Deutsche Gerichte haben der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft versagt. Nun hat der Verein Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht – ebenso wie zwei weitere europäische Spaghettimonsterkirchen.
Die Geschichte begann 2014 mit einem harmlosen Schild. Einem "Nudelmessehinweisschild", das die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. (KdFSMD) an den Ortseingangsstraßen der Stadt Templin aufstellen wollte, um auf die freitäglichen Nudelmessen in ihrer dortigen Kirche hinzuweisen. Da andere religiöse bzw. weltanschauliche Gemeinschaften dort ihre Gottesdiensthinweistafeln aufstellen dürfen, beantragte die KdFSMD auch für ihr Schild eine entsprechende Genehmigung – und bekam sie zunächst auch. Doch nachdem die Nudelmessehinweisschilder montiert waren, hagelte es Beschwerden von christlichen Funktionären, die die Angelegenheit in die Politik trugen, welche wiederum Einfluss auf die genehmigende Behörde nahm. So wurde die Genehmigung widerrufen und eine neue, mündlich unter Zeugen vereinbarte, nie ausgestellt. Aus diesem Grund entschloss sich die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. vor Gericht zu ziehen.
In dem Gerichtsverfahren wies die KdFSMD darauf hin, dass sie sich – wie in der Vereinssatzung nachzulesen – als Weltanschauungsgemeinschaft versteht. Da Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland mit Religionsgemeinschaften gleich zu behandeln sind, pochte die KdFSMD auf ihr Recht, ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Hinweisschilder für Messen an Ortseingangsstraßen aufstellen zu dürfen. Doch weder die erste noch die zweite Instanz würdigten die vorgetragenen Argumente der KdFSMD und vertraten die Auffassung, dass es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. nicht um eine Weltanschauungsgemeinschaft handelt. Das angerufene Bundesverfassungsgericht weigerte sich – ohne Benennung von Gründen – sogar gänzlich, sich mit dem Fall zu befassen. So hat die KdFSMD nun den letzten möglichen juristischen Weg beschritten und Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingelegt.
Laut Aussage der KdFSMD ist sie damit die dritte europäische Spaghettimonsterkirche, die vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zieht. Neben der deutschen Kirche haben auch die polnische sowie die niederländische Kirche Beschwerde beim EGMR eingelegt. Allerdings ist zu beachten, dass sich die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. grundlegend von anderen Spaghettimonsterkirchen weltweit unterscheidet und damit auch ihre Beschwerde beim EGMR eine andere Stoßrichtung hat als jene der anderen Kirchen.
Üblicherweise vertreten Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters die Auffassung, dass es sich bei der Verehrung des FSM um eine Religion handelt. Die meisten Spaghettimonsterkirchen stellen sich deshalb als Religionsgemeinschaften dar. Ein Status, der ihnen häufig mit dem Argument abgesprochen wird, dass es sich beim Fliegenden Spaghettimonster lediglich um eine Religionsparodie handle. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. hingegen erhebt nicht den Anspruch, eine Religionsgemeinschaft zu sein. Sie versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft und betrachtet als ihren Zweck die Förderung der Weltanschauung des evolutionären Humanismus. Das Fliegende Spaghettimonster dient hierbei lediglich als satirisches Mittel zum Erreichen ihres Zwecks, wird jedoch nicht – wie bei anderen Spaghettimonsterkirchen – als Religion betrachtet.
Dieser fundamentale Unterschied könnte dazu führen, dass die Beschwerde der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. vom EGMR letztlich anders beurteilt wird als die Beschwerden der anderen europäischen Spaghettimonsterkirchen. Doch bis es soweit ist, wird wahrscheinlich noch viel Wasser durch den Rhein bei Straßburg fließen. Verfahren vor dem EGMR dauern üblicherweise einige Jahre.
16 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
RAmen!
annen anne Nerede am Permanenter Link
Das Spaghettimonster zählt die Zeit nicht in Jahren sondern in Äonen.Das haben göttliche Wesen so an sich.
Andreas am Permanenter Link
es gibt viele Wege, den Atheismus lächerlich zu machen ...
CnndrBrbr am Permanenter Link
Der Atheismus ist nicht lächerlich. Die Sonderrechte der Kirchen sind es.
Heinz König am Permanenter Link
Lächerlich machen? Die haben eine gute Chance zu gewinnen.
Warten wir mal ab...
Karl-Heinz Büchner am Permanenter Link
Mag sein, aber es gibt keinen Weg, der nicht die Lächerlichkeit der Religionen aufzeigt.
Kay Krause am Permanenter Link
Hat "Andreas" (Wieder mal) nix begriffen?
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Lachen ist halt gesund. Warum kriegen das Geistergläubige eigentlich nicht hin? Das führt doch auf die Dauer nur zu geistiger Verstopfung und Denkblockaden.
Tobias Stel. am Permanenter Link
@Andreas
Haben Sie also die Metaebene die entscheiden kann, wer das nun wirklich glaubt oder nicht?
Andreas am Permanenter Link
@ alle Kommentatoren Der Atheismus wird immer noch lächerlich gemacht – da helfen auch die Kommentare nichts ... ich persönlich denke ja, den Atheismus sollte man schon ernst nehmen
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Am Atheismus ist nichts, was man ernst nehmen muss. Er sagt ja nur aus, dass die atheistische Person nicht an Übernatürliches oder Geister im Weltraum glaubt. Das ist keine besondere Leistung.
Andreas am Permanenter Link
@ Bernd Kammermeier Wollen Sie den Humanistischen Pressedienst einstellen? Wenn da nichts ist, was man ernst nehmen kann ...
Karl-Heinz Büchner am Permanenter Link
Andreas,
Du begreifst es einfach nicht. Sei brav und füg Dich in Dein Schicksal.
Das wird nichts mehr mit Dir in dieser Welt und eine andere gibt es ja nun mal nicht.
Kay Krause am Permanenter Link
Herr Andreas, da sind wir aber froh!
Bernhard Kletze... am Permanenter Link
Am liebsten wär mirs wenn die KdFSMD endlich die Anerkennung bekommt, die ihr zusteht.
Leif am Permanenter Link
Wo liegt eigentlich das Problem?