Vergangene Woche haben die britischen Abgeordneten parteiübergreifend für Schutzzonen um Kliniken gestimmt, in denen auch Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Schwangere dürfen, wenn die weiteren Entscheidungsebenen zustimmen, in einem Umkreis von 150 Metern zu einer solchen Einrichtung nicht belästigt werden. Wer sich nicht an die Schutzzonen hält, soll in Zukunft mit Haft bis zu sechs Monaten bestraft werden. Abtreibungsgegner*innen sehen ihre Rechte beschnitten.
297 Parlamentsmitglieder stimmten für Schutzzonen vor Kliniken, die in England und Wales Schwangerschaftsabbrüche anbieten, 110 stimmten dagegen. Dank dieser klaren Mehrheit wird der Gesetzesentwurf nun an die nächste Abstimmungsebene – inklusive des House of Lords, dem britischen Oberhaus – weitergegeben. Er sieht Zonen von 150 Metern um Abtreibungskliniken beziehungsweise zu Eingängen von Gebäuden vor, die unter anderem eine solche Klinik beherbergen. In diesem Bereich dürfen Menschen dann nicht mehr von Selbstbestimmungsgegner*innen gestört werden. Dies würde auch Versuche der Beeinflussung, Bedrohung und Belästigung umfassen. Auch wenn diese als vermeintliche Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche mit Bildern, Schriften oder Audionachrichten daherkommen. Wer gegen die Schutzzonen verstößt, kann mit bis zu einem halben Jahr Gefängnis bestraft werden.
Eingebracht hatte den Gesetzesentwurf die Abgeordnete der Labour Party Stella Creasey, welche die besondere Verletzlichkeit derer betonte, die diese Einrichtungen aufsuchten. Es würde nicht vor Kliniken, die Hüft-OPs oder die Versorgung verletzter Knöchel anböten, gebetet, es würden auch nicht Rosenkränze und Abbildungen von Föten vorgezeigt.
Nachdem lokale Schutzzonen immer wieder von Gerichten aufgehoben worden waren, scheint ein Gesetz, wie es bereits seit vielen Jahren von Abgeordneten gefordert wird, dringend notwendig. Die Nichtregierungsorganisation British Pregnancy Advisory Service (Britischer Schwangerschafts-Beratungsdienst), die sich um reproduktive Gesundheit kümmert, zum Beispiel in Form der Abgabe von Notfallverhütungsmitteln, von Vasektomien und Schwangerschaftsabbrüchen, forderte schon länger solche geschützten Bereiche. Allein in den Jahren 2018 bis 2022 seien 50 Kliniken in England und Wales und somit Mitarbeitende wie Hilfesuchende ins Visier von Selbstbestimmungsgegnern geraten.
Während die einen, so zum Beispiel die Humanists UK, die auch Abgeordnete vor der Abstimmung gebrieft hatten, diesen ersten Schritt zu einem Gesetz über Schutzzonen freudig begrüßen, sehen sich Abtreibungsgegner*innen in ihren Rechten eingeschränkt und sind überzeugt, dass diese geschützten Bereiche Frauen wichtige praktische Unterstützung durch Freiwillige nehmen würden. Catherine Robinson, Sprecherin der Nichtregierungsorganisation Right to Life UK, ist sich sicher, dass hunderten Frauen vor Kliniken durch selbsternannte Pro-Life-Aktivist*innen geholfen worden sei.
Stella Creasey kontert, dass es Zeiten und Orte gäbe, um das Thema Schwangerschaftsabbrüche zu diskutieren, jedoch nicht, wenn es gerade um verletzliche Frauen ginge.
Obwohl auch in Deutschland Schutzzonen debattiert wurden, ist hier lediglich geplant, Gehsteigbelästigungen zur Ordnungswidrigkeit zu machen. In Spanien hat die Regierung eine ähnliche Regelung bereits im Mai dieses Jahres auf den Weg gebracht. Schottland setzt ebenfalls auf geschützte Bereiche.
6 Kommentare
Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Typisch Deutsch, niemanden auf die Füße treten und nie klare Stellung zu jedweden Problem nehmen. Wenn die Bürger:innen sich nicht selbst engagieren und helfen, dann
Seht euch mal in Europa um und macht euch Gedanken zu allen Gesetzen, welche von unserer Regierung ignoriert werden, wie Z.B. die Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen, welche laut Gesetz längst hätte erfolgen müssen.
Franz Edler am Permanenter Link
Ich habe kurz über den Begriff Schutzzone nachgedacht. Eigentlich makaber.
Rene Goeckel am Permanenter Link
150 Meter? Ich fordere eine Erweiterung der Schutzzonen bis ran an die Kirchen.
wolfgang am Permanenter Link
Auf jeder Baustelle steht ein Schild: "Betreten verboten"
Bei jeder Kirche müsste ein Schild stehen: "Betreten auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder"
David Z am Permanenter Link
Ist Belästigung nicht grundsätzlich untersagt? Warum eine Sonderregelung?
M.S. am Permanenter Link
Leider ist das sehr uneindeutig geregelt. Man darf ja auch eigentlich nicht zum Betteln an Türen klingeln. Es sei denn, man hat eine Genehmigung oder erfüllt was weiß ich für welche Voraussetzungen, dann darf man.