Entscheidungen der Gerichte sind zu akzeptieren, hat die Kanzlerin gerade zum umstrittenen Abschiebefall Sami A. gesagt. Die Bundesjustizministerin ließ ähnliches verlauten. Aber Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat eigene Vorstellungen vom Rechtsstaat.
Unter Einfluss der kirchlichen Morallehre hat das deutsche Parlament im Jahre 2015 gegen die übergroße Mehrheit des Volkes und entgegen der Beschlusslage benachbarter Staaten ein Verbot der "organisierten Sterbehilfe" durchgesetzt und damit erheblich zur Verwirrung der Geister beigetragen. Wer es wagt, angesichts der fatalen Aussichten seiner Erkrankung den Sterbezeitpunkt selbst aktiv bestimmen zu wollen, der verstoße nach Auffassung der Parlamentarier gegen die "Schöpfungsordnung". Die Parlamentarier haben es nicht dem Einzelnen überlassen, sich mit der moralischen Dimension seines Wunsches zu sterben selbst auseinanderzusetzen, haben ein hohes Rechtsgut untergraben, das auch die Selbstbestimmung zum Sterben einschließt, haben nicht die ins Millionenfache wachsende Zahl hochbetagter Bürger gefragt und stattdessen ein Gesetz mit dem christlichen Menschenbild begründet, das auch für Anders- und Nichtgläubige gelten soll. Damit hat sich das Parlament als Vertretung des deutschen Volkes über den Willen des Volkes hinweggesetzt, das sich mit achtzig Prozent gegen eine Erschwernis des Sterbehilfegesetzes ausgesprochen hatte und dem Volk die Moral einer verschwindend kleinen Minderheit verordnet.
Rechtsbeugung durch die Regierung
Das höchste Verwaltungsgericht in Deutschland stellte allerdings 2017 den Parlamentsbeschluss infrage und urteilte, "in Extremfällen" sei der Staat verpflichtet, unheilbar erkrankten und leidenden Patienten den Erwerb tödlicher Medikamente zu gestatten. Das Urteil blieb ohne Bedeutung. Der amtierende Gesundheitsminister Hermann Gröhe, Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche, gab in mehreren Stellungnahmen zu erkennen, dass er nicht gewillt sei, dieses letztinstanzliche Urteil als verbindlich zu akzeptieren. Der jetzige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schloss sich der Verweigerung eines elementaren Menschenrechtes an. Wie das Gesundheitsministerium Anfang Juli bestätigte, wies Spahn das bundeseigene Institut für Arzneimittel und Medizinprodukte an, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht umzusetzen. Ärztlich assistierte Sterbehilfe sei "organisiert" und nicht mit den "Werten" der Gesellschaft vereinbar. Interne Dokumente aus der Leitungsebene des Ministeriums, die das Ministerium zunächst zurückgehalten hatte, aber nach einer erfolgreichen Klage des "Tagesspiegels" vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingesehen werden konnten, belegen den regierungsamtlichen Vorsatz, höchstrichterliche Urteile bei Nichtgefallen mit Hilfe des sogenannten Nichtanwendungserlasses einfach zu kassieren. Spahn hat nicht einmal den Versuch unternommen, das Parlament einzuschalten und sich ohne demokratische Legitimation über eine opulente Mehrheit im deutschen Volk und eine Gerichtsentscheidung hinweggesetzt. Seither ist keinem Antrag, Medikamente im Sinne des Bundesverwaltungsgerichtes zu erhalten, stattgegeben worden.
Die Dominanz einer schwindenden Kirche
Mit dieser Haltung zeigen die Minister, ihre Entscheidungen nicht dem Willen des deutschen Volkes und der Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes, sondern einer Ärztelobby, EKD-Funktionären und einer höchst persönlichen Glaubensüberzeugung unterzuordnen. Sie ist vermutlich Ausdruck der Überzeugung, auf diese Weise die Standards einer längst überholten kirchlichen Lebens-und Schöpfungsethik unter der Überschrift einer von Gott verliehenen "Menschenwürde" aufrechtzuerhalten. Dass dabei die Menschlichkeit geopfert, das Mitgefühl den Paragraphen zum Fraß vorgeworfen, vermögenden Menschen die Hilfe im benachbarten Ausland aufgezwungen und ein zutiefst philosophisches Problem durch moralisierendes Standesdenken und kirchentreue Dogmatik abgelöst wird, interessiert weniger. Dieses durchaus erschreckende Beispiel zeigt die bedrohliche Weltfremdheit eines auf Bevormundung angelegten Bündnisses von Kirche und Staat. Je mehr die Stammzellenforschung die Regeneration menschlicher Organe ermöglicht, je mehr die Reproduktion von Körperteilen mit Hilfe der 3D-Drucktechnik möglich ist, je mehr Technik in die menschlichen Körper einzieht, je mehr die Gen-Manipulation die Möglichkeit bietet, Erbkrankheiten zum Wohle des Kindes zu umgehen, umso fragwürdiger wird der moralisierende Begriff von einer unveränderbaren, von Gott verliehenen Menschenwürde, der das Denken in großen Zusammenhängen behindert, den medizinischen Fortschritt erschwert und Gesinnungstrunkenen hilft, rationalem Handeln auszuweichen. Zehntausend Menschen stürzen sich jährlich von Hochhäusern oder werfen sich vor den ICE, eine vermutlich ebenso große Dunkelziffer handelt ähnlich, aber eine deutsche Regierung empfindet diese Verzweiflungstaten als der Würde des Menschen angebrachter als die assistierte Sterbehilfe.
Bei vielen antiken Philosophen (Sokrates, Seneca, Kyniker, Stoiker) galt der selbstbestimmte Tod als die letzte große Freiheit des Menschen. Und es blieb der katholischen Kirche überlassen, diesen letzten Akt selbstbestimmten Lebens als "Selbstmord" zu denunzieren. "Selbstmörder" wurden nachträglich öffentlich aufgehängt, um mittels dieser Demütigung und Leichenschändung symbolisch das kirchliche Moral-Monopol zu bekräftigen. Sie wurden von den "guten" Toten separiert, indem man ihnen ein Begräbnis "in geweihter Erde", also auf dem Friedhof, verweigerte und auf dem "Schandanger" begrub. "Eselsbegräbnis" wurde dieser Umgang mit dem Tode im Angesicht der Angehörigen genannt. Die gleiche Kirche nutzt noch heute ihren Einfluss, um durch das Versagen der assistierten Sterbehilfe ein Beispiel religiös-orientierter Inhumanität zu geben.
Übernahme mit freundlicher Genehmigung des Autors von theeuropean.de.
Vgl. dazu auch:
21 Kommentare
Kommentare
David See am Permanenter Link
also Herr Spahn macht auf mich einen sehr freundlichen Eindruck nur was er sagt und tut ist schlimm, sehr schlimm für andere.
Bernd Weiter am Permanenter Link
Auge um Auge, Zahn um Zahn.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Umfassend guter Kommentar! Danke, Rolf.
Prof.em.Dr. Pet... am Permanenter Link
Herr Spahn, wie vorher Herr Gröhe, opfert ohne parlamentarische Legitimation ein rechtsgültiges Urteil auf dem Tisch einer verlogenen menschgemachten Organisation, die sich Kirche nennt und als größter Massenmörder u
Für mich ist das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben genauso hoch anzuordnen, wie ein menschenwürdiges Leben.
Sabine am Permanenter Link
Ich empfehle jedem sich rechtzeitig zu informieren, wie es am Ende dieses heutigen Lebens aussieht, wo auch das Ende im wesentlichen vom Profitgedanken einiger weniger beherrscht wird.
Adam Sedgwick am Permanenter Link
Diesem und auch einigen anderen Kommentaren kann ich nur zustimmen.
Also, wie lässt sich das ändern? Einfach wenn jeder Minister und auch der Kanzler den geleisteten Amtseid (Art.56 GG: ...meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schäden von ihm wenden, das GG und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen... , mit Inhalt füllten, und nicht ständig meineidig würden. Wie steht es bei Herrn Spahn mit dem Respekt gegenüber dem höchst- richterlichen Urteil?
Kay Krause am Permanenter Link
Was ist eigentlich aus der "sozial verträglichen Entsorgung" der kostenintensiven Alten geworden. die doch vor ein paar Jahren von irgend einem Großkopfetem propagiert wurde?
Erwin Schuster am Permanenter Link
Wo bleibt die Würde des Menschen, wenn sein letzter, nach reiflicher Überlegung in freier Entscheidung und Klarheit geäußerter Wunsch, sterben zu wollen, mißachtet wird?
Sie wird mit Füßen getreten.
Christiane Chri... am Permanenter Link
Ich empfehle jedem das Buch "Patient ohne Verfügung" von Palliativmediziner Matthias Thöns über die Geschäfte, die mit Sterbenden gemacht werden.
Peter Puppe am Permanenter Link
Danke für die sehr klare Darstellung und Argumentation!
Wir alle hoffen auf Veränderungen trotz dieser 'scheinheiligen' Regierung.
Peter Puppe, Sterbeberater
Wolfgang Kloste... am Permanenter Link
§ 217 halte ich wegen seiner fürchterlichen Wirkungen, zu denen außer unnötigen Brutalsuiziden und absichtlich herbeigeführten Unfällen vor allem das erzwungene Weiterleben zählt, für ein christlich und finanziell mot
Gegen die organisierte Sterbehilfe wandten sich schon vor über zehn Jahren Bischof Huber, Bischöfin Käßmann und Frau von der Leyen, aber die katholischen Truppen waren spätestens seit 2006 mit von der Partie. Eine wichtige Rolle hat dabei der Malteser-Orden und deren Leiter, Eugen Brysch, gespielt. Appelle an den Bundestag, die organisierte Sterbehilfe gesetzlich zu verbieten, kamen von beiden Kirchen und deren Organisationen.
Der zur Rechtfertigung dieses Schandgesetzes vorgeschobene „Lebensschutz“ dürfte minimal sein, da Sterbehelfern bekannt ist, dass eine Verleitung nicht voll zurechnungsfähiger Personen auch ohne § 217 strafbar ist. Außerdem dürfte es den meisten Sterbehelfern an Motivation und Möglichkeiten zur Verleitung mangeln. Der dreiste Versuch der Staatsanwaltschaft Hamburg, Sterbehelfer (Kusch und Spittler) strafrechtlich zu belangen, ist vom Landgericht Hamburg (erst kurz nach Verabschiedung des § 217!) gestoppt worden. Die Hauptwirkung des Gesetzes dürfte die Einschränkung der Entscheidungsfreiheit am Ende des Lebens sein. Eine erfreuliche, sich aber wohl erst langsam entwickelnde Nebenwirkung von § 217 ist die Selbstdiskreditierung der beiden realitätsfremden, machtgeilen und unverschämten Großkirchen.
Meine Beschwerden und weitere kritische Texte zu § 217: www.reimbibel.de/217.htm.
RNicolaus am Permanenter Link
Drei Anmerkungen zu diesem Artikel:
1. Mit das Beste, was ich zu diesem Thema je gelesen habe.
3. Mittel- und langfristig untergräbt ein solches Verhalten die Lebensfähigkeit der Demokratie. Wenn sich z. B. hier die AfD zur Verteidigung des Volkswillens aufschwingen würde, könnte diese faschismusverdächtige Partei eine noch bedeutendere und verhängnisvollere Rolle in der deutschen Politik spielen.
A.S. am Permanenter Link
Für die Religionen sind die Menschen immer noch "Leibeigene Gottes", Gottes-Sklaven sozusagen, und ein Leibeigener darf sich nicht töten. Er würde sich ja seinem Sklavenhalter wegnehmen!
Olaf Sander am Permanenter Link
Vielen Dank für diesen Artikel.
Was die Parlamentarierer einerseits mit dem § 217 StGB geschaffen haben und was es andererseits den Herren Minister so einfach macht ein Urteil nicht zu akzeptieren, ist die Tatsache, dass sich die Realität meist hinter verschlossenen Türen abspielt. Genau deshalb stört das ja auch nicht so viele, ganz egal wie unwürdig und grausam sich das Sterben auch abspielen mag.
Die Problematik jener die sterben wollen, aber wegen der politischen Ignoranz gegenüber ihrer Autonomie zum Weiterleben verdammt sind, ist bekannt. Und es ist schlimm. Jedem Einzelnen dieser Sterbewilligen wünsche ich, dass sie und er in ihrer Würde diese Welt verlassen können. Aber wie es zur Zeit aussieht, ist das nur den Wenigsten von ihnen vergönnt. Sie werden vorläufig wohl so sterben müssen, wie es ihr Leiden und die politischen Entscheider vorherbestimmt haben.
Aber es gibt noch eine Gruppe Betroffener, über die leider viel zu wenig gesprochen wird, nämlich die der Angehörigen von Sterbewilligen. Die kommen in der gesamten Debatte nicht vor, dabei sind sie es, die derzeit per Gesetz die gesamte Last einer legalen Sterbebegleitung tragen müssen.
Ausgehend von jenen Angehörigen, die mental in der Lage dazu sind einen nahen Angehörigen beim Sterben zu begleiten, gibt es eine zentrale Frage, welche bei den politischen und medialen Debatten nicht gestellt wurde:
Wie kompetent sind Angehörige als Sterbebegleiter?
In den allermeisten Fällen ist diese Aufgabe für Angehörige, die weder Arzt noch Apotheker sind, eine unlösbare Aufgabe. Eine erfolgreiche Hilfe scheitert schon allein daran Methoden oder Substanzen zu finden, die für ein nicht qualvolles Sterben geeignet sind, wobei da noch die Unmöglichkeit der legalen Beschaffung und der sicheren Verifikation besteht. Und selbst wenn diese Herausforderungen im Einzelfall irgendwie bewerkstelligt würden, so können Ottonormalangehörige den Sterbewunsch ihres Verwandten/Bekannten dennoch nicht als tatsächlich gegeben und begründet bestätigen. Es fehlt ihnen schlichtweg an medizinischen und psychologischen Kompetenzen.
Hinzu kommt, dass die angehörigen Sterbebegleiter selbst niemanden haben, der sie in dieser Ausnahmesituation auffängt und unterstützt. Auch nach dem Tod des Sterbewilligen haben sie keine Zeit und Ruhe um mit ihrer Trauerarbeit zu beginnen. Denn findet die Sterbebegleitung offen statt, also so, dass es hinterher nicht wie ein einsamer Suizid aussieht, bekommen es die Angehörigen mit Polizei und Staatsanwalt zu tun. Wer dann das Pech hat, sich nicht für mehrere tausend Euro einen guten Strafverteidiger leisten zu können oder gar seine grundlegenden Rechte (Aussageverweigerungsrecht) nicht kennt, redet sich unter Umständen auch noch schnell um Kopf und Kragen.
All die wegsterbenden Kläger, die alleingelassenen Sterbewilligen und ihre hilf- und ahnungslosen Angehörigen sind politisch gewollt. Sie werden ohne Not zu Opfern gemacht, in einer existenziellen Ausnahmesituation gänzlich allein gelassen und unter Umständen allerschlimmsten Konsequenzen ausgesetzt. Das alles hat mit Moral nicht viel zu tun, wohl aber mit Tyrannei.
Um so schlimmer ist es, wenn diese politischen Entscheidungen im säkularen Land, mit einer demokratisch überwältigenden Mehrheit für Selbstbestimmung am Ende des Lebens, einzig und allein von religiösen Weltbildern gefärbt und nach ihnen ausgerichtet sind und die Selbstbestimmung am Ende des Lebens so sehr dem Zufall überlassen wird. Ein dermaßen einseitiges Gesetz passt nicht zur Realität. Weil die Medaille eben immer zwei Seiten hat.
Ich habe am 10. Dezember 2016 meiner Mutter geholfen, ihrem Leben selbstbestimmt ein Ende zu setzen. Der § 217 StGB hat meiner Mutter und mir einigen Verdruss bereitet. Von Ethik und Moral haben wir bei unserem Kampf, beim Sterben nicht im Recht unterzugehen, nicht viel gespürt. Aber am Ende haben wir "gewonnen" und meine Mutter ist human, selbstbestimmt und mit viel Würde gestorben. Die ganze Geschichte erzähle ich auf meinem privaten, nicht kommerziellen Blog www.sterbegeschichten.de .
Vielen Dank, dass Sie meinen langen Text gelesen haben und
Seien Sie mir gegrüßt!
Olaf Sander
jens hanson am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Sander,
vielen Dank für Ihren Kommentar und die Schilderung Ihrer privaten Situation.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
jens hanson
Thomas am Permanenter Link
"Morallehre", "Moral einer verschwindend kleinen Minderheit", "kirchliche Lebens-und Schöpfungsethik", "moralisierendes Standesdenken", "moralisierender Begriff von einer u
Dr Hans Gerhard... am Permanenter Link
sehr gut ...der Hang zum Numinosen wird
brutal ausgenutzt und schäbig in Kinder
geimpft. Somit konnten sich die Götteleifunktionäre ein Billionenvermögen
Höllenangstmachen . Ein leidender Todkranker gab dann allzuoft seinen Besitz und Eigentum an die Himmelsversprecher.
Darum will die Weltgeistlichkeit das finale
Leiden ...= grässslich.... hässsslich.
Kay Krause am Permanenter Link
Das kommt dabei heraus, wenn man sich so eine (geistig!) senile, Konservativ-katholische Regierungs-Mannschaft zusammenwählt!
wenn man nur noch künstlich am Leben erhalten wird und nur noch einen Wunsch hat: es möge alles so bald wie möglich zu Ende sein!
Heinz-J. Ludwig am Permanenter Link
Die "Herren" Gröhe und Spahn soll der Teufel holen! Es ist unglaublich, dass Millionen Einwohner unseres Landes von selbstherrlichen machtgeilen "Volksvertretern" regiert werden.
Gert Hantke am Permanenter Link
So ungeheuerlich das alles ist – die bundesdeutsche Wählerschaft kümmert es offenbar nicht die Bohne. Vielleicht könnten Sie in künftigen Beiträgen dem Leser wenigstens dieses Gesicht ersparen.
Dieter am Permanenter Link
Kann man den arroganten Herrn Spahn nicht gerichtlich zwingen, Gerichtsentscheidungen anzuwenden ??