Gesundheitsminister Spahn blockt weiter
Transparenz: Fehlanzeige
Foto: @ Olaf Kosinsky, Wikimedia CC BY-SA 3.0 DE
Heute melden große und überregionale Medien, was hpd-Lesern schon längst bekannt ist: Gesundheitsminister Spahn begeht offenen Rechtsbruch. Mit der Anweisung des Ministers an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), den Zugang zu tödlichen Medikamenten für schwerstkranke Patienten entgegen eines höchstrichterlichen Urteils zu versagen.
Der Tagesspiegel schreibt unter der Überschrift "Spahn lehnte 102 Anträge auf Sterbehilfe ab": "Zwar ist die Bonner Behörde aufgrund eines Urteils seit 2017 verpflichtet, die Anträge im Einzelnen zu prüfen. Allerdings hatte Spahn persönlich das ihm unterstellte Arzneimittel-Bundesinstitut anweisen lassen, die Begehren pauschal zurückzuweisen. 24 Patienten sind in der Wartezeit bereits verstorben."
Wie der Tagesspiegel weiter berichtet, hat das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren das Bundesgesundheitsministerium jetzt aufgefordert, sein Vorgehen bei diesem heiklen Thema transparenter zu machen. "So sollen Spahns Beamte Informationen zu einer Ministervorlage herausgeben, in der sie das Karlsruher Verfahren zum Paragraf 217 bewerten." Der Gesundheitsminister will auch dieses Urteil nicht akzeptieren und hat Beschwerde eingelegt.
Nach einer von vielen Medien heute verbreiteten dpa-Meldung will der CDU-Politiker Spahn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum geltenden Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im nächsten Monat (26. Februar 2020) abwarten. Bis dahin will er den gesetzwidrigen Zustand aufrecht erhalten – auch gegen das letztinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, das den Zugang zu tödlichen Medikamenten für schwerkranke Menschen auf Antrag zugelassen hat.
Siehe dazu auch:
- CDU-Anhänger akzeptieren vermeidbares Leid
- Steht der Paragraph 217 StGB auf der Kippe?
- Erste Antragsteller bereits verstorben
- Auch das Gesundheitsministerium sollte sich an geltendes Recht halten
- Minister ruft zum Rechtsbruch auf
- Spahn verbaut Schwerstleidenden letzte Chance auf legales Suizidmittel
- Der Staat darf Menschen nicht in den "harten Suizid" treiben
- "Gott" ist wichtiger als das Leben
- Strafanzeige gegen Jens Spahn
- "Inakzeptabel" und "grob rechtswidrig"
Kommentare (5)
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Es ist in einer echten
Es ist in einer echten Demokratie untragbar, dass ein solcher Minister noch amtiert, der Umkehrschluss ist, wir leben nicht in einer echten Demokratie, diese steht nur auf dem Papier, die Wirklichkeit ist leider so, dass wir in einer Kirchenrepublik leben und in einer solchen wird immer gegen das Volk regiert sobald dieses ihr "Kreuz" auf dem Wahlzettel gemacht hat und eine Partei mit einem C gewählt hat.
Leider sind auch die anderen Parteien nicht besser, auch diese biedern sich der mächtigen Kirche an obwohl, wie man aus der Geschichte weiss, diese NUR Unheil über die Menschen gebracht hat.
Es ist für Humanisten und Atheisten noch viel Handlungsbedarf vorhanden, also am Ball bleiben und nicht nachlassen im Bemühen Richtung Vernunft.
Die Kirchen wollen von den Menschen nur zwei Dinge, nämlich Geld und Gehorsam.
Humanisten wollen von den Menschen auch zwei Dinge, Verstand und Liebe zum Leben.
In Punkto Selbstbestimmung
In Punkto Selbstbestimmung stellt sich die CDU breit auf. Gestern, Sonntag, 12.01.2020, Bericht aus Berlin, ARD. Es ging um Spahns Widerspruchslösung bei der Organspende. Gröhe, Spahns Vorgänger, lehnt die Widerspruchslösung ab, weil er das Recht auf Selbstbestimmung des Menschen verletzt sieht. Gröhe wirft Spahn damit vor, eine nicht verfassungskonforme Regel in Kraft setzen zu wollen. Für Spahn ist das Routine. Seit langem stellt er sich über das Gesetz, wenn es um das Recht der Selbstbestimmung geht. Er weigert sich sogar, das höchstrichterliche BGH Urteil bzgl. Selbstbestimmung am Ende des Lebens umzusetzen und weist Behörden an, Verfassungsbruch zu begehen. Also, Spahn, nimm das von Gröhe: „Das Selbstbestimmungsrecht, das die Verfassung uns zusichert, das müssen wir uns nicht verdienen. Das steht uns zu.“ Bäm! Gröhe, dieser Teufelskerl, denkt man, aber es ist nur ein Scheingefecht. Grade beim Recht auf Selbstbestimmung sind beide auf einer Linie. Gröhe selbst hat aus religiotischen Gründen die Verfassung missachtet, als es um das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ging. Es ist leicht das C in der Partei als Plage zu identifizieren. Die Frage ist: Gibt es überhaupt jemand, der das mit der Selbstbestimmung mal ernsthaft in die Hand nehmen kann? Ja. Gibt es. Auftritt Gröhe, gestern, Bericht aus Berlin, ARD: „Nicht zuletzt, die beiden großen Kirchen weisen auf die fundamentale Rolle des Selbstbestimmungsrechts hin.“ Tusch. Nahallamarsch. Abgang.
Herr Spahn ist Christ und CDU
Herr Spahn ist Christ und CDU-Mitglied. Er kann nicht anders. Und er darf nicht anders.
Moin,
Moin,
Bundesminister, wie Spahn, sind für jede Partei ein Totengräber.
Wer stark leidenden Menschen helfen will, entscheidet und
verhält sich anders!
Ein Staat der sich mit religiösen Symbolen "schmückt" ist für mich nicht vertrauenswürdig.
"Willst Du Dich beim Sterben quälen, musst du immer Christen wählen!"
Ein Urteil über den Wert des menschlichen Lebens steht keinem Dritten zu. Ärzte haften nicht für einen künstlich hinausgezögerten Tod.
Wer unheilbar krank ist, unter Qualen leidet und deshalb die Sterbephase abkürzen will, der begeht keinen „Selbstmord“
Die Würde des Einzelnen ist dadurch bestimmt, dass der Einzelne über seine Würde bestimmt – nicht der Staat oder die Kirche oder der Diktator Spahn.
Es gibt kein nennenswertes "Geschäft mit dem Tod", wohl aber ein "Milliardengeschäft mit der Leidensverlängerung.
Die Kirchen und die kirchenhörigen Parteien wollen aus religiösem Wahn alle Menschen bis zu ihrem Ende zum Leiden zwingen.
"Wer stark leidet, ist nah bei Jesus!"
Viele Grüße
Arno Gebauer
Schon wieder.
Schon wieder.
Ich habe die Titelüberzeile (oder wie die auch immer genannt wird) schon wieder so gelesen:
Gesundheitsminister Spahn bockt weiter.