dem Münchner Marienplatz

Kreuzerlass - Bayerns Staatskanzlei verwickelt sich in Widersprüche

Ein Artikel des Humanistischen Pressedienstes und die dadurch ausgelösten politischen Reaktionen haben dazu geführt, dass sich die bayerische Staatsregierung beim Thema "Kreuze in bayerischen Amtsstuben" in argumentative Widersprüche verwickelt. Das wiederum könnte bedeuten, dass die Position von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im noch laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geschwächt ist. Und er am Ende gerichtlich dazu verpflichtet wird, den sogenannten Kreuzerlass zurückzunehmen.

"Zappel-Woelki" vor dem Kölner Dom

Für 26.000 Euro lässt sich Unschuld nicht kaufen

Nachdem der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt hat, ist das Ermittlungsverfahren gegen ihn in Sachen falsche Versicherung an Eides statt und fahrlässiger Falscheid nun endgültig eingestellt worden. Doch die Staatsanwaltschaft widerspricht der Interpretation, dass Woelki damit "unschuldig" sei. Dies hatte das Erzbistum Köln in einer Pressemitteilung verbreitet. Und: In einem Offenen Brief an Papst Leo XIV. fordern verschiedene katholische Persönlichkeiten, Woelki von seinem Posten abzuberufen. Dieser sei durch die Ermittlungsergebnisse "moralisch vollständig korrumpiert".

Symbolbild

Wenn Grundrechte geschleift werden

Wenn ein Bündnis von zehn Bürgerrechtsorganisationen einmal pro Jahr den Grundrechte-Report vorstellt, dann ist das alles andere als eine Feier des Rechtsstaats. Kein Loblied, wie wir es etwa von einem runden Geburtstag des Grundgesetzes kennen, bei dem (zu Recht) die in der Verfassung garantierten Grundrechte gepriesen werden. Der Report zeigt eher anklagend auf, an welchen Stellen die Staatsgewalt dem Anspruch der Grundrechte in der Praxis nicht gerecht wird.

Salman Rushdie

25 Jahre Haft für den Rushdie-Attentäter

Mehr als 36 Jahre ist es her, dass der damalige iranische Revolutionsführer Ayatollah Khomeini zur Ermordung des britischen Autors Salman Rushdie aufrief. Vor knapp drei Jahren versuchte ein Mann, dieses Todesurteil umzusetzen, attackierte den Schriftsteller auf offener Bühne mit einem Messer. Rushdie überlebte schwer verletzt. Der Täter wurde jetzt von einem Gericht im US-Bundesstaat New York verurteilt.

Symbolbild

Debatte in Großbritannien über "kulturell intime Fotos"

In Großbritannien soll nicht nur die Veröffentlichung, sondern sogar schon der bloße Besitz "nicht einvernehmlicher kulturell intimer Fotos" geahndet werden. So empfiehlt es ein überparteilich besetzter Ausschuss dem britischen Parlament. Gemeint sind etwa Fotos von Frauen, die sonst in der Öffentlichkeit ein Kopftuch tragen, auf dem Bild dann aber ohne ein solches zu sehen sind. Käme ein solches Gesetz, dann stünden solche Fotos oder Videos auf derselben Stufe wie Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch.

Robert Prevost wird Kardinal

Der Heilige Geist hat geholfen

Wird ein Bundeskanzler erst im zweiten Wahlgang gewählt, so ist das für diesen ein politisches Desaster. Wird ein Papst schon im vierten Wahlgang des Konklave gewählt, sagt das: Er versteht es offenbar, Brücken zu bauen, oppositionelle Lager innerhalb der Kirche zu vereinen. Und wenn er dann noch in einem für einen Papst süßen Teenageralter von 69 Jahren ist und alle wissen, dass er die Geschicke seiner Kirche womöglich über Jahrzehnte prägen wird, so zeigt das, dass ihm offenbar großes Vertrauen entgegengebracht wird. Habemus Papam. Dieses Mal einen Leo. Einen Löwen also.

Klinikum Lippstadt

Keine Abtreibung – weil es die "katholischen Partner" so wollen

Eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts ist unter der Ampelkoalition bekanntlich gescheitert. Doch nicht einmal die deshalb weiterhin geltenden strengen Regeln sind manchen in der Praxis strikt genug. Das zeigt ein Fall aus dem nordrhein-westfälischen Lippstadt. Dort fusionierten zwei Krankenhäuser – eine in evangelischer, die andere in katholischere Trägerschaft. Die "katholischen Partner" setzten dabei durch, das die bisher schon nur in seltenen Fällen vorgenommenen Abbrüche weiter reduziert werden. Ein Arzt wehrt sich vor dem Arbeitsgericht gegen eine entsprechende Dienstanweisung des Klinikums.

Symbolbild

Keine Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen

Allein das Betreten des Schwimmbades sei eine "Todsünde". So argumentierten die Eltern dreier Kinder aus dem baden-württembergischen Landkreis Tuttlingen. Aus religiösen Gründen müssten ihre Kinder vom Schwimmunterricht befreit werden. Das hatte die zuständige Behörde abgelehnt. Dagegen zogen die Eltern vor das Verwaltungsgericht Freiburg. Erfolglos.

Kinderhand auf alter Hand

Kann das alles gewesen sein?

Das Christentum verspricht das ewige Leben. Die Unsterblichkeit. Und auch moderne Geschäftemacher nähren diese verheißende, in Wahrheit aber doch erschreckende Illusion. Das reicht von Eisleichen bis zu digitalen Untoten. Manch einer tröstet sich mit der "kleinen Unsterblichkeit".