Kommentar

Berlin schaut zu. Über die Inhumanität beim Sterben

Entscheidungen der Gerichte sind zu akzeptieren, hat die Kanzlerin gerade zum umstrittenen Abschiebefall Sami A. gesagt. Die Bundesjustizministerin ließ ähnliches verlauten. Aber Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat eigene Vorstellungen vom Rechtsstaat.

Unter Einfluss der kirchlichen Morallehre hat das deutsche Parlament im Jahre 2015 gegen die übergroße Mehrheit des Volkes und entgegen der Beschlusslage benachbarter Staaten ein Verbot der "organisierten Sterbehilfe" durchgesetzt und damit erheblich zur Verwirrung der Geister beigetragen. Wer es wagt, angesichts der fatalen Aussichten seiner Erkrankung den Sterbezeitpunkt selbst aktiv bestimmen zu wollen, der verstoße nach Auffassung der Parlamentarier gegen die "Schöpfungsordnung". Die Parlamentarier haben es nicht dem Einzelnen überlassen, sich mit der moralischen Dimension seines Wunsches zu sterben selbst auseinanderzusetzen, haben ein hohes Rechtsgut untergraben, das auch die Selbstbestimmung zum Sterben einschließt, haben nicht die ins Millionenfache wachsende Zahl hochbetagter Bürger gefragt und stattdessen ein Gesetz mit dem christlichen Menschenbild begründet, das auch für Anders- und Nichtgläubige gelten soll. Damit hat sich das Parlament als Vertretung des deutschen Volkes über den Willen des Volkes hinweggesetzt, das sich mit achtzig Prozent gegen eine Erschwernis des Sterbehilfegesetzes ausgesprochen hatte und dem Volk die Moral einer verschwindend kleinen Minderheit verordnet.

Rechtsbeugung durch die Regierung

Das höchste Verwaltungsgericht in Deutschland stellte allerdings 2017 den Parlamentsbeschluss infrage und urteilte, "in Extremfällen" sei der Staat verpflichtet, unheilbar erkrankten und leidenden Patienten den Erwerb tödlicher Medikamente zu gestatten. Das Urteil blieb ohne Bedeutung. Der amtierende Gesundheitsminister Hermann Gröhe, Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche, gab in mehreren Stellungnahmen zu erkennen, dass er nicht gewillt sei, dieses letztinstanzliche Urteil als verbindlich zu akzeptieren. Der jetzige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schloss sich der Verweigerung eines elementaren Menschenrechtes an. Wie das Gesundheitsministerium Anfang Juli bestätigte, wies Spahn das bundeseigene Institut für Arzneimittel und Medizinprodukte an, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht umzusetzen. Ärztlich assistierte Sterbehilfe sei "organisiert" und nicht mit den "Werten" der Gesellschaft vereinbar. Interne Dokumente aus der Leitungsebene des Ministeriums, die das Ministerium zunächst zurückgehalten hatte, aber nach einer erfolgreichen Klage des "Tagesspiegels" vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingesehen werden konnten, belegen den regierungsamtlichen Vorsatz, höchstrichterliche Urteile bei Nichtgefallen mit Hilfe des sogenannten Nichtanwendungserlasses einfach zu kassieren. Spahn hat nicht einmal den Versuch unternommen, das Parlament einzuschalten und sich ohne demokratische Legitimation über eine opulente Mehrheit im deutschen Volk und eine Gerichtsentscheidung hinweggesetzt. Seither ist keinem Antrag, Medikamente im Sinne des Bundesverwaltungsgerichtes zu erhalten, stattgegeben worden.

Die Dominanz einer schwindenden Kirche

Mit dieser Haltung zeigen die Minister, ihre Entscheidungen nicht dem Willen des deutschen Volkes und der Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes, sondern einer Ärztelobby, EKD-Funktionären und einer höchst persönlichen Glaubensüberzeugung unterzuordnen. Sie ist vermutlich Ausdruck der Überzeugung, auf diese Weise die Standards einer längst überholten kirchlichen Lebens-und Schöpfungsethik unter der Überschrift einer von Gott verliehenen "Menschenwürde" aufrechtzuerhalten. Dass dabei die Menschlichkeit geopfert, das Mitgefühl den Paragraphen zum Fraß vorgeworfen, vermögenden Menschen die Hilfe im benachbarten Ausland aufgezwungen und ein zutiefst philosophisches Problem durch moralisierendes Standesdenken und kirchentreue Dogmatik abgelöst wird, interessiert weniger. Dieses durchaus erschreckende Beispiel zeigt die bedrohliche Weltfremdheit eines auf Bevormundung angelegten Bündnisses von Kirche und Staat. Je mehr die Stammzellenforschung die Regeneration menschlicher Organe ermöglicht, je mehr die Reproduktion von Körperteilen mit Hilfe der 3D-Drucktechnik möglich ist, je mehr Technik in die menschlichen Körper einzieht, je mehr die Gen-Manipulation die Möglichkeit bietet, Erbkrankheiten zum Wohle des Kindes zu umgehen, umso fragwürdiger wird der moralisierende Begriff von einer unveränderbaren, von Gott verliehenen Menschenwürde, der das Denken in großen Zusammenhängen behindert, den medizinischen Fortschritt erschwert und Gesinnungstrunkenen hilft, rationalem Handeln auszuweichen. Zehntausend Menschen stürzen sich jährlich von Hochhäusern oder werfen sich vor den ICE, eine vermutlich ebenso große Dunkelziffer handelt ähnlich, aber eine deutsche Regierung empfindet diese Verzweiflungstaten als der Würde des Menschen angebrachter als die assistierte Sterbehilfe.

Bei vielen antiken Philosophen (Sokrates, Seneca, Kyniker, Stoiker) galt der selbstbestimmte Tod als die letzte große Freiheit des Menschen. Und es blieb der katholischen Kirche überlassen, diesen letzten Akt selbstbestimmten Lebens als "Selbstmord" zu denunzieren. "Selbstmörder" wurden nachträglich öffentlich aufgehängt, um mittels dieser Demütigung und Leichenschändung symbolisch das kirchliche Moral-Monopol zu bekräftigen. Sie wurden von den "guten" Toten separiert, indem man ihnen ein Begräbnis "in geweihter Erde", also auf dem Friedhof, verweigerte und auf dem "Schandanger" begrub. "Eselsbegräbnis" wurde dieser Umgang mit dem Tode im Angesicht der Angehörigen genannt. Die gleiche Kirche nutzt noch heute ihren Einfluss, um durch das Versagen der assistierten Sterbehilfe ein Beispiel religiös-orientierter Inhumanität zu geben.

Übernahme mit freundlicher Genehmigung des Autors von theeuropean.de.

Vgl. dazu auch: