Sterbehilfe

Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg

EGMR setzt von Dignitas eingeleitetes Verfahren gegen französischen Staat fort

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat beschlossen, der französischen Regierung die Beschwerden von 31 in Frankreich lebenden Personen zuzustellen und somit das von Dignitas gegen den französischen Staat eingeleitete Verfahren an die Hand zu nehmen. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Etappensieg für die Durchsetzung der Wahlfreiheit am Lebensende und dürfte in der derzeitigen politischen Debatte und der Arbeit an einem Gesetzesentwurf zum selbstbestimmten Sterben in Frankreich auf Interesse stoßen.

Gesprächskreis über selbstbestimmtes Sterben

Suizidhilfe: Neuer Gesprächskreis wird gut angenommen

Der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg bietet neben seinen Informationsveranstaltungen nun auch einen regelmäßig stattfindenden Gesprächskreis an. Darüber hinaus plant die Organisation Ende Oktober eine Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anlässlich einer Entscheidung über die Herausgabe von Natrium-Pentobarbital an einen Sterbewilligen.

Screenshot der Abstimmung über den Gesetzentwurf von Helling-Plahr et al.

War die AfD das Zünglein an der Waage?

In der Debatte um die beiden Entwürfe für ein Gesetz, welches die Suizidhilfe in Deutschland "regeln" sollte, ist verschiedentlich behauptet worden, es sei die Fraktion der "Alternative für Deutschland" (AfD) gewesen, welche bei den beiden Abstimmungen im Bundestag am 6. Juli den Ausschlag für das Scheitern gegeben habe.

Suizidhilfe ist und bleibt legal

Die Ablehnung beider Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe wurde sehr unterschiedlich aufgenommen und kommentiert – etwa mit der irreführenden Aussage, eine gesetzliche Regelung sei nötig, weil Suizidhilfe ansonsten in einer "rechtlichen Grauzone" stattfinde. Der Zentralrat der Konfessionsfreien ordnet die Abstimmung ein und beantwortet fünf gängige Fragen aus der säkularen Perspektive.

"Mein Ende gehört mir"

"Erleichtert!"

Mit Erleichterung reagiert der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Robert Roßbruch auf die Bundestagsabstimmung am heutigen Donnerstag. Keiner der beiden vorliegenden Gesetzesentwürfe hatte eine ausreichende Mehrheit erhalten. Damit bleibt die zurzeit bestehende Rechtslage weiterhin gültig.

Lebenszeichen per Klick

Im Zentrum der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) "Humanes Leben – Humanes Sterben" stehen neue digitale Service-Angebote für Mitglieder wie eine Hilferuf-SMS. Thema sind jedoch auch die aktuellen Gesetzesentwürfe zur Suizidhilfe, über die heute im Bundestag entschieden wird.