Sterbehilfe

Sterbehilfe-Cars vor dem Bundeskanzleramt

Der harte Kampf um Selbstbestimmung am Lebensende

Mehr als sechs Jahre hat die Giordano-Bruno-Stiftung mit ihren Kooperationspartnern für das "Recht auf Letzte Hilfe" gekämpft. Mit dem am Mittwoch erfolgten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den umstrittenen § 217 StGB für verfassungswidrig erklärte, ist nun ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ein schöner Anlass, um einen Blick zurück auf die Entwicklung der Kampagne zu werfen.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Ein großer Tag für Schwerkranke

Nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Paragraphen 217 des Strafgesetzbuches als nichtig zu erklären, haben sich fast alle säkular-humanistischen Verbände zu Wort gemeldet. Nach Redaktionsschluss trafen noch Pressemitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und der Humanistischen Union (HU) ein.

HVD begrüßt BVerfG-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den § 217 StGB für nichtig erklärt: Das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe hat keinen Bestand. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt die damit verbundene Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und schlägt eine Neuregelung der Suizidhilfe vor.

Karlsruhe urteilt – was kommt danach?

Ob und wie weit soll die Hilfe zur Selbsttötung, entsprechend dem Zustand vor dem Verbotsgesetz von 2015, wieder erlaubt werden? Darüber entscheidet am 26. Februar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Die öffentlichen und interne Reflexionen über die Bedeutung des Urteils und was danach kommt, sind im vollen Gange.

Jens Spahn (CDU)

Gesundheitsminister Spahn verweigert weiter

Gesundheitsminister Spahn begeht nach Ansicht von Fachleuten seit 2018 offenen Rechtsbruch: Er versagt Schwerstkranken den Zugang zu Suizidmitteln – entgegen eines letztinstanzlichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes. Spahn weigert sich zudem, sein Vorgehen transparenter zu machen. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert dies aufs Schärfste.