Recht

Bei der Demo für sexuelle Selbstbestimmung in Berlin

Für die Streichung des § 219a StGB

Ein Appell von Juristinnen und Juristen spricht sich für das Recht von Frauen aus, über legale Abtreibungsangebote von ÄrztInnen informiert zu werden. Dabei dürfen die ÄrztInnen nicht kriminalisiert werden.

Bei der Demo für sexuelle Selbstbestimmung in Berlin

Der Paragraph 219a StGB ist verfassungswidrig

Die Ärztin Kristina Hänel ist von der Staatsanwaltschaft Gießen nach § 219a StGB angeklagt worden. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht ist am 24. November 2017. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Verbot, öffentlich die ärztliche Dienstleistung des Schwangerschaftsabbruchs anzubieten. Auf Hänels Webseite befindet sich in ihrem Leistungsspektrum unter der Rubrik "Frauengesundheit" das Wort "Schwangerschaftsabbruch".

Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestags

Religion und republikanischer Staat

Ein grelles Schlaglicht auf die Bewusstseinslage in Sachen Staat und Religion wirft die Debatte über die Äußerungen des AfD-Politikers Albrecht Glaser, dem von den anderen Fraktionen des Bundestages das Amt des Alterspräsidenten verweigert wurde, weil er "dem Islam die Religionsfreiheit absprechen" wolle. Man darf wohl konstatieren, dass der Mangel an Sachkenntnis in dieser immerhin parlamentarischen Debatte allenfalls von ihrer Peinlichkeit überboten wurde, was nichts damit zu tun hat, wie man zur Person Glaser stehen mag.

Nackter Luther Wittenberg

Übergriffe von Behörden auf die Kunstaktion "Der nackte Luther"

Was haben Augsburg, Berlin und Wittenberg gemeinsam? Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) feierte 2017 in diesen Städten das 500-jährige Reformationsjubiläum und dreimal verletzten die örtlichen Behörden/Polizei das Recht auf Versammlungsfreiheit der Kunstaktion "Der nackte Luther". Beim ersten Mal mag es Zufall sein, beim zweiten Mal noch Schicksal, aber beim dritten Mal hat es wohl Methode. Angesichts der offenbar systematischen Verletzung der Versammlungsfreiheit im Luther-Jubiläumsjahr schaut dieser Kommentar von Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) auf die Gründe, die von den Behörden geltend gemacht wurden.

Taufe im Kleinkindalter darf keine Kirchensteuerpflicht begründen

In einigen Regionen Deutschlands wird nur die Hälfte der katholisch Getauften später gefirmt. Wer aber im religionsmündigen Alter den "Taufvertrag" nicht bestätigt, sollte auch nicht zur Kirchensteuer herangezogen werden. Dies geht aus einem Kommentar hervor, den die Koordinatorin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), Jacqueline Neumann, auf der Website des Instituts veröffentlicht hat.

Bundestagsabgeordnete bei der namentlichen Abstimmung

Ehe für alle kann kommen

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute das Gesetz zur "Ehe für Alle" unterzeichnet. Nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wird es zwar noch einige Wochen dauern, bis das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt. Doch es kann davon ausgegangen werden, dass noch in diesem Jahr die ersten gleichgeschlechtlichen Ehen geschlossen werden können.