Oldenburg

Suizidhilfe: Neuer Gesprächskreis wird gut angenommen

gespraechskreis_selbstbestimmtes_sterben_oldenburg.jpg

Der Gesprächskreis über selbstbestimmtes Sterben in Oldenburg fand bereits zweimal statt.
Gesprächskreis über selbstbestimmtes Sterben

Der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg bietet neben seinen Informationsveranstaltungen nun auch einen regelmäßig stattfindenden Gesprächskreis an. Darüber hinaus plant die Organisation Ende Oktober eine Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anlässlich einer Entscheidung über die Herausgabe von Natrium-Pentobarbital an einen Sterbewilligen.

Bei einer Kundgebung des Arbeitskreises im November 2022 fiel den Akteuren der große Bedarf der Bürger auf, über das Thema Sterbehilfe zu sprechen. Die Anwesenden nahmen die Demonstration unerwartet als beeindruckende, sehr persönliche Diskussion miteinander wahr. Die spontanen Beiträge waren zum Teil sehr berührend, wenn die Sprechenden über ihre oft belastenden Erlebnisse mit Krankheit, Leiden und Sterben berichteten. So entstand die Idee eines regelmäßigen Gesprächskreises, damit dieser Austausch dort fortgeführt werden kann.

Das erste Gesprächskreis-Treffen fand im Juli diesen Jahres statt und wurde mit 30 Personen schon gut angenommen. Anfang September trafen sich nun bereits 40 Menschen, um sich über die aktuelle Situation zum Thema Sterbehilfe zu informieren und sich auszutauschen. Damit scheint der große Bedarf, über das Thema selbstbestimmtes Sterben in einem geschützten Rahmen sprechen zu können, bewiesen.

Eines der besprochenen Themen war die Aufklärung, dass Sterbehilfe in Deutschland derzeit erlaubt ist und gegeben werden darf. Diese Klarstellung ist leider notwendig geworden, weil die Berichterstattung in den Medien von vielen Bürgern so wahrgenommen wird, als könne die Hilfe zum Freitod wieder nur im Ausland erlangt werden. Da es bei der Bundestagsabstimmung am 6. Juli zur Sterbehilfe weder für den Castellucci-Entwurf noch für den von Helling-Plahr/Künast eine Mehrheit gab, wird die Rechtslage auch von den Medien oft fälschlicherweise so interpretiert, als sei Hilfe zum Suizid in Deutschland zur Zeit wieder verboten. Das ist falsch! Aus Sicht des Arbeitskreises braucht es auch keine neue Gesetzgebung zum Thema Suizidhilfe. Die Orientierung, wie Freitodhilfe gegeben werden darf, ergibt sich aus dem weitreichenden Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Video hier). Alle wichtigen Regeln zur Sterbehilfe wurden schon an diesem Tag von den Richtern unseres höchsten Gerichts benannt. Diese Regelungen werden heute von den in diesem Bereich tätigen Organisationen, wie der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und Dignitas – Menschenwürdig leben, Menschenwürdig sterben, herangezogen und beachtet.

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war der Wunsch der Anwesenden, eine weitere Veranstaltung zu planen, wo über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Suizides (auch ohne Arzt oder Organisation) gesprochen werden kann. Konkret gab es den Wunsch, über bisher verborgene Möglichkeiten des Freitods Informationen zu erhalten, da sich viele Bürger einen selbstbestimmten Ausweg wünschten. Die Teilnehmer des Gesprächskreises möchten ihre persönliche Lösung, ohne von jemandem abhängig zu sein, der letztendlich dann die "Erlaubnis" gibt. "Da hat sich der Staat herauszuhalten, das ist doch meine Entscheidung", war eine der Äußerungen, die zu hören war. "Wer sein Leben immer selbstbestimmt gelebt hat, will doch ebenso auch über sein Ableben bestimmen dürfen!"

Harald Mayer
Harald Mayer (Foto: © privat)

Beendet wurde das Treffen mit der Ankündigung, dass einige Mitglieder des Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg im Oktober nach Leipzig fahren werden, um Harald Mayer zu unterstützen. Er klagt am 26. Oktober um 10:00 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Freigabe des Medikaments Natrium-Pentobarbital, mit dem er sein Leiden selbstbestimmt beenden möchte. Dieses Medikament ist für ihn aufgrund seiner körperlichen Situation die einzige Möglichkeit des Freitodes, da er diese Substanz selbstständig zu sich nehmen kann. Der Arbeitskreis organisiert für den Tag der Verhandlung um 9.00 Uhr (also eine Stunde vor Beginn) vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Kundgebung. Bekannt wurde Harald Mayer durch einige Beiträge, die sein Leben beschreiben, unter anderem durch die ARD-Reportage "Harald Mayer kämpft um seinen Tod". Auf seiner Internetseite beschreibt der Suizidwillige mit eigenen Worten, wie es ihm geht. Weitere Videos über ihn sind bei YouTube zu finden.

Mehr Informationen zum Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg gibt es auf dessen Website. Weitere Informationen zur Kundgebung und kurzfristige Änderungen werden dort bekannt gegeben.

Der Gesprächskreis findet in regelmäßigen Abständen von circa drei Monaten statt. Teilnehmen können Mitglieder, die sich in den E-Mail-Verteiler des Arbeitskreises eingetragen haben. Wer nicht über Internet verfügt, wird per Telefon über die geplanten Zusammenkünfte informiert. Kontakt: Angelika Salzburg-Reige, Tel.: 04435 / 389542

Unterstützen Sie uns bei Steady!