Bochumer Brian

Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz eingereicht

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Filmplakat für den Bochumer Brian Karfreitag 2016
Brian 2016

BOCHUM. (hpd) Für die Aufführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag wurde die säkulare Initiative "Religionsfrei im Revier" im vergangenen Jahr zu einem Bußgeld verurteilt. Nun hat die Initiative Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Seit 2013 zeigt die Bochumer Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitag den Film "Das Leben des Brian", dessen öffentliche Aufführung an sogenannten stillen Feiertagen nicht erlaubt ist. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet am Karfreitag "alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr". An diesem Tag dürfen mehr als 750 Filme nicht einmal in geschlossener Gesellschaft gezeigt werden, aber auch Gartenpartys, Umzüge oder Schachturniere sind verboten.

Ziel der karfreitäglichen Brian-Aufführungen der Initiative Religionsfrei im Revier ist es, auf diese vielen Menschen unbekannte Regelung hinzuweisen und gleichzeitig darüber aufzuklären, in wie vielen anderen Bereichen in Deutschland noch immer gegen die vom Grundgesetz gebotene Trennung von Staat und Kirche verstoßen wird.

Für die Filmvorführung am Karfreitag 2014 wurde gegen Martin Budich, den Verantwortlichen der Initiative Religionsfrei im Revier, ein Bußgeld verhängt. Budich klagte gegen das Bußgeld in der Hoffnung zu verlieren und nach Durchschreiten des Instanzenweges das Feiertagsgesetz NRW selbst auf den Prüfstand stellen lassen zu können.

Sein Wunsch erfüllte sich. Das Amtsgericht Bochum verurteilte Budich im Dezember 2015 zur Zahlung eines Bußgelds von 100 Euro. Nach der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das OLG Hamm Ende Mai 2016 war der ordentliche Rechtsweg erschöpft und der Weg zum Bundesverfassungsgericht eröffnet, der nun beschritten wurde.

Ziel der Verfassungsbeschwerde ist es, das Feiertagsgesetz NRW und seine Regelungen zu den stillen Feiertagen vom Bundesverfassungsgericht auf seine Vereinbarkeit mit der Verfassung überprüfen zu lassen, in der Hoffnung dass, so Religionsfrei im Revier, "diese staatliche Bevormundung mit kirchlichen Normen beendet wird".