Es geht zwar nur um zwei Unterrichtsstunden, vor allem aber geht es um Grundsätzliches: Inwieweit darf eine (nicht konfessionsgebundene) Schule während der Unterrichtszeit einen christlichen Schulgottesdienst organisieren? Wie wirkt eine solche religiöse Veranstaltung auf das soziale Gefüge der Schülerinnen und Schüler?
Diana Hay ist Mutter von zwei Mädchen. Diese besuchen die Bessunger Schule im hessischen Darmstadt, eine bekenntnisfreie Grundschule. Am 9. Dezember 2024, sieben Tage vor der geplanten Veranstaltung, bekam sie eine Mail von der Schule, in der es hieß:
"Am Montag, den 16.12.24 findet im Rahmen des Unterrichts ein gemeinsamer Weihnachtsschulgottesdienst in der Bessunger Kirche statt, zu dem alle Schülerinnen und Schüler der Bessunger Schule und das Kollegium herzlich eingeladen sind. Das Thema wird 'Licht und Dunkelheit' sein und die weihnachtliche Feierstunde wird von den verschiedenen Religruppen mit Liedern und Geschichten gestaltet. Sollte ihr Kind nicht an dieser Schulveranstaltung teilnehmen dürfen, melden Sie dies bitte möglichst frühzeitig bei den Klassenlehrer*innen, damit für Ihr Kind eine Betreuung für diese beiden Unterrichtsstunden organisiert werden kann."
Diana Hay meldete sich umgehend bei der Schulleitung. Sie sei überrascht über die Veranstaltung, insbesondere auch über die Opt-Out-Regel: dass also Kinder als angemeldet gelten, die von ihren Eltern nicht abgemeldet wurden. Wenn die Standardoption "Teilnahme" laute, könnten Eltern, die nicht so aufmerksam auf die Mitteilungen der Schule reagieren oder die nicht so gut Deutsch können, möglicherweise nicht rechtzeitig auf die Ankündigung reagieren. Ein gedrucktes Schreiben an die Eltern gab es nicht.

Hay verabredete sich zu einem Gespräch mit dem Konrektor der Schule. Dieser erklärte ihr, dass der Gottesdienst gewissermaßen in letzter Minute zwischen der Schule und der Kirche organisiert worden war. Daher hätten die Familien nicht früher als eine Woche im Voraus über die Veranstaltung informiert werden können. Doch selbst wenn die Kommunikation besser gelaufen wäre, bleiben doch die grundsätzlichen Zweifel, die Hay mit Blick auf den Weihnachtsgottesdienst hat. Zwar sei eine kulturelle Beschäftigung mit Religion und daraus (indirekt) abgeleiteten Traditionen in der Schule berechtigt. Aber, so argumentiert sie: "Die Veranstaltung als religiöser Gottesdienst, bei dem die Familien (zu Recht) die Wahl haben, ihre Kinder von der Teilnahme auszuschließen, teilt die Schulgemeinschaft in zwei Gruppen: die, die dabei sind und die, die nicht dabei sind. Dies wiederum bedeutet, dass die Veranstaltung nicht inklusiv ist, sondern eher separativ wirkt. Freunde beziehungsweise Klassenkameraden werden voneinander getrennt und es kann kein gemeinsames Gruppengefühl entstehen, das sonst die Bindungen stärken und die Integration in die Schulgemeinschaft fördern würde."
Diskriminiert aufgrund der Überzeugungen der Eltern
Die Kinder, die nicht an dem Weihnachtsgottesdienst teilnahmen, hätten sich stigmatisiert und minderwertig gefühlt, weil sie weder ein Geschenk (z.B. eine Kerze, eine solche bekamen die Gottesdienstteilnehmer) erhielten, noch in den Genuss einer besonderen Veranstaltung kamen wie die andere Gruppe. Das bedeute, dass bestimmte Kinder allein aufgrund der politischen/religiösen Überzeugungen ihrer Eltern (de)priorisiert und damit diskriminiert wurden. Die Schule sollte sich vielmehr bemühen, Inklusion, Toleranz und Respekt gegenüber allen Schülern zu fördern, und nicht das Gegenteil zu unterstützen, wie es mit dem Gottesdienst der Fall sei.
Der hpd hat auch die Bessunger Schule mit diesen Argumenten konfrontiert. Schließlich fordert die für die Darmstädter Schule einschlägige hessische Landesverfassung in Artikel 56, dass "der Lehrer in jedem Fach auf die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen aller Schüler Rücksicht zu nehmen hat". Das klingt schon weit fortschrittlicher als es andere Landesverfassungen formulieren. Weitaus weniger vereinbar mit der gesellschaftlichen Entwicklung (in Deutschland gibt es mehr Konfessionsfreie als Mitglieder der christlichen Kirchen) ist etwa Artikel 7 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung. Dort heißt es: "Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung." Und in Artikel 12 der baden-württembergischen Landesverfassung wird gefordert: "Die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe zu erziehen."
Die Bessunger Schule reagierte jedoch nicht auf unsere Anfrage. Versuchen wir daher einen Perspektivwechsel und versetzen uns in die argumentative Lage einer nicht konfessionsgebundenen Schule, die gleichwohl einen Schul- oder Weihnachtsgottesdienst anbietet. Sie könnte etwa argumentieren, dass Schulgottesdienste doch das Gemeinschaftsgefühl stärken können, insbesondere bei wichtigen Anlässen wie Einschulung, Abschluss oder auch in Krisensituationen. Oder dass religiöse oder interreligiöse Feiern Toleranz und Verständnis für verschiedene Glaubensrichtungen fördern könnten.
Nur geht es hier eben nicht um eine inter- oder multireligiöse Feier. Sondern um einen Gottesdienst in einer christlichen Kirche. So argumentiert auch Diana Hay: "Entweder ist der Gottesdienst Teil des Religionsunterrichts und wird nur für die angemeldeten Kinder angeboten. Oder es wird eine nicht-religiöse 'Licht und Dunkelheit'-Veranstaltung für alle Schüler angeboten. Dann aber an einem neutralen Ort." Darüber hinaus sei der Begriff "Gottesdienst" sicherlich problematisch, da er eng mit der Religion verbunden ist. Und auf noch etwas weist Diana Hay hin: Solche ohne Not provozierten Diskussionen wie hier um den Weihnachtsgottesdienst bergen das Risiko, dass es zu Spaltungen innerhalb der Familie und des Freundeskreises kommen kann.







17 Kommentare
Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Religionen spalten per se Schulklassen in 2 Lager und nicht nur Schulklassen, sondern
Die Schulen in der BRD sollten sich endlich einig werden keinen Religionsunterricht anzubieten.
Jeder Mensch der meint er braucht Religion für sein Leben, der kann diese für sich ausüben, aber ohne Zwang.
awmrkl am Permanenter Link
Jeder Mensch der meint er braucht Religion für sein Leben, der kann diese für sich ausüben, aber ohne Zwang ...
... und ohne andere Menschen damit zu belästigen! Keine Missio u.ä. Quatsch!
Religion == Privat!
Religion/Kirche == simpel privater Freizeitverein, eV (ohne gemeinnützig!) wie Sportvereine oder Kaninchenzüchter.
Und ja, Religionen spalten! Immer! Das ist ihr Sinn!
Deshalb unbedingt weg damit!
Gunnar Glitscher am Permanenter Link
Es ist höchste Zeit; dass Gesellschaft und Politik sich konsequent zur Kernaufgabe des Schulsystems bekennen: Bildung vermitteln, kritisches Denken fördern und positive Impulse für die Persönlichkeitentwicklung der de
Bertolt Schneider am Permanenter Link
"Die Bessunger Schule reagierte jedoch nicht auf unsere Anfrage." Der hpd sollte mal in sich gehen, und sich fragen, warum das so ist – und das Ergebnis hier mitteilen.
Gunnar Glitscher am Permanenter Link
Eine Medienanfrage zu beantworten sollte einer Einrichtung, die Bildung vermitteln soll, möglich sein.
Bertolt Schneider am Permanenter Link
Fehlender "Mut" war sicher nicht der Grund, die Anfrage des hpd nicht zu beantworten.
Petra Pausch am Permanenter Link
OK, dann hören Sie doch einfach mal auf zu "raunen" und teilen Sie uns mit, weshalb der hpd seine Anfrage nicht beantwortet bekam. Sie scheinen es ja zu wissen.
Bertolt Schneider am Permanenter Link
wie kommen Sie darauf, dass ich mich hier "wichtig machen will"? was soll so eine Unterstellung?
Petra Pausch am Permanenter Link
Hmm, mal nachdenken. Sie unterstellen dem hpd hier, dass er in welcher Form auch immer etwas falsch gemacht haben könnte und daher keine Antwort auf seine Fragen bekommen hat.
Und nun, da ich darauf hingewiesen habe, unterstellen Sie mir, dass ich Ihnen etwas unterstelle. Kann man so machen; nennt sich dann allerdings Schuldumkehr. Bislang ist von Ihnen nichts Substantielles gekommen. Und drum fragte ich Sie, ob Sie sich hier nur wichtig machen wollen.
Liefern Sie irgendetwas Greifbares, irgendetwas, das über ihre geraunte Unterstellung hinausgeht; irgendetwas Konkretes, weshalb Sie meinen, dass es offenbar richtig war, dem hpd nicht zu antworten. Dann werde ich die erste sein, die sich entschuldigt. Doch solange sie einfach nur halbgare Unterstellungen in den Raum werfen werde ich sie also solche bezeichnen.
Bertolt Schneider am Permanenter Link
"nennt sich dann allerdings Schuldumkehr": haben Sie’s auch noch ein bisschen größer?
Ich liefere Ihnen gar nichts, ich habe keine Anfrage gestellt, das war der hpd.
Petra Pausch am Permanenter Link
Sie waren es, der schrieb: "Fehlender "Mut" war sicher nicht der Grund, die Anfrage des hpd nicht zu beantworten." Und auf alle Nachfragen, was Sie hiermit meinten kam nichts und Sie wichen bisher
Rene Goeckel am Permanenter Link
Als ich 1955 in Bayern eingeschult wurde, gab es für die evangelkischen Kinder ein eigenes kleines Nebengebäude. Auch die große Pause fand zu unterschiedlichen Zeiten statt. Spaltung, welche Spaltung?
Sabine am Permanenter Link
Leider ist das an bayrischen Grundschulen zweimal im Jahr der Regelfall! Die staatlichen Schulen sind vermutlich von der Landesregierung gehalten, so zu verfahren.
Angela H am Permanenter Link
Manchmal sogar dreimal. Ich kann mich noch gut erinnern, dass ich mich wegen eines schulischen Weihnachtsgottesdienstes während meiner Tätigkeit an einer bayerischen Schule sogar habe krankschreiben lassen.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Das wird vermutlich den Menschen im Lande, sowie weltweit, immer klarer und das ist gut so, die Betrügereien der Religionsverkünder werden immer mehr durchschaut und eine Befreiung von diesem Übel ist in absehbarer Ze
Was mich betrifft, so werde ich dies wohl kaum noch erleben, aber die Generationen nach mir können ihre Freiheit von dem Übel Religion genießen.
Gretel am Permanenter Link
Ich wurde von meine Eltern völlig ohne Religion aufgezogen. Ich kann mich noch an meine Schulzeit in den 70gern erinnern, wo ich daher ebenfalls nicht an den Gottesdiensten teilnahm.
Bei mir gab es keinerlei Probleme mit den Klassenkameraden. So ganz kann ich die oben formulierte Kritik nicht nachvollziehen.
Bertolt Schneider am Permanenter Link
@ Gretel Ich empfinde den Artikel als konstruiert, Beispiele: „…. die Veranstaltung nicht inklusiv ist, sondern eher separativ wirkt.
"Die Kinder, die nicht an dem Weihnachtsgottesdienst teilnahmen, hätten sich stigmatisiert und minderwertig gefühlt, weil sie weder ein Geschenk (z.B. eine Kerze, eine solche bekamen die Gottesdienstteilnehmer) erhielten, noch in den Genuss einer besonderen Veranstaltung kamen wie die andere Gruppe. Das bedeute, dass bestimmte Kinder allein aufgrund der politischen/religiösen Überzeugungen ihrer Eltern (de)priorisiert und damit diskriminiert wurden. Die Schule sollte sich vielmehr bemühen, Inklusion, Toleranz und Respekt gegenüber allen Schülern zu fördern, und nicht das Gegenteil zu unterstützen, wie es mit dem Gottesdienst der Fall sei.“ „stigmatisiert“, „minderwertig“, „diskriminiert“: wow! Was sagen dazu Kinder und Eltern, die wirkliche Probleme haben?