Gesundheitsminister Spahn blockt weiter

Transparenz: Fehlanzeige

Heute melden große und überregionale Medien, was hpd-Lesern schon längst bekannt ist: Gesundheitsminister Spahn begeht offenen Rechtsbruch. Mit der Anweisung des Ministers an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), den Zugang zu tödlichen Medikamenten für schwerstkranke Patienten entgegen eines höchstrichterlichen Urteils zu versagen.

Der Tagesspiegel schreibt unter der Überschrift "Spahn lehnte 102 Anträge auf Sterbehilfe ab": "Zwar ist die Bonner Behörde aufgrund eines Urteils seit 2017 verpflichtet, die Anträge im Einzelnen zu prüfen. Allerdings hatte Spahn persönlich das ihm unterstellte Arzneimittel-Bundesinstitut anweisen lassen, die Begehren pauschal zurückzuweisen. 24 Patienten sind in der Wartezeit bereits verstorben."

Wie der Tagesspiegel weiter berichtet, hat das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren das Bundesgesundheitsministerium jetzt aufgefordert, sein Vorgehen bei diesem heiklen Thema transparenter zu machen. "So sollen Spahns Beamte Informationen zu einer Ministervorlage herausgeben, in der sie das Karlsruher Verfahren zum Paragraf 217 bewerten." Der Gesundheitsminister will auch dieses Urteil nicht akzeptieren und hat Beschwerde eingelegt.

Nach einer von vielen Medien heute verbreiteten dpa-Meldung will der CDU-Politiker Spahn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum geltenden Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im nächsten Monat (26. Februar 2020) abwarten. Bis dahin will er den gesetzwidrigen Zustand aufrecht erhalten – auch gegen das letztinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, das den Zugang zu tödlichen Medikamenten für schwerkranke Menschen auf Antrag zugelassen hat.


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