Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die Abschaffung des entsprechenden Straftatbestands in § 103 Strafgesetzbuch vorsieht. Das Gesetz soll im Januar 2018 in Kraft treten.
Damit kann ab Beginn des nächsten Jahres keine "Majestätsbeleidigung" mehr strafverfolgt werden. Die Unsinnigkeit des im Strafgesetzbuch "vergessenen" Paragrafen wurde im Streit um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann offenkundig, der in der Sendung "Neo Magazin Royale" ein Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan vortrug. Erdogan hatte daraufhin den Fernsehmoderator wegen Majestätsbeleidigung angezeigt. Die Bundesregierung ließ die Strafverfolgung nach längerer Beratung zu.
Der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung in § 103 Strafgesetzbuch stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe. In einer Presseerklärung des Bundesrates heißt es: "Ein 'Sonderstrafrecht' wie Paragraf 103 sei nicht mehr zeitgemäß … die normalen Strafvorschriften für Beleidigung seien für den Ehrschutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten ausreichend." Auch die Bundesregierung versprach, den § 103 noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode abzuschaffen.
Die Länder hatten sich bereits Ende letzten Jahres mit einem Gesetzentwurf für die Abschaffung der Majestätsbeleidigung stark gemacht hatten. Bei den parlamentarischen Beratungen im Bundestag setzte sich jedoch die (fast identische) Initiative der Bundesregierung durch.
6 Kommentare
Kommentare
Sven am Permanenter Link
also heißt es jetzt Jan "der Große" Böhmermann?
Horst Herrmann am Permanenter Link
Gut so, überfällig. Leider ist jedoch von einer Streichung des "Gotteslästerungs"-Paragrafen (§166 StGB) nicht die Rede.
Wolfgang am Permanenter Link
Wenn es keine wertvollen Majestäten mehr gibt, kann man ja auch den überholten Unterstützungsparagrafen abschaffen.
Und wo kein Gott braucht man auch keinen Gotteslästerungsparagrafen. Ganz einfach.
unnützes Gefolge, Vertreter von 2000 Jahre christlicher Lügen.
Hainer am Permanenter Link
Der Titel des Artikels ist unsinnig. Natürlich kann auch weiterhin jeder König beleidigt werden, so wie jeder Mensch beleidigt werden kann.
Kay Krause am Permanenter Link
Aber ist es nicht taurig, dass es erst eines derart verunglückten Böhmermann-Schmähgedichtes auf den bigotten Diktator Erdogan bedurfte, um die Politik zum Denken und Handeln zu bewegen, um solchen Unsinn endlich aus
Und welchen Anlasses bedarf es letztlich, §166 StGb endlich ebenfalls in die Ecke des gesetzlichen Unfugs zu stellen (siehe Kommentar H.Herrmann)? Es gäbe sicherlich genügend Gründe und Anlässe, um den Papst und das übrige gött(zz)liche Bodenpersonal zu beleidigen, aber wollen wir uns mit Herrn Böhmermann auf eine Stufe stellen? Es besteht kein Problem für kirchenferne Menschen, den unseligen Kirchenglauben ad absurdum zu führen. Worauf also warten Sie noch, Damen und Herren Volksvertreter?
Resnikschek Karin am Permanenter Link
Böhmermann -deftig- und erfolgreich. Danke. Karin Resnikschek