Mehr als sechs Jahre hat die Giordano-Bruno-Stiftung mit ihren Kooperationspartnern für das "Recht auf Letzte Hilfe" gekämpft. Mit dem am Mittwoch erfolgten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den umstrittenen § 217 StGB für verfassungswidrig erklärte, ist nun ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ein schöner Anlass, um einen Blick zurück auf die Entwicklung der Kampagne zu werfen.
Die Kampagne "Mein Ende gehört mir - Für das Recht auf Letzte Hilfe" startete im Oktober 2014. Doch lange zuvor hatte sich die Giordano-Bruno-Stiftung schon intensiv mit der Debatte um Selbstbestimmung am Lebensende auseinandergesetzt. Bereits 2009 hatte hierzu ein Strategietreffen mit Dignitas Schweiz und Dignitas Deutschland am ehemaligen gbs-Stiftungssitz in Masterhausen stattgefunden, an dem u.a. die Sterbehelfer und späteren gbs-Beiräte Uwe-Christian Arnold und Ludwig A. Minelli teilnahmen. Im April 2013 hielt Uwe-Christian Arnold dann einen ersten öffentlichen Vortrag über "das Recht auf Letzte Hilfe" am neuen gbs-Stiftungssitz in Oberwesel. Schon damals wurde gemunkelt, dass kirchennahe Bundestagsabgeordnete ein Gesetz zum Verbot ärztlicher Freitodbegleitungen vorbereiten würden.
Diese Befürchtungen bestätigten sich im Januar 2014, als der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bekanntgab, den ärztlich assistierten Suizid unter Strafe stellen zu wollen. Die gbs unterzog seine Äußerungen postwendend einer scharfen Kritik. Zwei Monate später stellte die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin und gbs-Beirätin Ingrid Matthäus-Maier als Sprecherin des "Bündnisses für Selbstbestimmung bis zum Lebensende" (gbs, IBKA, HVD, DGHS, HU, DfW, bfg Bayern) Leitsätze zur humanen Suizidhilfe im Haus der Bundespressekonferenz vor. Etwa zur gleichen Zeit begannen Uwe-Christian Arnold und Michael Schmidt-Salomon mit der Arbeit an ihrem Buch "Letzte Hilfe – Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben", das im Oktober 2014 im Rowohlt-Verlag erschien und an sämtliche Bundestagsabgeordnete verschickt wurde, damit später keiner von ihnen behaupten konnte, er oder sie habe "nichts davon gewusst".
Die Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe
Das "Letzte Hilfe"-Buch wurde am 10. Oktober zusammen mit der "Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe" von der gbs, der DGHS und dem IBKA im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt. Aufsehen erregte die Kampagne nicht nur durch die vielen prominenten Unterstützerinnen und Unterstützer (u.a. Liedermacher Konstantin Wecker, Schriftsteller Ralph Giordano, Komiker Bernhard Hoëcker oder die Schauspielerinnen Eva Mattes und Petra Nadolny), die gbs-Fotografin Evelin Frerk für die Großplakate mit geschlossenen Augen fotografiert hatte, sondern auch durch die tragische Nachricht vom Freitod des ehemaligen MDR-Intendanten Udo Reiter, der als prominenter Unterstützer der Aktion zum Zeitpunkt der Berliner Pressekonferenz tot aufgefunden wurde, was die Kampagne auf die Titelseite der BILD-Zeitung katapultierte und Anlass für eine ARD-Sondersendung mit Günther Jauch und Thomas Gottschalk war.
In den nachfolgenden Monaten nahmen vor allem Ingrid Matthäus-Maier, Uwe-Christian Arnold, Ludwig A. Minelli und Michael Schmidt-Salomon zahlreiche Medientermine wahr, um für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende zu werben. In der Bevölkerung kamen ihre Argumente bestens an, doch im politischen Establishment stießen sie auf taube Ohren. Dies änderte sich auch nicht, als der renommierte Rechtsprofessor und gbs-Beirat Eric Hilgendorf im April 2014 anfangs 135, später sogar 150 deutsche Strafrechtslehrer für eine gemeinsame "Resolution gegen die Strafbarkeit des assistierten Suizids" zusammenbrachte. Die Jura-Professoren machten in ihrer beispielslosen Aktion deutlich, dass das geplante Verbot kompetenter Freitodbegleitungen gegen alle Prinzipien der deutschen Rechtsordnung verstoße. Geholfen hat dies (zunächst einmal) nicht: Die deutschen Parlamentarier erwiesen sich mehrheitlich als im höchsten Maße beratungsresistent.
Der Sterbe-Klempner
Auch die Funktionäre der Ärzteschaft, allen voran der damalige Ärzte-Präsident Montgomery, weigerten sich, das Recht auf "Letzte Hilfe" anzuerkennen. Die gbs reagierte auf diese Blockade-Haltung mit der Kunstaktion "Lassen Sie das doch den Klempner machen!" (Montgomerys Antwort auf die Frage, wer schwerstleidenden Menschen denn helfen solle, wenn Ärzte diese Aufgabe nicht übernehmen dürften). Die Aktion mit dem überdimensionalen "Sterbe-Klempner" sorgte bei der Eröffnung des Deutschen Ärztetags im Mai 2015 für breite Diskussionen und brachte den Ärztepräsidenten ziemlich in Bedrängnis. Zeitgleich veröffentlichte Uwe-Christian Arnold (mit Unterstützung der gbs und DGHS) einen "Offenen Brief von 180 Ärzten", die sich mit klaren Worten gegen die illiberalen Umtriebe Montgomerys zur Wehr setzten.
Im Juni 2015 war klar, dass die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten rationalen Argumenten gegenüber völlig taub war, weshalb die gbs beschloss, "eine härtere Gangart" einzulegen. Und so startete die Stiftung im Oktober 2015 die Aktion "Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?", die offenbarte, dass die parlamentarische Debatte um die Sterbehilfe ein "Musterbeispiel für christlichen Lobbyismus" in der "Kirchenrepublik Deutschland" (Carsten Frerk) war.
Am 6. November 2015, dem Tag der Abstimmung über das neue Gesetz im Deutschen Bundestag, kommentierte die gbs die Verabschiedung von § 217 StGB unter dem Titel "Dieses Gesetz wird vor Gericht keinen Bestand haben!" (eine Prognose, die sich letzlich erfreulicherweise bewahrheitete). Nach der Veröffentlichung des "Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" im Bundesgesetzblatt am 9. Dezember 2015 publizierte die gbs auf ihrer Website die Namen sämtlicher Parlamentarier, die für das verfassungswidrige "Sterbehilfeverhinderungsgesetz" gestimmt hatten. Der Titel des Beitrags erboste zweifellos einige Mitglieder des Deutschen Bundestags, entsprach aber leider der Wahrheit: "Diese Politiker sind verantwortlich dafür, dass Sie möglicherweise qualvoll sterben müssen!"
"Dieses Gesetz wird vor Gericht keinen Bestand haben!"
In den Folgemonaten beschäftigte sich die gbs intensiv mit den diversen Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB. Im September 2016 reichte die Stiftung eine erste, von gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon verfasste Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht ein, die ausführlich darlegte, dass § 217 StGB gegen die Würde und Autonomie der Bürgerinnen und Bürger verstoße und ihnen de facto die Möglichkeit nehme, ihr "letztes Menschenrecht", nämlich das Recht auf einen würdevollen Freitod, in Anspruch zu nehmen. Im Februar 2017 folgte eine zweite Stellungnahme von ifw-Leiterin Jacqueline Neumann, die begründete, warum § 217 StGB nicht verfassungskonform ausgelegt werden könne und deshalb für nichtig erklärt werden müsse. (In seinem Urteil vom 26.2.2020 ist das Bundesverfassungsgericht den zentralen Argumenten beider gbs-Stellungnahmen gefolgt).
Bei der mündlichen Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden im April 2019 in Karlsruhe waren mit Michael Schmidt-Salomon als "sachverständigem Dritten", Ludwig A. Minelli als Beschwerdeführer für Dignitas und Jacqueline Neumann als Prozessbeobachterin gleich drei gbs-Mitglieder anwesend. Ein viertes gbs-Mitglied fehlte tragischerweise: gbs-Beirat Uwe-Christian Arnold hatte sich infolge seiner fortgeschrittenen Krebserkrankung wenige Tage vor dem Gerichtstermin das Leben genommen. Sein am Tag vor seinem Tod verfasstes letztes Statement wurde zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe von seinem Anwalt Robert Roßbruch (Vizepräsident der DGHS und ifw-Beirat) verlesen.
Michael Schmidt-Salomon betonte in seinem zehnminütigen Statement vor Gericht noch einmal den aus seiner Sicht entscheidenden Punkt der Debatte, nämlich die unantastbare Würde und die damit verbundenen Selbstbestimmungsrechte des Individuums, was er bereits in seinem Eröffnungssatz unmissverständlich auf den Punkt brachte: "Die Würde des Einzelnen ist dadurch bestimmt, dass der Einzelne über seine Würde bestimmt – nicht der Staat oder die Kirche." Nach der zweitägigen Anhörung beschrieb er die Verhandlung als eine "Sternstunde des Bundesverfassungsgerichts" – und die hohen Erwartungen an das Gericht wurden bei der Urteilsverkündung am Aschermittwoch 2020 keineswegs enttäuscht, sondern noch übertroffen.
Ein wichtiger Etappensieg
Im direkten Anschluss an das "historische Urteil" des Bundesverfassungsgerichts organisierte die gbs eine Nachbesprechung mit zahlreichen Beschwerdeführern, Ärzten und Vertretern von Sterbehilfeorganisationen im Schlosshotel Karlsruhe. Alle Anwesenden waren sich einig, dass das Bundesverfassungsgericht die Tore für eine freie, humane Sterbekultur in Deutschland weit geöffnet habe, dass aber die Gegner des selbstbestimmten Sterbens nun nichts unversucht lassen werden, um die Freiräume für Bürgerinnen und Bürger wieder zu schließen. Die Nichtigerklärung des von Beginn an verfassungswidrigen § 217 StGB war insofern nur ein erster, wenn auch enorm wichtiger Etappensieg. Nun aber müssen die Weichen dafür gestellt werden, dass das "Recht auf Letzte Hilfe" tatsächlich realisiert werden kann.
Viele maßgebliche Akteure für die Selbstbestimmung am Lebensende haben sich in Karlsruhe bereiterklärt, für die Realisierung dieses Ziels eng zusammenzuarbeiten. Am 21. März wird hierzu im Vorfeld einer "Gedenkveranstaltung für Uwe-Christian Arnold" ein weiteres Strategietreffen am gbs-Stiftungssitz in Oberwesel stattfinden. Halten wir fest: Die Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe hat deutlich mehr bewirkt, als viele notorische Pessimisten erwartet haben, doch von dem eigentlichen Ziel, der Verwirklichung einer "Ars moriendi", einer wahrhaft humanen und freiheitlichen Kultur, in der jeder Mensch so sterben kann, wie er sterben will, sind wir noch immer weit entfernt. Der Kampf um Selbstbestimmung am Lebensende geht weiter…
Erstveröffentlichung auf der Webseite der Giordano-Bruno-Stiftung.
5 Kommentare
Kommentare
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Ja, der Kampf geht weiter, weil er weitergehen muss.
Auch der unsäglich 1631d BGB muss endlich weg, um auch Kinder vor unnötigem Leid zu schützen.
Auch die §§ 116, 218, 219a StGB müssen entrümpelt werden. Damit würde der Staat das Verantwortungsbewusstsein seiner Bürger anerkennen und stärken. Wir brauchen keine Helikopter-Eltern, aber auch keinen Helikopter-Staat...
Ernst-Günther Krause am Permanenter Link
Ein großes Dankeschön an alle Beteiligten für den jahrelangen und letztlich erfolgreichen Kampf gegen die Unverfrorenheit, die eigene Interpretation des Lebens zum Maßstab für alle anderen Menschen zu machen.
Roland Weber am Permanenter Link
Wer meint, Spahn müsse nun als Minister zurücktreten, hat nicht verstanden, wie Macht funktioniert! Macht heißt eben zu machen, was man durchsetzen kann.
Soweit ich dies beurteilen kann, findet sich in der gängigen Presse bislang nichts, was der vom Gericht vorgestellten Sichtweise annähernd gerecht wird. Dank Corona-Virus wird das Thema dort auch nicht mehr groß auftauchen. Der Druck auf die Politik und diesen Minister wird so ganz bewusst niedrig gehalten. Eine Kanzlerin, die eine "Chef(in)-Sache" entdeckt? Gewiss nicht.
Es wird in der Presse gar nicht herausgestellt, dass es sich um ein elementares Recht handelt, das sich nun aus dem Grundgesetz für jeden/jede (!) ergibt! Jeder/Jede hat - aus welchen Gründen auch immer - das Recht zu sagen: Jetzt langt es mir; ich mache Schluss!
Es geht auch schon gar nicht darum, dass der Staat "nicht Sterbenswilligen die Hand reichen müsse" (ein beliebtes, gänzlich verdrehtes Argument!), sondern darum, dass der Staat sich aus dieser Entscheidungsfrage (abgesehen von sozialem Druck oder inkompetenten Sterbehelfern) herauszuhalten hat. Es wird vom Staat nichts Aktives gefordert, sondern es wird seine Passivität, Unterlassung und Zurückhaltung gefordert! Dies haben selbst die Befürworter oft noch nicht argumentativ aufgegriffen!
Lässt sich eine Gesellschaft gefallen, in der rund 80% für eine humane Lösung sind, in der das höchste Verfassungsgericht dies in gleicher/ähnlicher Weise sieht, dass die Politik sich weiterhin darüber so einfach hinwegsetzen kann??? Das Verhalten der Parteien und Abgeordneten in dieser Frage sollte jeder Mensch in seinem ureigensten und persönlichsten Interesse ganz oben auf seine/ihre Agenda setzen, wenn wieder einmal gewählt werden darf!
So ernüchternd es nach der ersten Freude über dieses Urteil auch sein wird: Gewonnen wurde bislang nur auf dem Papier! Ein Urteil ohne Folgen ist und bleibt eben nur ein Stück Papier.
Hans Trutnau am Permanenter Link
"Macht heißt eben zu machen, was man durchsetzen kann" - da ist in der Tat viel Wahres dran! Die Machtkonstellation in der Kirchenrepublik Deutschland ist schon ernüchternd.
...aber in Zukunft wohl nicht mehr revidiert werden kann?
Iris am Permanenter Link
"Es wird vom Staat nichts Aktives gefordert, sondern es wird seine Passivität, Unterlassung und Zurückhaltung gefordert!"
Das ist zwar im Prinzip richtig, es würde ja schon reichen, wenn die Polizei einfach das Betäubungsmittelgesetz u.ä. nicht umsetzen würde. Schließlich ist das aktive Gewalt und hat mit Passivität nichts zu tun. Da es aber derzeit geltende Rechtslage ist - und der §217 StGB bis zum Nichtigkeitsurteil geltende Rechtslage war - ist aktives Handeln notwendig. Das aktive Urteil des BVG war genauso notwendig, wie es nun die aktive Änderung des BtmG bzw. das aktive Ausstellen von Erwerbsgenehmigungen für das Natrium-Pentobarbital durch das BfArM ist. Wir können ja in einem Rechtsstaat nicht erwarten, dass die Polizei geltende Gesetze ignoriert. Zumal wir ja auch nicht wollen, dass Medizinprodukte schlechter Qualität verkauft werden dürfen, Leute betrogen werden dürfen und dergleichen mehr. Das ganze Act-vs-Omission-Framing wird hier irreführend verwendet. Tatsächlich wäre es allerdings gut, wenn z.B. Jens Spahn passiv werden würde und einfach nicht mehr morgens aus dem Bett gehen würde. Dann könnte man ihn vielleicht als Minister feuern und einen neuen einstellen, der tatsächlich seinen Job macht.