Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland

Bundesverfassungsgericht weist Spaghettimonsterklage ab

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Nudelmesse in der Templiner Spaghettimonsterkirche

Als die Mitglieder der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. vergangenen Donnerstag den Weltnudeltag begingen, hatte das oberste deutsche Gericht ohne ihr Wissen bereits über sie entschieden. Wie erst jetzt bekannt wurde, wies das Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober die anhängige Verfassungsbeschwerde der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters
Deutschland
e. V. ab.

Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. (KdFSMD) versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft. Seit 2014 kämpft sie darum, ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften an den Ortseingangsstraßen von Templin mit Schildern auf ihre wöchentliche Nudelmesse in der Templiner Mutterkirche der deutschen Pastafaris hinweisen zu dürfen. Nachdem das Brandenburgische Oberlandesgericht am 2. August 2017 geurteilt hatte, dass die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. nicht als Weltanschauungsgemeinschaft zu betrachten sei und dass ihr mithin auch nicht das Recht zustehe, ihre Nudelmessehinweisschilder aufzustellen, hatte die KdFSMD Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Diese Verfassungsbeschwerde wurde nun von der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 11. Oktober 2018 einstimmig abgewiesen. Die lapidare Erklärung der Richter hierzu:

"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde. Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d  Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar."

Beispielbild
Die KdFSMD besteht auf ihrem Recht, Nudelmessehinweisschilder aufstellen zu dürfen. (© pastafari.eu)

Rechtsanwalt Dr. Winfried Rath, der die KdFSMD in rechtlichen Angelegenheiten vertritt, zeigt sich überrascht vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: "Wir haben in unserer Verfassungsbeschwerde auf 32 Seiten ausführlich erklärt, weshalb sich die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. als Weltanschauungsgemeinschaft versteht und wie ihre Mitglieder diese Weltanschauung leben. Die KdFSMD ist ein Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, humanistische Werte zu vermitteln. Sein Ziel ist die Förderung der Gleichbehandlung religiöser Zwecke mit wissenschaftlich orientierten Weltanschauungen sowie die Verbreitung einer offenen und toleranten Ethik. Dass die Zurückweisung unserer ausführlichen Erklärungen dem Bundesverfassungsgericht nicht einmal eine Begründung wert ist, ist – gelinde gesagt – äußerst erstaunlich."

Auch für den Vorsitzenden der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. Jan Splett sowie den Ehrenvorsitzenden des Vereins, Rüdiger Weida, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hatte, ist die Entscheidung der Karlsruher Richter vollkommen unverständlich. "Wir haben alle Eigenschaften, die Weltanschauungsgemeinschaften ausweisen. Wir haben eine gemeinsame, verbindliche Ethik, die auf den 8 Am Liebsten Wäre Mirs (ALWM) und den 10 Angeboten des Evolutionären Humanismus aufbaut, wir haben eine gemeinsame Weltsicht, den Naturalismus, wir haben gemeinsame Riten entwickelt, die wir regelmäßig feiern", sagt Rüdiger Weida. "Wir haben gemeinsame Leitsätze, mit dem regelmäßigen Wort zum Freitag eine ständige Vermittlung unserer Werte und wir bieten Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen, entwickelt passend zu unserer Weltanschauung. Kommendes Wochenende findet in unserer Templiner Kirche beispielsweise schon wieder eine Trauung statt."

Einer gewissen Kuriosität entbehrt übrigens nicht, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Richtern mit den Namen "Kirchhof", "Christ" und "Ott" getroffen wurde. Wobei zumindest von Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Mitglied einer katholischen Studentenverbindung, eigentlich eine Entscheidung zu erwarten gewesen wäre, die sich durch größere Offenheit gegenüber Religions- und damit auch Weltanschauungsgemeinschaften auszeichnet. Vor einem Jahr zitierte ihn das christliche Medienmagazin pro mit der Äußerung, dass es die Gretchenfrage von Artikel 4 des Grundgesetzes bleibe, was Religion eigentlich sei. "Der Staat darf sie nicht verbindlich für seine Bürger beantworten, denn der Schutz dieses Grundrechts gilt gerade der persönlichen Weltanschauung des Einzelnen."

Für die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. ist auf jeden Fall klar, dass ihr Kampf noch nicht zu Ende ist: "Unsere Juristen prüfen derzeit", sagt der Vorsitzende der KdFSMD Jan Splett, "ob und wie wir unser berechtigtes Anliegen, als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt zu werden, jetzt bei den Gerichten auf europäischer Ebene vorbringen können."