DIGNITAS wirft dem Gesundheitsminister Meineid und Rechtsbeugung vor

Strafanzeige gegen Jens Spahn

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Gesundheitsminister Jens Spahn (2018)
Jens Spahn (2018)

DIGNITAS Deutschland hat am 8. November 2018 bei Berlins Justizsenator Behrend Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Jens Spahn eingereicht. Die Sterbehilfeorganisation wirft dem CDU-Gesundheitsminister Meineid und Rechtsbeugung vor.

In dem Verfahren Koch / Bundesrepublik Deutschland haben die Richter des Bundesverwaltungsgerichts (am 02. März 2017) entschieden, dass schwerstkranken Patienten im bestimmten Ausnahmefällen den Anspruch haben, Natrium-Pentobarbital zu erhalten, um selbstbestimmt sterben zu können. Bereits der damalige Bundesgesundheitsminister Gröhe erklärte öffentlich, alles daranzusetzen, dass dieses Urteil nicht in die Praxis umgesetzt werden wird.

Der derzeitige Gesundheitsminister Jens Spahn hat daran nichts geändert. Sondern sogar das zuständige und ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen, alle entsprechenden Anträge abzuweisen. Das Institut hat bis zum heutigen Tag keinem einzigen der über 100 Anträge bescheiden; weder positiv noch negativ.

Da dies mit Wissen und auf Anordnung des Gesundheitsministers erfolgt sei, ist laut DIGNITAS Deutschland der Tatbestand des Meineides und der Rechtsbeugung gegeben:

Bei seinem Amtsantritt leistete der Beschuldige Spahn den vorgeschrieben Amtseid, der wie folgt lautet: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volke widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetzes des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."

Dieser von Spahn geleistete Eid erfüllt in Verbindung mit dem von ihm getroffenen … Erlass an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 154 StGB (Meineid). Nach Art. 1 Abs. 3 GG sind nämlich die diesem nachfolgenden Artikel unmittelbar geltendes Recht. Folglich ist unmittelbar geltendes Recht … auch Art. 20 Abs. 3 GG, wonach die vollziehende Gewalt "an Recht und Gesetz gebunden" ist …

Deshalb sind sowohl der Gesundheitsminister als auch das ihm unterstellte Institut an höchstrichterliche Entscheidungen gebunden und begehen andauernden Rechtsbruch durch das Ignorieren des Urteils vom 02. März 2017.

Zudem käme hinzu, dass der Gesundheitsminister

"… zum Zeitpunkt seines Amtsantritts und zum Zeitpunkt der Ableitung des Eides – im März 2018 – die relevante Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts … kannte und dass ihm ferner Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG bekannt waren. Wenn er somit zum Zeitpunkt der Eidesleistung die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten kannte und er gleichwohl den Eid leistete, das Grundgesetz zu befolgen, so kann sein nachfolgendes Verhalten … nur so gewertet werden, dass er bereits bei der Ableitung des Eides die Absicht hatte, die eidlich beschworene Verpflichtung nicht zu erfüllen.

Die vorgeworfene Rechtsbeugung des Gesundheitsministers begründet DIGNITAS Deutschland damit, dass dieser eine Entscheidung "zum Nachteil einer Partei, nämlich der durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes privilegierten Person" getroffen habe.


Die Zitate sind der Strafanzeige (siehe Anlage) entnommen.

Vgl. dazu auch: