Wie ein Franzose in Berlin Kirchensteuern zahlt

BERLIN. (hpd) Thomas Bores ist aus Frankreich nach Berlin gezogen. Nach einiger Zeit stellt er fest, dass ihm Kirchensteuern vom Gehalt abgezogen wurden. Seinen Protest dagegen dokumentiert er in seinem Blog. Der hpd veröffentlicht diesen Artikel hier in deutscher Übersetzung.

Als ich in Berlin ankam, musste ich mich beim für Bürgeramt anmelden, das ist ein ganz normales und obligatorisches Verfahren für jeden Neuling. Während der Registrierung werden Sie nach Ihrer Religion gefragt. Atheist aus Überzeugung und hatte noch nie was mit der Kirche zu tun - außer meiner Taufe (für die ich nicht verantwortlich bin) habe ich "Keine Religion" angekreuzt. Wenige Monate später erhielt ich einen Fragebogen von der Kirchensteuerstelle Berlin (Finanzamt). Grob gesagt wurde ich gefragt, ob ich sicher bin, Atheist zu sein (Katechismus? Nein! Religiöse Heirat? Nein! etc.). Ich bestätige, dass ich mit Sicherheit Atheist bin. Ich fand das Formular sehr aufdringlich und glaubte aber, dass sie mich nun zumindest in Ruhe lassen. Ein schwerer Irrtum.

Januar 2015: Mein Fahrrad wurde im Dezember gestohlen, ich kaufe ein neues, dass viel Geld kostet und überprüfe deshalb mein Girokonto. Und überraschenderweise fehlen fast 550 Euro bei meinem Gehalt. Ich denke, dass dies ein Fehler bei der Lohnsteuerklasse ist, wie schon einmal geschehen. Ich schicke eine E-Mail an die Sachbearbeiterin der Personalverwaltung meiner Firma. Sie erzählt mir, dass ich jetzt Kirchensteuer zu bezahlen habe und dass ich eine Nachzahlung für 2014 habe. Mein Herz rast, ich schwitze, ich werde wieder mit der deutschen Bürokratie konfrontiert, Ich weiß, dass ich vor einem der größten Langstrecken-Rennen meines Lebens stehe.

Entgeltabrechnung mit Kirchensteuer
Entgeltabrechnung mit Kirchensteuer

Ich nehme meinen ganzen Mut zusammen und rufe das Finanzamt meines Bezirks an und fordere sie auf, diesen Fehler sofort zu korrigieren. Damit fängt mein Kreuzzug mit der deutschen Bürokratie an. Ich fühle mich wie Asterix und Obelix bei den 12 Prüfungen um den Passierschein A–38 zu erlangen um aus dem verrückten Haus zu kommen. Eine kurze Zusammenfassung :

  1. Finanzamt Prenzlauer Berg, hat keine Ahnung und verweist mich an die Kirchenstelle beim Finanzamt Prenzlauer Berg.
  2. Kirchenstelle Prenzlauer Berg informiert mich, dass ich als Mitglied der katholischen Gemeinde angemeldet bin und schickt mich zur Kirchensteuerstelle Berlin
  3. Die Dame der Kirchenstelle sagt mir, dass ich getauft bin und Kirchensteuer zu zahlen habe. Eine sehr unangenehme Frau, die mir sagt, dass es nicht anders sein kann. In diesem Moment bin ich schon bei den religiösen Instanzen und sage mir, die sind dabei, mich auf den Arm zu nehmen.
  4. Zurück zum Finanzamt Prenzlauer Berg. Die schicken mich zum Bundesministerium für Finanzen.
  5. Das Bundesministerium für Finanzen sagt mir, ich muss das mit dem Bürgeramt regeln, da wo ich mich angemeldet habe.
  6. Das Bürgeramt informiert mich, dass sie vom Erzbischöflichen Ordinariat Berlin informiert wurden, dass ich der katholischen Religionsgemeinschaft angehöre?!

Ich fühle, dass das Ende naht, ich rufe das Erzbischöfliches Ordinariat Berlin an, damit diese Geschichte endlich beendet wird. Doch da erfahre ich völlig überraschend, dass die Diözese in der Stadt in Frankreich, wo ich getauft wurde, der katholischen Kirche Berlin auf Anfrage hin meinen Taufschein geschickt hat und somit bin ich entsprechend der deutschen Gesetzgebung kirchensteuerpflichtig. Mein Geld bekomme ich nicht zurück, die haben mich an der Angel. Somit hat die französische katholische Kirche, unter Missachtung der EU-Richtlinie 95/46 / EG über den Schutz personenbezogener Daten, auf einfache Anfrage hin meine persönlichen Daten, ohne mich zu informieren, der deutschen katholischen Kirche geschickt, um mir das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Die deutsche katholische Kirche führt also derzeit Untersuchungen über Ausländern, vor allem Franzosen durch, um zu versuchen, dass sie Kirchensteuer zu zahlen haben. Wie machen sie dies genau, wie leicht erhalten sie diese Informationen über Ausländer, ich weiß es nicht, aber es läuft mir kalt den Rücken runter. Es ist schockierend, vor allem für uns, Franzosen, die in einem säkularen Staat erzogen wurden.

Die Fragen, die ich mir stelle:

  • darf die französisch Kirche so einfach die EU-Richtlinie 95/46 / EG über den Schutz personenbezogener Daten übergehen, kann sie zur Rechenschaft gezogen werden?
  • Ist das nicht eine Form von Dumping ? Wie kann die deutsche Kirche so fast 600 Euro einbehalten ohne die betroffene Person vorab zu informieren?
  • Ist meine französische Taufe in Deutschland gültig? In dem Wissen, dass die Verbindung Kirche/Staat unterschiedlich ist ?

Offenbar ist die einzige Möglichkeit, so ein Missgeschick zu vermeiden, sich aus den Taufregistern in Frankreich streichen zu lassen, was ich jetzt angestrebt habe. Ich werde diesen Artikel aktualisieren, sobald dieser Prozess zu Ende ist, falls ich es schaffen sollte!

Wenn Sie - wie in meinem Fall - bereits bezahlt haben, können Sie dies Geld vergessen. Um den monatlichen Kirchensteuerabzug zu stoppen, muss man zum nächstliegenden Amtsgericht und aus der Kirche austreten, das kostet in Berlin 30 Euro. (Für weitere Informationen: http://www.kirchenaustritt.de/.
Folgende Dokumente nicht vergessen: Ausweis (Personalausweis oder Reisepass), Anmeldung (Anmeldung im Bezirk Rathaus) und Heiratsurkunde (wenn verheiratet).)

Ich habe den Abgeordneten für die Auslandsfranzosen für den Wahlkreis Deutschland, Mittel- und Osteuropa, Pierre-Yves Le Borgn’ kontaktiert. Er hat mir seine Unterstützung zugesagt und schriftlich das Büro des Außenminister Laurent Fabius informiert. Hoffentlich erreicht es dann die Ohren unserer deutschen Freunde und kann geklärt werden.


Originalartikel auf bores.fr, Übersetzung: Heinke Först

Kommentare (121)

Sven Schultze (nicht überprüft)

Di. 17 Feb 2015 - 11:40

Tja das ist das schwarze Kirchensteuerloch Berlin. Der hpd hat schon mehrere Erfahrungsberichte damit veröffentlicht. Auch ich wurde kurz nach meinem Umzug nach Berlin von der Kirchensteuerstelle angeschrieben. Völlig entrüstet antwortete ich einfach nicht; - schließlich dachte ich damals noch, dass es so etwas wie eine Trennung von Staat und Kirche gebe... Beim zweiten Schreiben drohte man mir bereits mit Konsequenzen (Bußgeld). Ich sei in der Beweispflicht, meine Religionslosigkeit zu belegen. Da mich meine Eltern zum Glück nicht haben taufen lassen (Dank euch tausendfach!!) fiel mir das leicht. Daher mein Rat an Sie: heben Sie sich Ihre Austrittsbescheinigung gut auf und bringen Sie sie beim nächsten Berlinaufenthalt wieder mit, sonst könnte das Spiel von neuem beginnen.

Toni N. (nicht überprüft)

Di. 17 Feb 2015 - 11:53

Ich bin vollkommen fassungslos und frage mich ob man nicht eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland anstreben kann.

Anne Robel (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 00:37

Antwort auf von Toni N. (nicht überprüft)

Ja, klagen bis der europäische Gerichtshof kommt, aber wer bezahlt das? Kann sich nur ein Hobbymillionär leisten......

Sunny (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 20:41

Antwort auf von Anne Robel (nicht überprüft)

Das Zauberwort heißt "Rechtschutzversicherung". Kostet nich mal viel und bringt einem im Zweifel ne ganze Menge.

François Ducrennier (nicht überprüft)

Mi. 27 Mai 2015 - 16:56

Antwort auf von Sunny (nicht überprüft)

Sparen Sie sich Ihre idio... Reklame. Die kassieren nur Prämien. Für Fälle, deren Rechtsursächlichkeit vor dem Policen-Abschluß liegt (hier: Die Taufe) heben die nicht mal die Backe.

_Flin_ (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 02:43

Antwort auf von Toni N. (nicht überprüft)

Viel Spass beim Klagen gegen die Bundesrepublik.

Was hat denn die Bundesrepublik damit zu tun, wenn die römisch katholische Kirche, ihres Zeichens ein souveräner Staat, innerhalb ihrer Liegenschaften kommuniziert?

so seh ich das nicht, denn der staat hat ja seine verträge mit dem "professionellen christentum" und macht sich zum komplizen

igor (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 09:47

Antwort auf von Toni N. (nicht überprüft)

Das beste ist es, z.B. in NRW wo der Kirchenaustritt nichts kostet,
ein Werbe-Fahrrad mit Austrittsformularen vor die Kirchen auf oefffentlichem! Grund abzustellen.
Werbetafeln wie "50Euro mehr Netto im Monat - Einfach nur ein Formular ausfuellen" anbringen. Wenn viele Nichtaktive Christen einfach so massenweise austreten, wird der Verein sich sehr umsehen, wie sie die ganzen Immobilen unterhalten koennen.
Kirchen zu Turnhallen und andere Konzepte kommen dann auf, um die Gebaeute vor dem Verfall und dem Abriss zu bewahren.
Denn was die Kirche einmal gefressen hat (Liebe Oma vererbe doch uns die Huette, dann geht es Dir im Himmel viel besser. Deine Suendigen Kinder machen sowiso nur Bloedsinn mit der Huette) gibt sie nicht mehr her.
Beispiel: Kirchliche Kindergaerten werden fast ausschliesslich vom Staat bezahlt, und die Kirche klebt ihr Logo drauf, Indoktriniert die Kinder, wenn nicht noch schlimmeres wie in einigen Internaten nachweislich passierte, passiert, und investiert den rest und stellt sich nach aussen als Alleiniger grosszuegiger Betreiber des Kindergartens dar, und weil man ja so grosszuegig ist, soll man auch groszuegig spenden etc.

Der Verein gehoert eingedampft, und das geht nur, wenn moeglichst viele austreten!

Wie soll man das denn schnell, wenn überhaupt wieder raushaben - das sind Kosten denen keine Einnahmen folgen. Nur stoppt man damit weitere Zahlungen

Ralf Fischer (nicht überprüft)

So. 22 Feb 2015 - 14:12

Antwort auf von Toni N. (nicht überprüft)

Ihr Vorschlag, die Bundesrepublik Deutschland zu verklagen, halte ich auch nicht für ziehlführen. Meine Argumentation wäre daher:
1. Herr Bores hat bei seiner Anmeldung und im weiteren Fragebogen wahrheitsgemäß angegeben, dass er nicht (mehr) der kath. Kirche angehört.

2. Auf seiner Entgeltabrechnung hat man ihm daher die Kirchensteuer zu Unrecht abgezogen. Dadurch hat er also einen Vermögensschaden.

3. Auf dem Weg von seinen Angaben bis zum Finanzamt muss also eine Person / eine Institution seine Angaben zu seinem Vermögensnachteil geändert haben.

4. An dieser Stelle kommt für mich das Strafgesetzbuch ins Spiel. Der § 263 - Betrug besagt:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
...

5. Das Resümee kann nur sein: Zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betrugs gegen Unbekannt stellen. Die Polizei / die Staatsanwaltschaft muss dann für das Opfer kostenlos von Amts wegen ermitteln. Bei der Sachlage ist auf jeden Fall ein Anfangsverdacht für eine Straftat gegeben.

PS. Ich bin leider kein Jurist, aber vielleicht kann ein Jurist meinen Gedanken noch mit rechtlichen Feinheiten untermauern.

Semon (nicht überprüft)

So. 22 Feb 2015 - 16:11

Antwort auf von Toni N. (nicht überprüft)

Eine Klage ist wohl sinnlos: Das Vorgehen ist vermultich rechtens. Aber wie wäre es mit einer Petition an das Erzbischöfliches Ordinariat Berlin?

Beteiligt euch an der Petiton auf Change.org: http://chn.ge/1DK51Rq

JM (nicht überprüft)

Di. 17 Feb 2015 - 13:41

Skandalös! Das widerspricht jedem Rechtsempfinden und zeigt die Unverfrorenheit der Katholischen Kirche. Sie fühlen sich immer noch sehr sicher und können auf die staatliche Bürokratie vertrauen. Meine Hoffnung ist, es findet sich ein versierter Rechtsanwalt der diesem Menschen helfen kann sein ihm widerrechtlich vorenthaltenes Geld wieder zurückzubekommen. Ich wäre gerne bereit für die sicher erheblichen Kosten einen Beitrag zu leisten.

Wenn man bedenkt daß die selbe Kirche im Falle von Anette Schavan beide Augen zudrückt und Ihr einen mit 10000 €+ großzügig dotierten Diplomatenposten zu schanzt, obwohl durch die Aberkennung des Doktorgrades ein rechtswidriger Verwaltungsakt rückwirkend aufgehoben wurde:

„Damit hat eine Promotion von Annette Schavan zum Dr. phil. nie als gültiger Staatsakt existiert“.

Die Dame hat seitdem noch nicht mal einen Hochschulabschluß und trotzdem:

"Mit der Übergabe des Beglaubigungsschreibens an Papst Franziskus am 8. September 2014 trat Schavan offiziell ihr Amt als Botschafterin beim Heiligen Stuhl an."

Es ist zum K....

Jürgen Kammel (nicht überprüft)

Do. 26 Feb 2015 - 10:56

Antwort auf von Gianni Porcospino (nicht überprüft)

Annette Schavan hat ihren Botschafterposten beim Vatikan nicht von der katholischen Kriche, sondern von der Bundesregierung erhalten. Die Bundesregierung bestimmt, wer deutscher Botschafter wird. Das kann sich das "Empfängerland" nicht aussuchen. Allerdings ist korrekt, dass Frau Schavan die Voraussetzungen des Auswärtigen Amtes für einen Botschafterposten (nämlich Hochschulabschluss) nicht erfüllt - genauso übrigens wie seinerzeit Rudolf Dressler (SPD), der deutscher Botschafter in Israel wurde.

Ilse (nicht überprüft)

Di. 17 Feb 2015 - 13:59

Da kommen länderübergreifend merkwürdige Situationen zustande. Deutscher wollte z.B. in Niederlande Pate werden und musste feststellen, dass er dort nicht Kirchenmitglied ist.

Pavlovic (nicht überprüft)

Di. 17 Feb 2015 - 14:48

Unbedingt die Kirchenaustrittsbescheinigung sehr gut aufheben! Am besten archivieren, abfotografieren, einscannen, fotokopieren und noch an die Wand hängen, damit sie niemals verloren geht. Sie Kirchen sind in der Lage auch noch nach Jahrzehnten bei einem Umzug Kirchensteuern nachzufordern im Kiloeurobereich wenn der Nachweis des Austritts fehlt. Und wisse: Die Behörde weiß nie von nix von einem Austritt. Sie hetzen dann eine Menge Kirchenjuristen einem an den Hals, falls man nicht zahlen will. Alles schon berichtet worden und atheistische Organisationen werden dann mit Klagen des Leids konfrontiert. Wo soll man sich letztenendes sonst hinwenden wenn man kein (rechtliches) Gehör bekommt?

Eisboer (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 10:11

Antwort auf von Pavlovic (nicht überprüft)

Ob man der Behörde in dem Fall dann Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen kann? Man müsste dann ja auch in seinen Unterlagen blättern, einscannen und an die Behörde schicken. Die gleiche Arbeit wie umgekehrt. Und hätten sie ihren Job richtig gemacht, hätten sie das Dokument noch.

Ich vermute nicht.

Marcus Cyron (nicht überprüft)

Di. 17 Feb 2015 - 19:25

Willkommen in Deutschland! Mir ist das schon lange ein Dorn im Auge. Eigentlich gibt es seit bald 100 Jahren einen parlamentarischen Auftrag, endlich den endgültigen Vollzug der Trennung von Kirche und Staat durchzuführen. Leider ist die Politik vor allem in Persona der großen "Volks"parteien dazu nicht gewillt. Erst recht, wo sie sich ja zum Teil mit dem "C" für "Christlich" schmücken. Und der Gipfel - um aus diesem Teufelskreis heraus zu kommen, für den man nichts kann (denn fast kein Mensch ist von sich aus in die Kirche eingetreten), muß man diesen gierigen Kirchenfürsten auch noch den Austritt bezahlen. Aber wie sollten sie sonst ihre fürstlichen Residenzen für Bischöfe und die Flüge erster Klasse nach Indien finanzieren?

Die 30€ Austrittsgeld bekommen glücklicherweise nicht die Kirche, sondern der Staat, der sie komplett als Bearbeitungsgeld einbehält - immerhin.
Ich glaube wenn man jemanden verklagen wollte könnten das ebenso gut die eigenen Eltern sein, die einen in jungen Jahren in der Religionsfreiheit eingeschränkt haben, da sie einen getauft haben, was nach Glaube einiger Religionen ein unumkehrbarer Eingriff ist (Taufe hält ewig!).

Unechter Pole (nicht überprüft)

Di. 17 Feb 2015 - 21:26

Einerseits nützt die Aufregung nicht viel, denn alles entspricht der Gesetzeslage. Andererseits zeigt es, wie absurd die staatskirchenrechtliche Realität der BRD für einen unvoreingenommenen Beobachter erscheint, der mit ihr unerwartet konfrontiert wurde. Dennoch ist es nicht so absurd, wie es sein kann. Mir ist mindestens ein Fall von einer zunächst kaum Deutsch sprechenden europäischen Staatsbürgerin bekannt, deren lediglich aufgrund der Nationalität ein Beamter im Bürgerbüro die Kirchenmitgliedschaft unterstellt und eine solche eingetragen hat, obgleich die besagte Person gar ungetauft war. Am Kirchenaustritt eines Nichtmitglieds ging hier kein Weg vorbei.

Markus (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 02:36

Antwort auf von Unechter Pole (nicht überprüft)

Zum Vorposter hin - natürlich ist das ganze absurd. Wieso sollte man Geld zahlen wenn man nicht Mitglied ist? Und das ist er ja auch nicht, war er auch noch nie, ausser der Taufe, bei der er aber nie gefragt wurde.

Aber er IST doch Mitglied, denn er ist in Frankreich getauft worden (aka Mitglied geworden) und hat nie selbst seinen Austritt verkündet.

Er hat also alle Vorteile einer Mitgliedschaft genutzt (zum Beispiel in den Himmel kommen...) - warum ist es dann ungewöhnlich das die Kirche jetzt ihren Mitgliedsbeitrag will? Immerhin verlangen sie ihn nicht noch rückwirkend...

Doch sie verlangen ihn ja rückwirkend für gesamt 2014. In Frankreich gibt es keine Kirchensteuer, so dass dort der Kirchenaustritt nach (unfreiwilliger) Taufe relativ lax gehandhabt wird (Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_%28sonstige_Staaten%29).
Sobald ein Ausländer jedoch nach Deutschland kommt, greift die Kirchensteuer in die Taschen der Ahnungslosen. Dabei ist es nach deutscher Beamtenmanier egal was die Person sagt, denkt oder will, sondern lediglich was auf dem Papier steht.

Und auf dem Papier steht wohl, dass Herr Bores getauft wurde (Also Christ ist) und niemals aus der Kirche austrat. Daher ergibt sich die Krichensteuerpflicht. Ende der Geschichte :D

Er ist Mitglied der katholischen Kirche in Frankreich geworden. Was hat eine deutsche Körperschaft des öffentlichen Rechts damit zu schaffen?

Linus60 (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 23:16

Antwort auf von Jens Müller (nicht überprüft)

Tja, er ist Mitglied der katholischen Kirche geworden, in welchem Land ist unerheblich, ist eben eine Weltkirche.
Und in Deutschland hat er falsche Angaben zu seiner Religionszugehörigkeit gemacht und dadurch anfangs keine Kirchensteuer gezahlt.
Hätte er bei der Anmeldung darauf hingewiesen, dass er getauft ist, wäre er gleich steuerpflichtig gewesen und hätte spätestens dann offiziell austreten können.
Nun muss er halt für einen längeren Zeitraum nachzahlen, der Mini-Hoeneß. (Er hat beschissen und sich erwischen lassen. Nun muss er die Konsequenzen tragen.) Shit happens.

Tobias Claren (nicht überprüft)

Do. 19 Feb 2015 - 07:22

Antwort auf von Juergen (nicht überprüft)

"In den Himmel kommen" aber auch nur für die, die daran glauben.
Auch wenn die danach genau so tot sind wie ein Atheist.
Gläubige Juden kommen auch nicht "in den Himmel"

Werner (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 00:02

Und der Gebühreneinzug konnte auf der Bang nicht rückgängig gemacht werden? Was ist das für eine Bank?
Das ist ja schlimmer, als wenn jemand aus einem türkischen Calcenter anruft und einem einredet, man hätte Spielschulden und sie würden bei einem monatlichen Beitrag von sagen wir mal 50,-€ da heraushelfen.
Im sekularen Staat darf die Kirche alles ohne Skrupel.

Die Kirchensteuer wird zusammen mit der Einkommenssteuer vom Arbeitgeber (oder von der Bank, bei Kapitalerträgen) automatisch abgeführt.

Die Bank hat das Geld nie gesehen - das wurde von der Kirche beim Finanzamt als ausstehend moniert und zusammen mit den übrigen Abgaben abgezogen, noch bevor die Gehaltsüberweisung veranlaßt wurde.

Michael (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 01:52

Ich finde an der Situation jetzt nichts wirklich Problematisches. So ist nun mal die deutsche Gesetzeslage, und nur weil man sie nicht kennt, gilt sie für einen halt trotzdem. Wenn ich als Deutscher in ein anderes Land gehe, stoße ich sicherlich auch auf mir zunächst nicht ersichtliche Dinge, die dort halt über die Jahrzehnte so entwickelt haben.

Leser (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 01:57

Jemand sollte Ihm sagen, dass er sich die Bestätigung für immer aufheben muss.

Kai (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 06:31

Ich wurde damals in Berlin auch fast wieder zur Kirche "zwangsangemeldet":

http://www.provinzblogger.de/2013/09/06/evangelisch-wider-willen-wie-ich-zur-kirche-zwangsangemeldet-wurde/

Stefan (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 06:39

Ich bin auf dem Höhepunkt des Kindervergewaltigungsskandals aus der Kirche ausgetreten, weil ich nicht will, daß mein Geld für Vertuschungsaktionen mißbraucht wird und habe mich mit dem Thema beschäftigt. Beim Kirchenaustritt erhält man eine Bescheinigung, die man unbedingt für alle Zeiten aufheben muß! Braucht die Kirche gerade mal wieder Kohle, kann es sein, daß sie einfach platt behauptet man sei nie ausgetreten. Obwohl man bei einem deutschen Beamten eine Gebühr bezahlt hat und das Rechtssicherheit vermuten läßt, ist der Bürger nachweispflichtig. Im dümmsten Fall bekommt man in ferner Zukunft einen Steuerbescheid für 25 Jahre Kirchensteuernachzahlung. Wenns ums Geld geht, hört es mit der Christlichkeit ganz schnell auf. Aber: Wenn man die Kirchenaustritte der letzten 20 Jahre extrapoliert wird es in ca. 100 Jahren in Deutschland keine Kirchen mehr. Leider werden wir das nicht mehr erleben.

Steuerdingsda (nicht überprüft)

Do. 5 Mär 2015 - 10:40

Antwort auf von Bodo (nicht überprüft)

Schon mal geprüft ob die Abgabenordnung überhaupt anwendbar ist? Über §1 AO jedenfalls nicht, da die Kirchensteuer kein Bundes- oder Europarecht ist (sondern Landesrecht). Somit müsste das jeweilige Kirchensteuergesetz (des Landes) oder die jeweilige Kirchensteuerordnung (der Kirche) die Abgabenordnung für anwendbar erklären. Sollte das für die Festsetzungsfristen nicht geschehen, sind die entsprechenden Paragraphen nicht anwendbar.

Ob die Grenzen des Möglichen dann über das BGB o.ä. ableitbar sind, müsste mal jemand vom GG aus aufdröseln.

Laut einer Berechnung ist es schon 2041 so weit:
http://hpd.de/node/16482

Aber mit ALLEN Religionen?
Wenn sich der strene Islam und Judentum etc. länger hält, ist das Christentum evtl. früher dran.

Bernhard (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 06:50

Ein gut gemeinter Rat: Heben Sie sich die Bestätigung Ihres Kirchenaustritts auf und verwahren Sie ihn an eine sicheren Ort. Aus eigener Erfahrung aus meinem Bekanntenkreis gehen solche Dokumente bei den Behörden nach einigen Jahren nämlich hin und wieder "verloren". Wer dann seinen Kirchenaustritt nicht beweisen kann, wird wiederum zur "nachträglichen" Zahlung ausstehender Kirchensteuer aufgefordert. Wohl dem, der dann einen Beweis vorlegen kann.

Klaus (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 06:52

Bin in Deutschland geboren und mir wurde eine Kirchenangehörigkeit angedichtet, weil meine Eltern evangelisch sind. Habe das beim Finanzamt problemlos korrigieren lassen können, weil ich ungetauft bin.
Ein Austritt war nicht nötig. Wäre ja auch unlogisch gewesen.
Mit Taufe hätte ich austreten müssen.

Jason (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 07:12

Nun ja ... aber dies ist es doch, um was es bei Religion eigentlich geht - um Zaster.

Mario (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 07:27

Ich würde auf der Stelle einen Anwalt damit beauftragen. Die Kirche schert sich einen feuchten um den Datenschutz. Das dies dann auch noch so dreißt abläuft ist eigentlich unglaublich. Alle Medien informieren. Nicht nur im Netz, sondern radio und Printmedien. Die lieben solche Geschichten. Ich würde vollgas geben. Sie schaffen das! Ziehen sie es durch. Gruß Mario.

Rainbow (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 07:31

Also so etwas ist bei mir in Bayern noch nicht mal passiert. Ich habe damals einfach beim Standesamt gesagt, dass ich aus der Kriche austreten will und das wurde anstandslos umgesetzt. Ist das in Berlin wirklich DERART schlimm?

Der gläubige H… (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 08:09

Man braucht noch nicht einmal nach Berlin zugezogener Ausländer zu sein, dieser ungehörige Griff in die Taschen paassiert auch in Restdeutschland einfach bei der Änderung von nichselbstständiger zu selbstständiger Arbeit. Mehr als 10 Jahre war ich auf meiner Lohnsteuerkarte kirchensteuerbefreit. Bis zu dem Tag, an dem ich meiner selbständiger Arbeit Einkommen deklarierte. Da wurde einfach Kirchensteuer - natürlich auch rückwirkend - festgesetzt, da keine Austrittserklärung vorläge. Wohlgemerkt, das Finanzamt hat sich nicht geändert, nur die Art der Veranlagung. Glücklicherweise konnte ich die Austrittserklärung aus dem Archiv noch an der Stelle anfordern, wo ich im letzten Jahrtausend meinen Austritt erklärte. Wenn das nicht geklappt hätte, dann wäre ich jetzt auch um einiges ärmer und die nimmersatte Kirche um fast diesen Betrag reicher. "Fast" deshalb, weil der Staat quasi eine Provision für die Kirchensteuereintreibung erhält.

Knupser (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 08:11

Afaik willigt man mit der Unterschrift auf dem Forumlar der Kirchensteuer ein, dass die Richtigkeit der Angaben bei den Kirchen überprüft werden können. Damit hebst du 95/46 / EG durch deine Unterschrift auf.

Wolf-Dieter (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 08:15

In normalen Vereinen ist der ausdrückliche <i>Beitritt</i> zur Mitgliedschaft erforderlich; beim öffentlich-rechtlichen Verein Kirche wird <i>konludente</i> Mitgliedschaft angenommen, wenn die Eltern zur Kirchensteuer herangezogen sind, und man muss ausdrücklich den <i>Austritt</i> erklären. War bei mir der Fall.

Thomas Bores muss sich zwecks Rückerstattung an die Kirche wenden, nicht ans Finanzamt. Denn die Kirchen-"Steuer" ist keine solche, sondern formal ein Mitgliedsbeitrag, das das Finanzamt als Dienstleister für die Kirche ausübt (und dafür bezahlt wird). Was schief gelaufen ist zwischen Kirche und Finanzamt, können die beiden unter sich ausmachen.

Ob er Erfolg hat? Hm ...

Fast richtig - er schreibt ja selbst, er IST getauft. Also haben seine Eltern ihn angemeldet.

Das ist genauso als ob einen die Eltern beim Bertelsmann-Buchclub anmelden... ärgerlich, wird man schwer los - aber die Eltern sind halt Schuld, nicht der Buchclub.

Thomas (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 08:17

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Jeder Mensch weltweit erlangt offensichtlich durch das in seinem Heimatland (oder einem Drittland?) vollzogene religiöse Ritual der Taufe
schwebend die Mitgliedschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts in Deutschland, die sich automatisch scharfschaltet wenn man nach Deutschland zieht und dann mit finanziellen Verpflichtungen verbunden ist. Was sagt eigentlich das Verbraucherschutzministerium dazu?

Exakt. Das ist der Punkt. Deshalb muss er in DE bei erstem deutschem Kirchensteuerabzug Klage auf Feststellung des Nichtmitgliedschaft erheben, den weiteren Vollzug der Besteuerung bei Gericht durch Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aussetzen lassen, und in demselben Prozess hilfsweise gegenüber der deutschen körperschaftlichen rk-Kirche den Austritt daraus erklären. So ist es ebenso richtig wie absurd. Der Sachverhalt "Mitgliedschaft in einer Kirche mit steuerlicher Folge" bedarf deshalb der einheitlichen europarechtlichen Regelung. Wie so vieles andere auch.

Tobias (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 08:19

Na, ich find das nicht sooooo schlimm. Das macht ja zumindest theoretisch sinn. .oO( also, wenn man kirchensteuer so rein axiomatisch und so mal annimmt... ). Viel putziger ist die aktion, die in bln. wohl mit vielen ost-deutschen gepulled wurde... "Wieeeee... in der ddr aus der kirche ausgetreten... aehm... ja,... die haben die akten nur 10 Jahre aufgehoben... schaaaaaade... du gehoerst jetzt zu uns." Wenn ich mich recht erinnere, ist dieses tolle zettelchen auch arg auf genau diesen fall designed... :-/

ME (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 08:30

Ich habe als Ausländer in Berlin vor ca. zehn Jahren fast die gleiche Erfahrung gemacht, inklusive der "unangenehmen Frau". Damals lebte ich allerdings bereits zehn Jahre in Berlin, ohne Kirchensteuer zu bezahlen. Dennoch wurde ich plötzlich als kirchensteuerpflichtig gelistet. Der Grund: Ich hatte selbst in irgendeinem behördlichen Formular unter vielen anderen Fragen angegeben, dass ich katholisch getauft, aber aus der Kirche ausgetreten bin. Zum Glück konnte ich das dann auch belegen. Krass fand ich, dass das Finanzamt die Aussage der Kirche ungeprüft über die des Steuerzahlers stellt. Eine Taufe als Beleg für die Religionszughörigkeit im Erwachsenenalter zu werten, ist heutzutage ja wohl ein schlechter Witz. Ich verstehe nicht, warum das der rechtens sein soll.

Wolfgang Scheurer (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 08:52

meine frau ist französin und auch wg. der kirchensteuer aus der kirche in deutschland ausgetreten. damit kann sie die dienste der kirche nicht mehr in anspruch nehmen. welche konsequenzen hat das aber für sie in frankreich? bekommt die kirche in frankreich eine information? gilt sie dann dort als "exkommuniziert"?

Es ist ja die GLEICHE Kirche - die katholische Kirche ist weltweit EINE einheitliche Organisation, kein Franchise-Unternehmen.

Ergo ist sie nicht nur "in Deutschland ausgetreten", sondern ist nicht mehr Mitglied der katholischen Kirche. Sie kann aber natürlich wieder eintreten wenn sie wieder in Frankreich wohnt (muß aber dann natürlich 50 Ave Maria und 120 Vaterunser beten, Strafe muß sein)

Juergen (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 09:18

Kleiner Denkfehler: Es gibt keine "Französische Kirche" - es gibt nur EINE römisch-katholische Kirche, die ist weltweit einheitlich zuständig (und nach eigener Definition überall im Universum...).

Ergo hat das alles vollkommen seine Richtigkeit - die katholische Kirche hat einen Vertrag mit Deutschland, um von allen Leuten die in Deutschland Einkommenssteuer zahlen auch automatisch den Mitgliedsbeitrag zu kassieren. Wer Mitglied der katholischen Kirche ist ist automatisch kirchensteuerpflichtig - sobald er in Deutschland EkSt zahlt.

Und dieser Vertrag dürfte schon lange nicht mehr existieren, da es einen Verfassungsauftrag zur Trennung von Kirche und Staat seit bald 100 Jahren gibt, der aber von bislang keinem Parlament vollzogen wurde.

Die Kirchensteuer ist sogar in § 137 des Grundgesetzes festgeschrieben:

(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.

Wobei dies selbst ist keine Verankerung der Kirchensteuer, sondern nur Aushebeln des Datenschutzes zu Gunsten der Kirchen. Diese könnten doch ganz grundesetzes-/WRV-konform ihre Mitgliedsbeträge anhand dieser Steuerlisten über Inkassodienste einsammeln. Der Staat ist nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verpflichtet, die Kirchensteuer für die Kirchen zu erheben. Vielmehr sind es Konkordate bzw. Verträge mit evangelischen Kirchen, die dem Staat diese biedere Tätigkeit auflegen.

M. L. (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 09:26

ok die Eltern haben hier eine Religionsabo eingebrockt(Taufe) ...

ich bin gegen die Taufe von Minderjährigen/kleinen Kindern doch Katholiken sehen das eben anders

Auf der einen Seite ist es in meinen Augen rückständig und ärgerlich, dass es Deutschland noch nicht zur Trennung von Kirche und Staat geschafft hat, ...........
Auf der anderen Seite: "französische Taufe"? - ich dachte man wird katholisch ... getauft?

in Deutschland gibt es nunmal einen "Mitgliedsbeitrag" und ALS CHRIST sollte sich Herr B. freuen, dass er genug verdiehnt um hilfsbedürftigen etwas abzugeben. (nicht alles an Glaube und Religion ist schlecht - was die Kirche und in vielen Ländern der Staat und die Politik damit machen steht auf einem anderen Blatt)

in Frankreich gibts Religion offensichtl. schon für umme - ohne, dass man irgend etwas zurück gibt - doch sind damit nicht auch Werte, Vorstellungen, ... verbunden?
(ist an dieser Stelle ein Vergleich zu einer NPD-Mitgliedschaft fair? ^^)

Immerhin handelt Herr B. jetzt mit Rückrat, steht zu seinem Nicht-Glauben und kündigt seine Mitgliedschaft.

Klaus (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 09:40

Irgendwo, bei irgendwem, müssen die Milliarden des Vatikan ja zusammengekratzt werden:
"Vatikan findet 1,4 Milliarden Dollar":
http://bit.ly/1BhHfga

.Fred (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 10:03

WICHTIG: Den Bestätigungs-Schein, dass man aus der Kirche ausgetreten ist, gut aufbewahren!
Man ist in der Beweispflicht, wenn die Kirche nach 10 Jahren wieder anfängt zu drängeln. Die Stadt ist beim Austritt nur Dienstleister der Kirche und hält keine Akten vor.

Kain Hiob (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 10:12

Ich möchte darum bitten, dass sich die Hassprediger in den Kommentaren etwas zurückhalten.
Es ist vollkommen richtig, dass die Situation vollkommen surreal ist und das Verhalten der katholischen Kirche jeglicher Ethik widerspricht, allerdings reden wir hier von der Kirche, und zwar der römisch katholischen. Da stellt sich eher die Frage wo man seine Erwartungen setzen sollte.

rein rechtlich ist dies leider ein vollkommen korrekter Vorgang. Offiziell ist man Teil dieser Religionsgemeinschaft, solange man nicht ausgetreten ist. Als deutscher sollte man wissen, dass 'die einen bei den Eiern haben', gerade mit unserer Bürokratie, und entsprechende Vorkehrungen (Austritt aus dem Verein, sollte man nicht an die entsprechenden Grundsätze glauben) treffen. Für Ausländer ist es natürlich schwierig, da diese mit den 'deutschen Zuständen' nicht so vertraut sind.

Kain Hiob, ich denke nicht, daß diese Praxis legal ist, da Herr Bores aus eigener Sicht nicht mehr Mitglied der katholischen Kirche war, als er in Deutschland ankam. In Frankreich gibt es keinen formalen Kirchenaustritt, sondern nur die Nichtteilnahme an den Riten. In das Erzbistum Berlin ist Herr Bores nie eingetreten (noch in eine andere KdÖR in Deutschland), daher halte ich die Praxis für illegal.

Wurzelkoch (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 10:31

Mir ist das Gegenteil passiert. Hab bei der Anmeldung einer Nebenwohnung "evangelisch" als Konfession angegeben und ne Woche später einen Brief bekommen dass der Abgleich mit den Daten aus meiner Heimatgemeinde (also wo die Hauptwohnung ist) "konfessionslos" ergeben hätte. Ich folgere, dass ich ohne mein Wissen aus der Kirche ausgetreten bin…

angela (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 10:32

Er ist getauft, das sagt er ja selbst. So lange er nicht beim Amtsgericht war, ist er weiterhin getauft und damit Mitglied der katholischen Kirche. Seine Eltern haben ihn getauft, also in der Kirche angemeldet. Wenn er sich bei irgendjemandem beschweren könnte, dann bei seinen Eltern. Ansonsten verläuft der Fall doch völlig rechtens und ist keiner Aufregung wert.

Die Kirche macht dabei keinen Fehler; natürlich darf sie Auskunft geben. Die Meldeämter geben auch Auskunft, über Adresse und andere gespeicherte Daten, so lange man dort nicht schon im Vorfeld der Weitergabe widerspricht.

Und nachdem er beim Amtsgericht war ist er immer noch getauft. Er erklärt dort nur, dass er keine Kirchensteuer zahlen möchte. Ob er in seinem Schädel an einen Gott oder ein fliegendes Spagettimonster glaubt ist davon völlig unabhängig.
Die Kirche macht keine Fehler? Menschen schon.

Sie neigen zu unverhältnismäßiger Übertreibung.

Ich schrieb nicht, die Kirche mache keine Fehler, sondern: „Die Kirche macht dabei keinen Fehler.“

Die gesamte Kirche als Fehler zu betrachten, ist ebenfalls unverhältnismäßig. Welche denn? Ich pauschalisiere ja auch nicht, alle Heiden seien doof.

Tobias Claren (nicht überprüft)

Do. 19 Feb 2015 - 07:48

Antwort auf von angela (nicht überprüft)

Sigmund Freud diagnostizierte den Gottesglauben als eine psychische Erkrankung.
Eine "Infantile Neurose mit Vaterkomplex".

Angela, Herr Bores ist nie in eine der KdÖR (Körperschaften des öffentlichen Rechts) eingetreten, sondern durch seine unfreiwillige Taufe in die katholische Kirche in Frankreich. Dort gibt es aber meines Wissens kein "Austrittsformular" o.ä. Man ist praktisch ausgetreten, wenn man nicht mehr an den Riten teilnimmt. Somit war Herr Bores also nicht mehr Mitglied der katholischen Kirche in Frankreich (seine Nichtteilnahme an den Riten ist ausreichender und einzig möglicher Beleg) als er nach Deutschland kam. Somit brauchte er auch nicht in Deutschland aus der KdÖR Erzbistum Berlin auszutreten, in welches er nie eingetreten war.

nonojo (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 10:51

Den Staatsteuerbüttel auf die "Gläubigen" loszulassen, war eine Erfindung von Hitler: Das Reichskonkordat von 1933 zwischen Hitler und dem Hl. Stuhl sicherte der katholischen Kirche weiterhin das Recht auf Erhebung von Kirchensteuern zu (Schlussprotokoll zu Artikel 13). Während im nationalsozialistischen Deutschland die Bestrebungen eher dahin gingen, regimefeindliche Religionen zu unterdrücken, blieb die Kirchensteuer unangetastet, und die Lohnsteuerkarte wurde erweitert um den Eintrag „Konfession“. Erst zum 1. Dezember 1941 beschloss die Reichsregierung per Gesetz, die staatliche Mithilfe bei der Erhebung der Kirchensteuer zu verweigern, beließ jedoch den Eintrag auf der Lohnsteuerkarte. Das führte 1943 beispielsweise in Bayern dazu, die Kirchensteuer wieder durch eigene Kirchensteuerämter einzutreiben. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland übernahm 1949 durch seinen Artikel 140 die Weimarer Regelung. Es heißt dort: „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“

Genau wie die WEISUNGSBEFUGNIS DER POLITIK AN DIE STAATSANWÄLTE unter Hitler eingeführt wurde. Und bis heute beibehalten wird......

Wie praktisch für die Staatskriminellen :-((

selbiges gilt übrigens auch für Personalausweise und die Ausweispflicht. Unter Hitler eingeführt, in (u.a.) den Niederlanden und Österreich nach dem Krieg wieder abgeschafft, in Deutschland beibehalten. Deutschland, du bist so kaputt...

juhu (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 11:29

Zur Frage, wie das mit Datenschutz zusammengeht, gibt es eine einfache Antwort:
Datenschutz (also z.B das Bundesdatenschutzgesetz, aber auch Grundrechte) gilt nicht für Kirchen in Deutschland.
Das BDSGesetz gäbe es schon her, auch die Herleitung über Grundrechte wäre logisch gut möglich, aber die deutsche Rechtsprechung legt das "kirchliche Selbstbestimmungsrecht" und ihr Recht "eigene Angelegenheiten selbst zu regeln" so aus, dass ein Pfarrer gerne deine gesamten Daten legal von der Kanzel verlesen oder sonstwie veröffentlichen darf, sofern Du Mitglied bist.
Bei jedem anderen Verein wäre das natürlich NICHT zulässig.

Es gibt ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. (Ich tippe: Es war aus den 80gern, habe es nicht zur Hand.)

Generell ist die Rechtsprechung in D-land meiner Meinung nach viel zu duckmäuserisch und dienstbeflissen gegenüber den Kirchen und der Auslegung bei Konflikten mit den Kirchenquatsch.
Ob bei Datenschutz, Arbeitsrecht (normales Arbeitsrecht gilt nicht in Kirchen, hallo, wo sind wir denn?!) Bezuschussung, Rechtsprivilegierung....

Der deutsche Staat kann die Kirchen offenbar gar nicht genug beschenken. Atheistinnen und Atheisten bezahlen das "natürlich" mit.

PP (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 11:41

Hum, ich tue mir ein wenig schwer mit dem rant wegen des datenaustausches zwischen "der franzoesischen kirche" und "der deutschen kirche".
Soweit ich weiss ist die katholische Kirche ein Unternehmen aus Vatikanstadt, und auf multi-nationaler Ebene tätig. Daraus leitet sich recht einfach ab das sie die Geschäftsrelevanten Daten zwischen einzelnen Geschäftsstellen austauschen darf.

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 11:48

Hier ist ja schon fast alles gesagt. Ich fände den Fall ideal, einen Musterprozess zu führen. Herr Bores sollte (nach freundlicher Absprache mit ihnen) seine Eltern verklagen, weil sie in seiner Kindheit (als er selbst noch nicht geschäftsfähig war) die Taufe veranlasst haben und die katholische Kirche als Erfüllungsgehilfe, da diese um die sakramentale Bedeutung der Taufe wissen musste. Nach Kirchenrecht ist ein Austritt nämlich gar nicht möglich. Der Austritt beim Standesamt hat nur die Befreiung von der Kirchensteuer zur Folge. Getauft bleibt der Täufling sein Leben lang. Ohne die Verfügung der Eltern zur Taufe und ohne die Durchführung selbiger durch die Kirche hätte Herr Bores keine Probleme mit der in sein Portemonnaie greifenden Kirche (das Finanzamt ist hier nur Erfüllungsgehilfe). Dies wäre ein spannender Musterprozess, ob Eltern grundsätzlich für ihre Kinder haften, wenn es um derartige Forderungen geht, da der Vertrag mit der Kirche eben geschlossen wurde, als das Kind noch gar nicht geschäftsfähig war. Das Signal, das von einem solchen Musterprozess ausgehen könnte, wäre: Achtung Eltern! Wenn ihr eure Kinder taufen lasst, seid ihr eventuell für die Zahlung deren Kirchensteuer verantwortlich. Alternativ könnte der Gesetzgeber anbieten, dass die Mitgliedschaft in der Kirche mit 14 Jahren bestätigt werden müsste (Religionsmündigkeit), um steuerrechtlich wirksam zu werden. Und selbst wenn man dies bestätigt haben sollte, müsste ein kostenfreier Rücktritt mit Eintritt ins Erwerbsleben möglich sein. Z.B. indem bei Lohnsteuerbescheiden einfach ein Kreuz gemacht werden kann: "Religionsfrei". Oder "Privatreligiös". Schließlich ist Glaube Privatsache und hypothetisch aus Sicht mancher Gläubiger eine "Sache zwischen der Person und Gott!" Was hat sich da die Kirche einzumischen? Es ist dieser tradierte Automatismus, dass "man" halt für die armen Kirchen zu zahlen hätte, weil das schon immer so war, der das bisher verhinderte. In der Tat hat uns Aaron das Berufspriestertum eingebrockt, dass nun die Steuerzahler auslöffeln müssen. Würden Kirchenfunktionäre einer ehrlichen Arbeit nachgehen, müssten sie den Steuerzahler nicht schröpfen. Aber wie könnte man frei nach Karlheinz Deschner sagen: "Die Kirche ist eben die Krone der Schröpfung".

GS (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 12:08

Ein ähnlicher Fall wie bei dem gebeutelten Franzosen ist unserer Tochter Laura (konfessionslos) passiert, als sie im letzten Jahr einen Kurzjob bei Audi hatte und damals noch in Reutlingen gemeldet war. Kommt doch mit Ihrer Lohnsteuer-Bescheinigung gleich ein Abzug für Kirchensteuer! Mit wohlbesetzten - klaren - Worten habe ich reklamiert und siehe da: Laura hat das Geld erstattet bekommen. Grund war: bei ihrer Anmeldung in Reutlingen hatte Laura das Feld "Religionszugehörigkeit" offen gelassen, weil sie eben keiner Religion angehört, die Verwaltungsstelle hat daraufhin eigenmächtig "evangelisch" angekreuzt ....so geht das eben... aber nicht mit uns.... Vorteil bei Laura war bestimmt, dass Sie ja ihren Hauptwohnsitz in Frankreich hatte und nur zum Studium 2 Jahre in Reutlingen war. Aber es ist schon eine Sauerei, dass man in Deutschland sofort in die Kiste Kirchensteuer gepackt wird. GS

Ähnliches ist mir auch passiert, wobei sich das ebenfalls recht fix aus der Welt schaffen ließ. Viel schlimmer ist der finanziell ausufernde Selbstbedienungsladen und Endlager für abgehalfterte Politiker namens "Öffentliche Rundfunk" in diesem Land, zu dessen Finanzierung man zwangsverpflichtet wird und den mal eben der Bruder des Architekten dieses wundervollen Systems höchstrichterlich für rechtens befunden hat - toll.

...aber in Griechenland sind sie ja nur alle korrupt. Hier gibts sowas nicht. Hier ist alles toll und alternativlos.

Bolli (nicht überprüft)

Do. 19 Feb 2015 - 11:10

Antwort auf von Ari (nicht überprüft)

Zum Thema ausbleibende Unterstützung der griechischen Kirche für den griechischen Staat, würde mich ein Beitrag von Herrn Kammermeier erfreuen. Der kann so etwas, da bin ich mir sicher!

Ulysses Niemand (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 12:11

Vorab: Ich bin auch aus steuerlichen Gründen ausgetreten!!!

Sorry, aber ich denke, dass war rechtsstaatlich ok.
Und es wird die Kehrseite der "Arbeitnehmer-Freizügigkeit-in-der-EU"-Medaille sein...

Die deutsche Steuerbehörde kann bei ihren französischen Behörden Amtshilfe in Anspruch nehmen. Genauso ist das im kirchenrechtlich.
In der Zeit, wo der gute Herr nicht in Frankreich wohnt, zahlt er in Frankreich keine Kirchensteuer. Hätte er in Frankreich gearbeitet, wäre die Kirchensteuer jedoch in Frankreich angefallen.

Jetzt arbeitet er in Deutschland und dann fällt die Kirchensteuer (die er in F hätte bezahlen müssen) eben hier an.

Deshalb kann im Hinblick auf die saubere Trennung von Kirche und Staat die einzig vernünftige Empfehlung lauten: Austreten sofort!!!

Liebe Grüße

Ulysses

Unechter Pole (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 21:57

Antwort auf von Ulysses Niemand (nicht überprüft)

Kirchensteuer gibt es doch nur in einigen deutschsprachigen und skandinavischen Ländern, sonst so gut wie nirgends. Und in Frankreich sowieso nicht.

Ulysses Niemand (nicht überprüft)

Do. 19 Feb 2015 - 11:14

Antwort auf von Unechter Pole (nicht überprüft)

Das ändert aber nichts an der rechtlichen Bewertung der Amtshilfe.
Die EG-Datenschutzrichtlinie schützt Personen nicht vor der Zahlung von Steuern, die tatsächlich anfallen.

Es ist doch wohl ein FAKT, dass unser französischer Mitbürger angesichts seiner Taufe der römisch-katholischen Konfession zugezählt werden kann und insoweit nach deutschem (Kirchen-)Steuerrecht als Steuerpflichtige Person zu werten ist.

In datenschutzrechtlicher Hinsicht haben wir zwei Vorgänge: Einmal das AUskunftsersuchen der deutschen verantwortlichen Stelle, die die (besonderen Arten von) personenbezogenen Daten in Frankreich angefragt hat, und andererseits die Stelle in Frankreich, die letztlich dieser Bitte um Beauskunftung nachgekommen ist.

Die rechtlichen Fragen lauten also:

a. Darf die deutsche Stelle das Datum erheben bzw. anfragen?
b. Darf die französische Stelle das Datum beauskunften?

Ad a. Die Zulässigkeit zur Erhebung von personenbezogenen Daten orientiert sich je nachdem welche stelle anfragt am Bundesdatenschutzgesetz oder, falls es eine kirchliche Stelle ist, nach der Kirchlichen Datenschutzordnung (KDO). In beiden Vorschriften findet sich ein sog. "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt". Danach darf eine verantwortliche Stelle nur personenbezogene Daten verwenden, d.h. erheben, verarbeiten oder nutzen, wenn die Voraussetzungen einer gesetzlichen Erlaubnisnorm gegeben sind, oder aber der Betroffene in die Verwendung seiner Daten eingewilligt hat (§ 4 Absatz 1 BDSG bzw. § 3 Absatz 1 KDO).

Eine solche Erlaubnis ergibt sich z.B. für kirchliche Stellen aus § 9 Absatz 1 KDO: "Das Erheben pb Daten ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stellen erforderlich ist."

"Erforderlich" in diesem Sinn ist eine Maßnahme nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Auffassung in der juristischen Literatur gemeinhin dann, wenn es kein milderes gleichwirksames Mittel gibt.

Interessanter Weise - und es ist angesichts der Kirchensteuer sicherlich kein bloßer Zufall *g*- ist nach § 2 Absatz 10 die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder sonstigen Religionsgemeinschaft von der Kategorie der hochsensiblen und besonders schützenswerten Legaldefinition der "besonderen Arten von personenbezogen Daten" ausdrücklich ausgenommen...

Ich würde deshalb also - bei aller Kritik an der Kirche - die Erforderlichkeit zur Erfüllung der Aufgabe, Kirchensteuer einzutreiben, jedoch bejahen und eine Direkterhebung durch Befragung des Betroffenen als nicht gleichwirksam erachten, denn um Geld zu sparen werden Betroffene zum Lügen neigen.

Die Datenerhebung auf Seiten der deutschen Stelle dürfte also zulässig sein.

Ad b. Darf das französische Taufregister eine Auskunft über unseren französischen Freund an die deutsche verantwortliche Stelle erteilen?

Hierzu gibt es rechtstheoretisch zwei Theorien:

Einmal wird vertreten, dass mit der Erhebungsbefugnis auf Seiten der die Daten anfragenden Stelle auch die Übermittlungsbefugnis der die Auskunft erteilenden Stelle korrespondiert.

M.E. ist das allerdings schwachsinnig bzw. eine zu weitreichende Auslegung, da häufig die anfragende Stelle sich auf die Erforderlichkeit zur Aufgabenerfüllung wird berufen können, und Betroffene so ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung quasi "beraubt" würden.

Insofern fragen wir uns also, ob die französische verantwortliche Stelle der deutschen Stelle diese Auskunft hat überhaupt erteilen dürfen (=Zulässigkeit der Übermittlung an die anfragende Stelle).

Hier wäre die tatsächliche Kenntnis von französischem, kirchlichen Datenschutzrecht notwendig, die mir jedoch fehlt.

Trotzdem vermute ich angesichts der EU-weiten Harmonisierung von Datenschutzvorschriften, dass in Frankreich eine kirchliche oder gesetzliche Vorschrift existiert, die zu § 11 Absatz 1 der KDO inhaltsmäßig äquivalent ist. Nach § 11 Absatz 1 KDO ist eine Übermittlung "OK" bzw. kirchendatenschutzrechtlich zulässig , wenn sie "zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der übermittelnden Stelle oder der empfangenden kirchlichen Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist." D.h. das französische Taufregister durfte - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - an die deutsche kirchliche Stelle, die die Taufdaten angefragt hatte, die personenbezogenen Daten unseres französischen Freundes übermitteln, weil die deutsche Stelle diese Information "zur Aufgabenerfüllung" benötigte.

Alle Unkenrufe bezüglich Verklagen (Zivilrecht) und Strafanzeige (Strafrecht) dürften also falsch sein.

Beste Grüße

Ulysses

Tobias Claren (nicht überprüft)

Do. 19 Feb 2015 - 08:40

Antwort auf von Ulysses Niemand (nicht überprüft)

"Hätte er in Frankreich gearbeitet, wäre die Kirchensteuer jedoch in Frankreich angefallen."

Hä 0_o ???
In Frankreich gibt es keine Kirchensteuer!
Nur in Deutschland, in keinem anderen Land der Erde!
Nichtr mal in katholischen Gottesstaaten wie Irland.

Ulysses Niemand (nicht überprüft)

Fr. 20 Feb 2015 - 11:04

Antwort auf von Tobias Claren (nicht überprüft)

Bitte beachten Sie stellvertretend meine Antwort an den anderen Kommentator, der mich darauf hinwies, dass in F staatseitig keine Kirchensteuer eingetrieben wird.

Naim Rashiti (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 12:25

Kann man nicht einfach eine Anzeige aufgeben wegen versuchten kriminellen Gruppen-Betruges und Nötigung zu einer ungewollten Mitgliedschaft?!???

Das kann doch gar nicht funktionieren sich einfach so ausrauben zu lassen!

Markus Tödter (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 12:32

Kleiner Hinweis zum Thema Datenschutz: Aus dem Kirchensteuerbetrag kann man das (bei kleiner Differenz aufgrund der unbekannten Lohnsteuerklasse) Bruttomonatsgehalt berechnen.
Ich weiß nicht, ob das im Sinne von Herrn Bores ist.

pepín (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 13:03

Ich verstehe, dass die Gesetzeslage in Deutschland so ist, das bedeutet aber lange nicht, dass es gerecht oder zeitgemäß ist, oder Sinn macht.

1) Als ich nach Deutschland kam, vor über 10 Jahren, konnte man in Spanien nicht aus der Kirche austreten, weil es gar keine Stelle gab wo so etwas möglich wäre. Man konnte nur "Apostasia a fide" beantragen und warten ob die Kirche Lust hatte dich zu exkommunizieren, was nicht oft passierte. Dich aus den Taufbüchern austragen zu lassen, war komplett unmöglich. Kirche war nicht wie ein Buchclub behandelt, sondern wie eine *Glaubens*gemeinschaft: wenn du nicht mehr glaubst, gehörst du auch nicht mehr dazu.

2) Warum soll ich etwas was meine Eltern gemacht haben, bevor ich überhaupt irgend etwas Verstehen konnte, ausbaden? Entweder bin ich als Kind für alles Verantwortlich und legal Volljährig, und dann auch für Verträge, Autofahren, usw., und kann meine eigene Entscheidungen treffen, oder nicht.

3) Wenn ich mit 3 Jahren bei einer Jamboree der Boys Scouts war, muss ich auch ein Leben lang beweisen, dass ich den Boys Scouts nicht angehöre?

4) Beweisumkehrung? Was ist das für ein Rechtsstaat hier denn?

5) Die Katholische Kirche ist eine? Seit wann ist die Katholische Kirche über den Rechtsstaat? Muss sich die Katholische Kirche nicht mehr an die Landesgesetze halten? amazon.de kann meine Daten auch nicht nach amazon.com einfach weitergeben. Warum soll es die Katholische Kirche dann können?

Kann die Kirche uns einfach nicht IN RUHE LASSEN!

Selbstverständlich darf Amazon.de die Daten an Amazon.com weitergeben.
Eigentlich ist Amazon.de nur eine Webseite von Amazon.com.

Schon mal versucht bei Amazon.com einzuloggen?
Genau so kann ich mich bei Ebay.com, Ebay.es, Eay.nl etc. einloggen.
Habe ich auch schon gemacht.

dierk schäfer (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 13:17

Die Taufe gilt auf immer. Die dadurch begründete Kirchenmitgliedschaft nur bis zur Beisetzung oder bis zum Austritt. Ist doch alles klar. Auch Gesetze, die man nicht kennt, gelten. Was soll die Aufregung?

Mo (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 13:18

Ja lustig ist es nicht. Auch nicht bei mir:
Ich wurde nie getauft, werde aber als evangelisch geführt beim Bürger und Finanzamt.
Sollte laut einer befreundeten Pfarrerin nicht gehen.
Ich kann beim Amtsgericht nicht einfach austreten, die wollen mein Taufdatum. Das Bürgeramt willnix tun und die lokale Vertretung der evangelischen Kirche ist auch nicht hilfreich. Ach und' 'meiner' Gemeinde gibt es die Unterlagen der 80er nicht verfügbar im PC und ins Archiv wollen Sie nicht.

Astrid (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 13:49

Hierzulande ist jedem bewusst, dass er, wenn er ev. oder kath. getauft wurde, ganz gleich, was er von der Kirche hält, dementsprechend der Kirche als Mitglied zugeordnet ist. Ob man als Kirchenmitglied im Ausland wo man arbeitet Steuern zahlt, oder in der Heimat, ist im dem Fall wurscht.

Man hätte also, als mündiger Erwachsener, wenn man keine Steuern zahlen will, und keine Lust hat, Mitglied einer Kirche zu sein, schon lange austreten können.

Wenn man bei Formularen lügt, ist das nicht sehr hilfreich, das Verhalten erinnert mich eher an das eines zickigen, unreifen Teenagers.

M Punkt (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 14:53

Ich verstehe ja, dass die Behörden-Rennerei für den Betroffenen nun nervig ist.

Allerdings verstehe ich nicht, warum er als Atheist nicht schon vor langer Zeit aus der Kirche ausgetreten ist (also in Frankreich, débaptisation).

Es ist nun einmal Teil der europäischen Einigung, dass er mit franz. Staatsangehörigkeit in Berlin genau so behandelt wird wie jemand mit deutscher Staatsangehörigkeit. Der muss auch, wenn er durch die Taufe (und die Entscheidung seiner Eltern) in eine Kirche aufgenommen wurde und sich dieser nicht mehr zugehörig fühlt, dies auch formell gegenüber dieser bekunden. Bei meiner Krankenversicherung muss ich das auch...

Und dass der Begriff "deutsche katholische Kirche" nicht dem Selbstverständnis der katholischen Kirche entspricht, die sich schon seit Jahrhunderten als globale Organisation sieht, ist wohl auch nicht neu. Warum soll dort in Zeiten von EU und internationalen Konzernen der Datenaustausch bspw. von Lyon nach Berlin anders gehandhabt werden als von Emden nach Garmisch?

Unechter Pole (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 21:31

Antwort auf von M Punkt (nicht überprüft)

Ein ausländischer Kirchenaustritt gilt in Deutschland nicht. Das besagen die Kirchensteuerordnungen der Diözesen bzw. Landeskirchen.

egal (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 15:00

Also was den Datenaustausch in den Kirchen untereinander angeht ist das vermutlich alles ok, Kirchen haben da in Deutschland auch Sonderrechte.

Mich würde eher interessieren, woher die Kirche in Berlin weiß, dass du auf einmal in Berlin wohnst? Hat die die Daten vom Meldeamt bekommen? Ist das rechtens??

Was die Kirchensteuer angeht gab es erst vor kurzem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. So wie ich das verstehe kommt es danach darauf an was man bei Anmelden in Deutschland für eine Religion angibt, heißt wenn du da nichts angegeben hast muss du auch nichts zahlen aber der Fall ist leider ein bisschen anders und passt nicht eins zu eins siehe: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/12/rk20141217_2bvr027811.html;jsessionid=B633DD4EA1914E8C2335FF617F6821A2.2_cid361 aber in dem Urteil wird auch wieder deutlich, dass die Kirchen in Deutschland ziemlich viele Sonderrechte haben.

Alois (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 15:19

Puh, das ist ja mal heftig. Ich wünsche viel Erfolg beim Durchsstehen der ganzen Angelegenheit! Und Danke, dass du dich zur Wehr setzt!

Sascha (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 17:41

Nun ja - der Fehler war halt bei der Anmeldung im Bürgeramt als angekreuzt wurde keiner Kirche anzugehören, was seit der Taufe falsch war. Damit ist man Mitglied der katholischen Kirche und die ist nunmal nicht auf ein Land beschränkt. Das Kreuz wurde als falsch gesetzt, weil ein Kirchenaustritt nicht vorlag.

Die Konsequenzen sind also korrekt. Die Nachzahlung erfolgt nur, weil die Angaben von Anfang an nicht stimmten. Ich sehe hier weder einen Skandal noch ein falsches vorgehen. Wer getauft ist und nicht aus der Kirche austritt, der ist halt kirchensteuerpflichtig.

Für einen Ausländer ist es (zurecht) schlichtweg unvorstellbar, dass man mit der Taufe ein Kirchenmitglied wird und dass die Kirchenmitgliedschaft formal registriert wird bzw. dass es überhaupt sowas wie Kirchenmitgliedschaft gibt. Eine Äquatortaufe bewirkt ja schließlich genauso wenig, dass man ein Kapitänspatent erwirbt, mit einer Mensur erwirbt man kein Wahlrecht für den Bundestag und Flaschendrehen begründet für üblich keine Zugewinngemeinschaft.

rjb (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 17:54

Aus der katholischen Kirche kann man nicht austreten. Jedenfalls nicht so, daß diese religiöse Anstalt es akzeptieren würde. Der Eintritt erfolgt durch Taufe, das ist ein sog. Sakrament, und das ist nach katholischer Lehre unwiderruflich (analog dem Sakrament der Eheschließung, wo eine Scheidung völlig ausgeschlossen ist, sondern allenfalls nachträglich festgestellt werden kann, daß die Eheschließung bereits im Moment ihres scheinbaren Vollzugs unwirksam war, und daran kann natürlich vielfältigst herumlaboriert werden). Das Ansinnen, aus dem französischen Taufregister gestrichen zu werden, dürfte somit scheitern. Der sog. "Austritt" in der hiesigen Staatsanstalt bewirkt lediglich, daß die Staatsanstalt sich um die Angelegenheiten zwischen dem Untertan und der religiösen Anstalt nicht mehr kümmert. Sog. "Religionsfreiheit" im absolutmöglichen Minimum.

Alex (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 18:55

"Ist meine französische Taufe in Deutschland gültig?"

Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. So wie es die Kirchenstellen (in Österreich) darstellen ist zumindest die RK Kirche ein weltweit agierendes Unternehmen, dass über Ländergrenzen hinweg meist aber nicht so gut kommuniziert.

Meist. Wenn die Kirche etwas von dir will, dann geht plötzlich alles, wie in diesem Artikel beschrieben.

Wenn man aber austritt, dann ist das weitermelden plötzlich ein Problem. Ich selbst bin in Deutschland geboren und lebe in Österreich. Dummerweise habe ich bei meiner Übersiedlung am Amt tatsächlich meine Konfession angegeben. Ich bin damals gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich diese Information verweigern kann. Aber gut, aus Fehler lernt man bekanntlich.
Nun flattert aber ein Brief der Kirche in meinen österreichischen Briefkasten und fordert mich auch einen Versicherungsnachweis zu bringen, der dazu dient, dass die Kirche meine Versicherungszeiten einsehen kann um darüber meinen "Vereinsbeitrag" zu bestimmen. Da war ich dann wirklich not amused und bin nun ausgetreten. Damit die Kirche nicht zuviel Arbeit damit hat, darf man dafür formal aufs Gemeindeamt gehen und den Antrag dort einreichen (wer käme schon auf die Idee, dass die Kirche da zuständig wäre ;)). Habe ich gemacht. Und weil man in Österreich um die Bissigkeit der Kirchenablegers in Deutschland weiß, bietet das Amt (zumindest in Graz) "extra für Menschen mit deutschem Wohnsitz", so die sehr nette Beamtin, eine Bestätigung über den Austritt. Denn offensichtlich ist es nicht so einfach der Kirche in Deutschland glaubhaft zu machen, dass man konfessionslos ist.

Insofern, viel Erfolg allen, die im Klinch mit der Kirche liegen. Ich genieße dann mal mein Leben ohne Glaubensbekenntnis.

Michael Ganß (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 21:42

Gibt es Gerichtsentscheide, die die automatische Zugehörigkeit von Ausländern zu Religionsgemeinschaften, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind, bestätigen?

Ich würde behaupten, er ist nicht Angehöriger einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft, denn das muss ja eine deutsche Körperschaft öffentlichen Rechts sein, und somit auch nicht kirchensteuerpflichtig.

Andernfalls müsste man ja entweder argumentieren, dass er schon seit der Taufe Mitglied der deutschen Körperschaft öffentlichen Rechts gewesen ist, was weit hergeholt klingt oder dass er automatisch mit dem Zuzug Mitglied geworden ist. Dafür fehlt aber IMO die Grundlage, zumal er ja beim Zuzug eine gegenteilige Erklärung abgegeben hat.

Lars (nicht überprüft)

Mi. 18 Feb 2015 - 23:40

Als ich festgestellt habe, dass ich als norwegischer (nicht mal EU) Staatsbürger auch hier für die deutsche Kirche Steuer zahlen muss, habe ich mich dort aus der Kirche ausgemeldet. Ob das so gewollt ist...?

Micha (nicht überprüft)

Do. 19 Feb 2015 - 08:18

Eine spannende und amüsante Geschichte. Danke dafür.
Die einzig richtige Antwort kann nur sein, aus diesem Verein (der Milliarden in Fonds und Immobilienvermögen hortet statt sie den Bedürftigen zukommen zu lassen, oder einfach mal die Kirchensteuer zu senken) auszutreten. Habe ich nach meinem ersten Lohnsteuerbescheid gemacht, und lebe immer noch.
Glauben kann ich auch, ohne Dritten mein Geld hinterherzuwerfen.

Max (nicht überprüft)

Do. 19 Feb 2015 - 12:19

Es kann nicht sein das man als geschäftsunmündiges Baby einen rechtsgültigen Vertrag mit einer Organisation eingeht!

Hier fehlt es an einer Willensäußerung!

Hier wird zu Gunsten der Kirche Recht gebeugt, da ist die Politik gefragt.
Aber ich bin mir auch sicher, das wenn man einen Prozess am EU Gerichtshof anstrengt, dass diese Sonderregelung in DE nicht haltbar ist.

Also nicht als Baby Mitglied werden, sonder als erwachsener Mensch, wenn man in der Lage ist das auch tatsächlich zu entscheiden.

juhu (nicht überprüft)

Fr. 20 Feb 2015 - 18:00

Ungklärt ist aber*, wie die Daten eines als Nicht-Kirchenmitglied gemeldeten Menschen überhaupt in die Fänge der deutschen kirche(n) kommen konnten.
Gibt das Meldeamt prinzipiell die Daten von Konfessionslos eingetragenen an die Kirchen weiter? Das wäre dann noch skandalöser; das kann doch nicht sein, und DAS wäre nun wirklich ein guter Grund für Rechtsmittel, Klage etc.
Wobei es denkbar wäre, dass die Kirchen montalich oder so eine Melderegisterabfrage machen und dann legal tatsächlich alle daten von allen neubürgerinnen und Bürgern bekommen, die bei der Anmeldung keinen Widerspruch gegen Gruppenabfragen eingelegt hat. (Kann und sollte jeder machen!)

Trotz fehlendem Datenschutz IN der Kirche sollten sich wenigstens Nichtmitglieder drauf verlassen können, dass ihre daten geschützt und sie selbst unbehelligt bleiben.

Da täuschst du dich leider, denn das Grundgesetz in Verbindung mit WRV verpflichtet den Staat zur Weitergabe der Daten von Steuerzahlern ("bürgerliche Steuerlisten") an die Kirche(n) zum Abgleich.

ernsthaft?!
Meine atheistischen daten können bei beliebigen Kirchen landen?!
Was ist da die Rechtsgrundlage?

Unechter Pole (nicht überprüft)

Do. 26 Feb 2015 - 00:01

Antwort auf von juhu (nicht überprüft)

Wie ich geschrieben habe - genauer gesagt Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 6 WRV. Die BRD halt.

In Oesterreich passiert genau das:
- die Meldeinformationen werden weitergeleitet
- das die Kirche die Kirchenabgabe dort selbst eintreiben muss, leitet das Finanzamt Informationen ueber die Hohe der zu versteuernden Einkommens weiter.

Wolfgang M. (nicht überprüft)

Fr. 20 Feb 2015 - 20:25

Laienhaft möchte man meinen, dass das 7. Gebot, einem solchen Vorgehen widerspricht.

Semon (nicht überprüft)

So. 22 Feb 2015 - 13:15

Hat schon mal jemand daran gedacht für Thomas Bores eine Petition zu starten? Ich wollte change.org schon immer mal selbst ausprobieren.

Dann starte ich jetzt mal eine Petition um Herrn Bores sein Geld wiederzubeschaffen. Mal sehen was passiert.

Martin (nicht überprüft)

Mo. 23 Feb 2015 - 23:35

Herr Bores ist nie in die "Körperschaft des öffentlichen Rechts" Erzbistum Berlin eingetreten, noch in eine andere KdÖR in Deutschland. Damit sollte der Fall eigentlich erledigt sein. Ich wäre bereit, mich finanziell an einer Klage zu beteiligen, z.B. im Rahmen eines Crowd-Funding.

Christoph (nicht überprüft)

Di. 24 Feb 2015 - 09:22

Mir ist es beim Umzug von Deutschland nach Oesterreich aehnlich ergangen: In Deutschland aus der Kirche ausgetreten. In Oesterreich bei der Meldung 'ohne Konfession' angekreuzt. Dann wer erst einmal 2 Jahre Ruhe. In Oesterreich muss die Kirche die Abgabe aber selbst eintreiben, bekommt dafuer aber Informationen vom Finanzamt ueber die Einkommenshoehe und vom Meldeamt die Meldeinformationen. Also flatterte dann nach 2 Jahren eine Rechnung ueber ca. 800 Euro ins Haus. Ergebnis meiner Nachforschungen: Austritt in D zaehlte nicht, bin getauft und damit 'automatisch' in den Verein eingetreten. Ich haette unverzueglich austreten muessen wurde mir gesagt.

Ich finde es unglaublich, wass sich diese Vereine leisten (können).

Unechter Pole (nicht überprüft)

Do. 26 Feb 2015 - 00:14

Antwort auf von Christoph (nicht überprüft)

In umgekehrten Verhältnis ist es ja nicht anders - die Steuerordnungen der deutschen Bistümer bzw. Landeskirchen erkennen ja auch keinen ausländischen Austritt. Schlimmer noch - ein sofortiger Austritt nach Zuzug hilft nicht, sofern es unterjährig erfolgt. Beispielsweise zieht jemand aus dem Ausland nach Deutschland in Oktober ein und tritt sofort aus der Kirche aus, wird im auf sein in Deutschland ausgezahltes Gehalt (aus Oktober bis Dezember) mit der Einkommenssteuerabrechnung Kirchensteuer in Höhe von 9/12 der für diese drei Monate regelmäßig fälligen Steuer abverlangt.

Thomas (nicht überprüft)

Do. 26 Feb 2015 - 12:28

Ein Leser aus Heise.de hat mal eine Petition gestartet:
https://www.change.org/p/erzbisch%C3%B6fliches-ordinariat-berlin-zahl
en-sie-herrn-thomas-b-die-524-78-euro-unberechtigt-eingezogene-kirche
nsteuer-zur%C3%BCck-und-entschuldigen-sie-sich-f%C3%BCr-ihr-vorgehen-
dar%C3%BCber-hinaus-unterlassen-sie-solche-schn%C3%BCffelei-in-zukunf
t?just_created=true

alex (nicht überprüft)

So. 1 Mär 2015 - 16:23

Was ist passiert ist eine Verletzung der Menschensrechte
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte :

Article 18.

Everyone has the right to freedom of thought, conscience and religion; this right includes freedom to change his religion or belief, and freedom, either alone or in community with others and in public or private, to manifest his religion or belief in teaching, practice, worship and observance.

VG

Michael Ganß (nicht überprüft)

Di. 24 Mär 2015 - 11:32

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich zu dem Thema einen Beschluss veröffentlicht (2 BvR 278/11):
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-004.html

Zitat: "Angaben gegenüber Meldebehörden sind als voluntative Grundlage zur Begründung eines Mitgliedschaftsverhältnisses in einer Religionsgemeinschaft geeignet"

Romeo (nicht überprüft)

Di. 14 Apr 2015 - 00:09

Mal zwischenrein: Da der Staat und nicht die Kirche in Deutschland die Pfarrer bezahlt, zahlen wir mit unserer Steuer das Salär, auch für Kinderschänder, eh mit. Das heißt, wir zahlen alle ein Stück Kirchensteuer, auch wenn wir nicht der Kirche angehören.
Das ist schon einmal der erste Skandal.

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