Turbantragen im öffentlichen Verkehr
KONSTANZ. (hpd) Nach dem Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts, das entschieden hatte, die Helmpflicht auf Motorrädern gelte auch für Personen, die aus religiösen Gründen einen Turban tragen, erklärt der Sprecher der Humanistischen Alternative Bodensee (HABO), Dennis Riehle (Konstanz), dass die Entscheidung grundlegenden Charakter haben sollte.