England und Wales

Einrichtung von Schutzzonen rund um Abtreibungskliniken

Pro-Life-Flaggen vor einer Klinik
Pro-Life-Flaggen vor einer Klinik

Vergangene Woche haben die britischen Abgeordneten parteiübergreifend für Schutzzonen um Kliniken gestimmt, in denen auch Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Schwangere dürfen, wenn die weiteren Entscheidungsebenen zustimmen, in einem Umkreis von 150 Metern zu einer solchen Einrichtung nicht belästigt werden. Wer sich nicht an die Schutzzonen hält, soll in Zukunft mit Haft bis zu sechs Monaten bestraft werden. Abtreibungsgegner*innen sehen ihre Rechte beschnitten.

297 Parlamentsmitglieder stimmten für Schutzzonen vor Kliniken, die in England und Wales Schwangerschaftsabbrüche anbieten, 110 stimmten dagegen. Dank dieser klaren Mehrheit wird der Gesetzesentwurf nun an die nächste Abstimmungsebene – inklusive des House of Lords, dem britischen Oberhaus – weitergegeben. Er sieht Zonen von 150 Metern um Abtreibungskliniken beziehungsweise zu Eingängen von Gebäuden vor, die unter anderem eine solche Klinik beherbergen. In diesem Bereich dürfen Menschen dann nicht mehr von Selbstbestimmungsgegner*innen gestört werden. Dies würde auch Versuche der Beeinflussung, Bedrohung und Belästigung umfassen. Auch wenn diese als vermeintliche Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche mit Bildern, Schriften oder Audionachrichten daherkommen. Wer gegen die Schutzzonen verstößt, kann mit bis zu einem halben Jahr Gefängnis bestraft werden.

Eingebracht hatte den Gesetzesentwurf die Abgeordnete der Labour Party Stella Creasey, welche die besondere Verletzlichkeit derer betonte, die diese Einrichtungen aufsuchten. Es würde nicht vor Kliniken, die Hüft-OPs oder die Versorgung verletzter Knöchel anböten, gebetet, Rosenkränze und Abbildungen von Föten vorgezeigt.

Nachdem lokale Schutzzonen immer wieder von Gerichten aufgehoben worden waren, scheint ein Gesetz, wie es bereits seit vielen Jahren von Abgeordneten gefordert wird, dringend notwendig. Die Nichtregierungsorganisation British Pregnancy Advisory Service (Britischer Schwangerschafts-Beratungsdienst), die sich um reproduktive Gesundheit kümmert, zum Beispiel in Form der Abgabe von Notfallverhütungsmitteln, von Vasektomien und Schwangerschaftsabbrüchen, forderte schon länger solche geschützten Bereiche. Allein in den Jahren 2018 bis 2022 seien 50 Kliniken in England und Wales und somit Mitarbeitende wie Hilfesuchende ins Visier von Selbstbestimmungsgegnern geraten.

Während die einen, so zum Beispiel die Humanists UK, die auch Abgeordnete vor der Abstimmung gebrieft hatten, diesen ersten Schritt zu einem Gesetz über Schutzzonen freudig begrüßen, sehen sich Abtreibungsgegner*innen in ihren Rechten eingeschränkt und sind überzeugt, dass diese geschützten Bereiche Frauen wichtige praktische Unterstützung durch Freiwillige nehmen würden. Catherine Robinson, Sprecherin der Nichtregierungsorganisation Right to Life UK, ist sich sicher, dass hunderten Frauen vor Kliniken durch selbsternannte Pro-Life-Aktivist*innen geholfen worden sei.

Stella Creasey kontert, dass es Zeiten und Orte gäbe, um das Thema Schwangerschaftsabbrüche zu diskutieren, jedoch nicht, wenn es gerade um verletzliche Frauen ginge.

Obwohl auch in Deutschland Schutzzonen debattiert wurden, ist hier lediglich geplant, Gehsteigbelästigungen zur Ordnungswidrigkeit zu machen. In Spanien hat die Regierung eine ähnliche Regelung bereits im Mai diesen Jahres auf den Weg gebracht. Schottland setzt ebenfalls auf geschützte Bereiche.

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Kommentare (6)

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Do. 27 Okt 2022 - 12:50

Typisch Deutsch, niemanden auf die Füße treten und nie klare Stellung zu jedweden Problem nehmen. Wenn die Bürger:innen sich nicht selbst engagieren und helfen, dann
geschieht von Seiten der Regierung nichts um Missstände gesetzlich eindeutig zu regeln.
Seht euch mal in Europa um und macht euch Gedanken zu allen Gesetzen, welche von unserer Regierung ignoriert werden, wie Z.B. die Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen, welche laut Gesetz längst hätte erfolgen müssen.

Franz Edler (nicht überprüft)

Do. 27 Okt 2022 - 16:45

Ich habe kurz über den Begriff Schutzzone nachgedacht. Eigentlich makaber.

Rene Goeckel (nicht überprüft)

Fr. 28 Okt 2022 - 12:04

150 Meter? Ich fordere eine Erweiterung der Schutzzonen bis ran an die Kirchen.

wolfgang (nicht überprüft)

Fr. 28 Okt 2022 - 12:17

Auf jeder Baustelle steht ein Schild: "Betreten verboten"
Bei jeder Kirche müsste ein Schild stehen: "Betreten auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder"
Das auch zum Thema "Schutzzone"

David Z (nicht überprüft)

Fr. 28 Okt 2022 - 15:06

Ist Belästigung nicht grundsätzlich untersagt? Warum eine Sonderregelung?

M.S. (nicht überprüft)

Mo. 31 Okt 2022 - 17:18

Antwort auf von David Z (nicht überprüft)

Leider ist das sehr uneindeutig geregelt. Man darf ja auch eigentlich nicht zum Betteln an Türen klingeln. Es sei denn, man hat eine Genehmigung oder erfüllt was weiß ich für welche Voraussetzungen, dann darf man. Also klingeln hier Sternsinger, diverse kirchliche Groß-Vereine (Caritas usw.), und Vertreter umliegender Vereine und Schulen ("brauchen Geld für Weckmänner an St. Martin") und diverse Unternehmer ("wir reparieren Korbstühle", "unser Zirkus braucht Geld für Tierfutter"). Wenn das einfach mal grundsätzlich verboten wäre, das wäre schön. Mir kann keiner glaubhaft erzählen, dass er gerne solche Leute vor der Tür stehen hat.

Hella Camargo

Jahrgang 1980, hat Germanistik und romanische Philologie studiert. Da sie in eine römisch-katholische Familie hineingeboren wurde und dreieinhalb Jahre auf einer katholischen Grundschule verbracht hat, war der Grundstein zum Atheismus früh gelegt. Heute baut sie lieber auf ihren Gerechtigkeitssinn als auf kirchliche Gebote.

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