Sterbehilfe

Spahn verbaut Schwerstleidenden letzte Chance auf legales Suizidmittel

Das Gesundheitsministerium hat mit Schreiben vom 29. Juni das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angewiesen, Mittel für einen Suizid auch in extremen Notfällen tödlich erkrankten Patienten zu verweigern. Alle der inzwischen über 100 eingegangenen Anträge auf Überlassung von Natrium-Pentobarbital, welches eine sichere und sanfte Selbsttötung ermöglicht, sollen pauschal abgelehnt werden.

Arzt Schweiz

Irrtümer in der Diskussion um die SAMW-Richtlinien "Umgang mit Sterben und Tod"

Der Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben hat sich vertieft mit den Richtlinien zum "Umgang mit Sterben und Tod" der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) auseinandergesetzt. Dignitas stellt fest, dass in der aktuellen Diskussion in den Medien Meinungsverschiedenheiten aufgezeigt werden, die teilweise in Irrtümern und Unwissen wurzeln. Ein zusammenfassender Überblick ist angezeigt.

Das Ziel: Überflüssig werden

Am heutigen Donnerstag (17. Mai 2018) feiert der gemeinnützig tätige Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" den zwanzigsten Jahrestag seiner Gründung. In den zwanzig Jahren seines Bestehens verzeichnete der Verein bedeutende Erfolge im Hinblick auf die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Leben und am Lebensende.

Vom Ende der Geduld

Fast nirgendwo gibt es eine so große Rechtsunsicherheit darüber, was am Lebensende wann wem erlaubt oder verboten ist, wie in Deutschland. Das stellt Prof. Gian Domenico Borasio fest, ein renommierter Vertreter der Palliativmedizin.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn

"Gott" ist wichtiger als das Leben

Einhundertundzwei Menschen müssen in Deutschland qualvoll sterben. Einhundertundzwei Menschen in Deutschland warten auf einen Tod, der sie von Schmerzen befreit. Einhundertundzwei Menschen in Deutschland werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verraten.

Gita Neumann und Dr. Christoph Turowski im Gespräch

"Weil ich dem erklärten Patientenwillen gemäß gehandelt habe"

Der spektakuläre Suizidhilfeprozess gegen den Berliner Hausarzt Dr. Turowski endete mit einem Freispruch. Bisher eher öffentlichkeitsscheu, erläutert der Arzt im sehr persönlichen Gespräch gegenüber dem hpd, warum er seinen Fall jetzt als Kampfansage gegen § 217 StGB versteht und wie leicht jeder human gesinnte Arzt völlig unschuldig in die Falle hoher Prozesskosten geraten kann.