Diskriminierung aus Ignoranz
BERLIN. (hpd/HVD) Wie das reformierte Personenstandsgesetz und seine Umsetzungsbestimmungen zeigen, kann praktische amtliche „Ignoranz“ sehr schnell auf massive Diskriminierung hinauslaufen. So sehen etwa alle Urkunden, z.B. die Geburtsurkunde, nach dem neu gefassten Personenstandsrecht, nur noch den Hinweis auf eine Religionszugehörigkeit vor, wenn diese den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat. Der HVD beschwert sich beim Bundesinnenminister.