Ist das Bild einer Muslimin ohne Kopftuch so zu behandeln wie Fotos von sexuellem Missbrauch?

Debatte in Großbritannien über "kulturell intime Fotos"

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Symbolbild
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In Großbritannien soll nicht nur die Veröffentlichung, sondern sogar schon der bloße Besitz "nicht einvernehmlicher kulturell intimer Fotos" geahndet werden. So empfiehlt es ein überparteilich besetzter Ausschuss dem britischen Parlament. Gemeint sind etwa Fotos von Frauen, die sonst in der Öffentlichkeit ein Kopftuch tragen, auf dem Bild dann aber ohne ein solches zu sehen sind. Käme ein solches Gesetz, dann stünden solche Fotos oder Videos auf derselben Stufe wie Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch.

Das Women and Equalities Committee ist ein elfköpfiges Gremium, besetzt mit Abgeordneten der verschiedenen Parteien – Labour, Liberale, Konservative. Vergleichbar mit den Ausschüssen in deutschen Parlamenten erarbeitet das Committee Gesetzesvorschläge und hört in diesem Rahmen Sachverständige an. Das Ganze wird in einem Bericht zusammengefasst. In diesem Fall ist es der Report "Tackling non-consensual intimate image abuse" – man will den Missbrauch von nicht einvernehmlich gemachten intimen Bildern angehen.

Das Committee setzt sich für eine Verschärfung der Vorschriften bei nicht einvernehmlich gemachten Bildern ein. Und zwar für die Ausdehnung der bestehenden Vorschriften auch auf "kulturell intime Bilder": So wie die Veröffentlichung und der Besitz von Bildern, die etwa den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, verboten und bestraft werden, müsse dies auch gelten, wenn das Bild das "Opfer" in einem kulturell oder religiös kompromittierenden Zusammenhang zeigten. Solche Fotos können etwa entstehen, wenn diese heimlich ohne Zustimmung des oder der Fotografierten entstehen. Oder wenn sie mit Zustimmung etwa eines früheren Partners hergestellt wurden und dann nach einer Trennung veröffentlicht werden. In dem Report heißt es:

"Non-consensual intimate image abuse is not always limited to sexually explicit content. For example, in some cultures, countries, or religions, sharing a photograph of someone without their religious clothing – or with their arm around another person – can be disastrous for the victim."

Das hieße: Das Veröffentlichen und der nicht einvernehmliche, bloße Besitz des Bildes mit "fehlendem" Kopftuch, sogar ein um die Schulter des "Opfers" gelegter Arm soll also strafrechtlich relevant sein. Gegen eine so weitgehende Ausdehnung auf den Schutz der "kulturellen Intimität" regt sich freilich Widerstand. David Spencer von der konservativen Denkfabrik Policy Exchange betonte, natürlich sei es wichtig, zum Beispiel "revenge porn", das Veröffentlichen von Nacktbildern oder -videos ehemaliger Partner, zu bekämpfen. Aber dies auf sogenannte kulturell intime Bilder auszudehnen, bedeute eine zu weit gehende Ausdehnung des Strafrechts. Die Polizei sei schon überlastet mit der Bekämpfung der Alltagskriminalität, sie solle sich nicht auch noch mit sogenannten kulturellen Belangen auseinandersetzen müssen.

Die Plattform Focus on Western Islamism zitierte die Abgeordnete Alex Davies-Jones, dass es mit Blick auf kulturell intime Fotos unmöglich sei, eine für alle befriedigende Definition zu finden. Im Übrigen könnten Menschen, die etwa unberechtigt Bilder unverschleierter Frauen im Internet hochladen, schon jetzt nach geltenden Strafvorschriften, etwa Nötigung, bestraft werden.
Theologe und Autor Gavin Ashenden wird deutlicher: Ein solches Gesetz würde bedeuten, in Großbritannien "die Scharia einzuführen, ohne dies ausdrücklich zuzugeben".

Die Idee für ein entsprechendes Gesetz fällt in eine Zeit aufgeheizter Stimmung in Großbritannien. Die International Business Times berichtete kürzlich darüber, dass nach den Attacken der Hamas auf Israel antimuslimische Hassvergehen und Hassrede, Vandalismus und persönliche Angriffe stark zugenommen hätten. Und dass Minderheiten deshalb besser geschützt werden müssten. Und das soll nun sogar so weit gehen, "kulturell intime Bilder" auf eine Stufe zu stellen mit Fotos, die die Verletzung der Intimsphäre bis hin zu Darstellung sexuellen Missbrauchs zeigen. Wohin das führt, zeigte ein Polizeibericht, in dem es um eine verurteilte Unterstützerin des Islamischen Staats (IS) ging. Bebildert mit einem Foto der Frau ohne Kopftuch. Ihr Anwalt fordert, den Bericht mit einem anderen Foto zu bebildern, auf dem seine Mandantin Kopftuch trägt. Zynisch fragte daraufhin ein Nutzer der Plattform X: "Warum dann nicht gleich vollverschleiert und mit einer Entschuldigung der Polizei?"

Der hpd hat unter der Überschrift "Alarmierender Einzug des Islamismus in Großbritannien" über die dortige aufgeheizte Lage berichtet. „"

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