Gesetze

Wirkungsvolle Gefahrenabwehr statt Paragraphenbastelei

Die sicherheitspolitische Debatte nach dem Anschlag in Berlin hat mit voller Wucht begonnen. Es ist mühsam, mit Sachlichkeit und Vernunft zu argumentieren. Die rechte Mantra stetiger Gesetzesverschärfungen verunsichert die Menschen und macht ihnen vor, Paragraphen könnten alles richten. Es lohnt von daher den Versuch, falsche Argumente der aktuellen Diskussion herauszuarbeiten.

Kampf um uneigennützige verwirrte Senioren

Sang- und klanglos wollten Gesundheitsminister Hermann Gröhe und Forschungsministerin Johanna Wanka sogenannte gruppen- bzw. rein fremdnützige Forschung an Demenzkranken zukünftig erlauben. Unter der Bedingung, dass die Betroffenen in einer vorsorglichen Verfügung zugestimmt haben. Jahre vorher, ohne wissen, welche Eingriffe dann überhaupt damit verbunden sein werden. Doch die Initiatoren und Befürworter der Neuregelung sind massiv in die Defensive geraten. Die für Juli geplante Abstimmung wurde auf den Herbst verschoben. Es müssen bohrende Fragen beantwortet werden.

Wenn Päderasten Gesetze machen

Bereits im Juni diesen Jahres beschloss die Türkei ein Gesetz, nachdem es erlaubt sei, Sex mit 12-Jährigen zu haben und diese zu verheiraten. Zuvor hatte das türkische Verfassungsgericht eine Bestimmung aufgehoben, die alle sexuellen Handlungen an Kindern unter 15 Jahren als "sexuellen Missbrauch" unter Strafe stellte. Dieser Skandal ging in der medialen Berichterstattung um den Putschversuch in der Türkei und seine Folgen unter.

Selbstbestimmungsrecht muss gewahrt bleiben

BERLIN. (dghs) Anlässlich der für den heutigen Donnerstag geplanten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die offizielle Zulassung der schon seit längerem in der Rechtswissenschaft diskutierten "Forschungsverfügung" für spätere Phasen der Demenzerkrankung betont die "Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben" (DGHS) die Bedeutung einer schriftlichen Verfügung, die nur im Zustand der Einwilligungsfähigkeit erstellt werden kann.

Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB (2013)

"Nein heißt Nein" ins Strafgesetz

BERLIN. (hpd) Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker hat in einem Interview mit der Wochenzeitung "Das Parlament" die Absicht bekräftigt, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Sexualstrafrechts noch wesentlich zu verändern. Das Ziel des Entwurfes ist es, Lücken im Sexualstrafrecht zu schließen. Dazu wird unter anderem der Missbrauchs-Paragraph neu gefasst und erweitert.