Recht

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Eilantrag gegen Kopftuchverbot vor Bundesverfassungsgericht gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat Ende Juni einen Eilantrag einer muslimischen Rechtsreferendarin abgelehnt. Die Referendarin wollte - gegen eine Anordnung des hessischen Justizministeriums - vom höchsten deutschen Gericht geregelt haben, dass sie im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung mit Kopftuch in Strafprozessen Gerichtsverhandlungen leiten oder für die Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal auftreten dürfe.

Angela Merkel

Zustimmung von säkularen Verbänden

Der Beschluss des Bundestages, die Ehe für Alle zu öffnen, findet in den säkularen Vereinen und Verbänden viel Zustimmung. Auch die Humanistische Gemeinschaft Hessen und die Unitarier haben Presseerklärungen dazu abgegeben.

Bundestagsabgeordnete bei der namentlichen Abstimmung

Eine historische Abstimmung

Wie erwartet hat heute früh der Deutsche Bundestag mit 393 gegen 226 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) die "Ehe für Alle" in Deutschland beschlossen. Wie ebenfalls zu erwarten, haben deren Gegner sofort im Anschluss an die Abstimmung verkündet, dass sie Karlsruhe anrufen werden, um das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, ob man es zulassen könne, dem Mehrheitswillen der Bevölkerung zu entsprechen.

Religion über Alles?

Die Grenzen der Religionsfreiheit werden seit vielen Jahren mit gläubiger Regelmäßigkeit anhand der weiblichen Kopfbedeckung diskutiert. Vor allem die Verschleierung führt immer wieder zum Streit; im Windschatten dieses Friseur-Boykotts geht es dann auch mal um das Häubchen der Diakonisse oder andere religiöse Deko-Artikel.

Heiko Maas erhält "Bremsklotz des Monats"

Der Bremsklotz des Monats Mai geht an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), den er sich mit seinem Gesetzentwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und der damit verbundenen Einschränkung der Meinungsfreiheit redlich verdient hat.

Köln, 07. Mai 2017

"Das Parlament hat die Pflicht, das Beschneidungsgesetz abzuschaffen"

Zum fünften Jahrestag des "Kölner Urteils" legen Dr. iur. Ralf Eschelbach (Richter am Bundesgerichtshof), Prof. Dr. med. Matthias Franz (Universitätsklinikum Düsseldorf) und Prof. Dr. iur. Jörg Scheinfeld (Universitäten Mainz und Wiesbaden) ein gemeinsames Papier vor, in dem sie die zentralen Argumente der Beschneidungsdebatte zusammenfassen und die Parlamentarier nachdrücklich zum Handeln aufrufen.

Verhandlungspause

Droht eine Neutralitätskatastrophe?

Wie berichtet, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin im Gefolge der rückschrittlichen Kopftuchentscheidung des BVerfG, 1. Senat, von 2015 einer muslimischen Lehrerin im Februar 2017 eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern zuerkannt. Im Hinblick auf das Berliner Neutralitätsgesetz (das im Einklang mit dem 1. Kopftuchurteil des BVerfG 2003, 2. Senat, erlassen worden war) war ihr das Unterrichten mit Kopftuch untersagt worden. Diese Untersagung hatte das jetzt im Wesentlichen aufgehobene Urteil des Arbeitsgerichts Berlin als rechtens bestätigt. Es liege eine rechtliche Ungleichbehandlung, aber keine entschädigungspflichtige Diskriminierung vor.

Während der Verhandlung vor dem Berliner Arbeitsgericht.

Wenige Wochen zu spät

Im Februar berichtete der hpd über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin, welches einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung zusprach, weil das Land Berlin sie wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt hatte. Das Urteil war nach der Verkündung nur mündlich begründet worden. Nun liegt auch die detaillierte schriftliche Urteilsbegründung vor. Überzeugen kann sie nach Ansicht von Rechtsanwältin Jacqueline Neumann nicht. Dies insbesondere auch mit Blick auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Achbita und der Rechtssache Bougnaoui, welche jedoch erst im März ergingen und damit für die Beurteilung des vorliegenden Falls wenige Wochen zu spät kamen.

Konkordatsunterzeichnung in Rom

Initiative zur Ablösung des Reichskonkordats (1933)

Kurz nach der "Wiedervereinigung" wurden Kirchenfunktionäre tätig, um in den "jungen Bundesländern" eigene Kirchen-Staats-Verträge unterzubringen. Die meisten Deutschen wussten seinerzeit nichts über die Inhalte und Konsequenzen solcher "Konkordate". Nicht weniger traurig ist freilich, was mit dem so genannten "Reichskonkordat" geschieht oder besser nicht geschieht. Auch hierin tut Aufklärung not.

Vor dem Altar ein Glumando fangen...

Pokémon und Blasphemie

Als das Spiel Pokémon GO noch auf allen Handys zu finden war, trieb es einen jungen Russen dazu, in einer russisch-orthodoxen Kirche nach dem digitalen Kleingetier zu suchen. Er ließ sich dabei filmen – was ihm jetzt möglicherweise bis zu 5 Jahren Haft einbringen könnte.