Europäischer Gerichtshof

Schächt-Verbot verstößt nicht gegen Religionsfreiheit

EU-Staaten dürfen rituelles Schächten ohne Betäubung der Tiere verbieten, dies urteilte gestern der Europäische Gerichtshof. Jüdische und muslimische Verbände hatten gegen ein flämisches Dekret geklagt, das die rituelle Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung verbietet.

Am 7. Juli 2017 hatte ein Dekret der Flämischen Region (Belgien) zur Änderung des Gesetzes über den Schutz und das Wohlbefinden der Tiere zum absoluten Verbot der betäubungslosen Schlachtung in Flamen geführt. Umgehend hatten daraufhin verschiedene jüdische und muslimische Vereinigungen Klagen auf vollständige oder teilweise Nichtigerklärung dieses Dekrets erhoben.

Strenggläubige Juden und Muslime sind der Auffassung, dass sie nur Fleisch von vollständig ausgebluteten Tieren essen dürfen, weil dies in religiösen Schriften des Judentums und des Islam geschrieben steht. Ein vollständiges Ausbluten des Tiers kann jedoch nur erreicht werden, wenn dem Tier ohne vorherige Betäubung und bei vollem Bewusstsein die Kehle mit den entsprechenden Blutgefäßen durchgeschnitten wird. Durch Schmerz und Angst schlägt das Herz des Tiers im Todeskampf schneller und befördert so mehr Blut aus dem Körper. Diese im Judentum und Islam verbreitete rituelle Schlachtungsmethode wird "Schächten" genannt.

Der mit den Klagen gegen das flämische Schächt-Verbot befasste Verfassungsgerichtshof von Belgien hatte die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. In seinem im September vorgelegten Schlussantrag hatte Generalanwalt Gerard Hogan dem Gerichtshof der Europäischen Union empfohlen, den Mitgliedsstaaten zu verbieten, eigene Vorschriften bezüglich eines Verbots der Schlachtung von Tieren ohne Betäubung zu erlassen, das auch für Schlachtungen im Rahmen eines religiösen Ritus gilt. Zwar würden die Vorschriften der Unionsverordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung die Mitgliedsstaaten dazu verpflichten "den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung zu tragen" und in Artikel 4 Absatz 1 eindeutig vorgeben, dass "Tiere … nur nach einer Betäubung getötet [werden]", gleichzeitig sehe Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung jedoch eine Ausnahme von dieser Regel vor, "die der Notwendigkeit Rechnung trage, das Recht von Angehörigen bestimmter religiöser Glaubensrichtungen zu gewährleisten, wesentliche religiöse Riten zu bewahren und Fleisch von Tieren zu verzehren, die auf (…) religiös vorgeschriebene Weise geschlachtet würden".

Das Gericht folgte in seinem gestrigen Urteil jedoch nicht der rechtlichen Einschätzung des Generalanwalts, sondern stellte fest, dass das flämische Dekret zwar das Grundrecht der Religionsfreiheit einschränkt, jedoch auch, "dass dieser Eingriff einer von der Union anerkannten, dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzung entspricht, nämlich der Förderung des Wohlergehens der Tiere". "Im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung gelangt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen, die das Dekret umfasst, es ermöglichen, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Bedeutung, die dem Tierschutz beigemessen wird, und der Freiheit der jüdischen und muslimischen Gläubigen, ihre Religion zu bekennen, zu gewährleisten." Dies sei nicht zuletzt deshalb der Fall, weil "das Dekret das Inverkehrbringen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die von rituell geschlachteten Tieren stammen, weder verbietet noch behindert, wenn diese Erzeugnisse aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittstaat stammen".

Mit seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof kein grundsätzliches Schächt-Verbot für die gesamte europäische Union ausgesprochen. Er hat klargestellt, "dass der Unionsgesetzgeber jedem Mitgliedstaat im Rahmen des Einklangs zwischen dem Schutz des Tierwohls bei der Tötung der Tiere und der Wahrung der Freiheit, seine Religion zu bekennen, einen weiten Wertungsspielraum einräumen wollte". Allerdings betonte das Gericht auch, dass "ein wissenschaftlicher Konsens darüber entstanden [sei], dass die vorherige Betäubung das beste Mittel ist, um das Leiden des Tieres zum Zeitpunkt seiner Tötung zu verringern". Deutlich erklärte der Europäische Gerichtshof hierbei, "dass sich der flämische Gesetzgeber auf wissenschaftliche Untersuchungen stützte und dem modernsten erlaubten Tötungsverfahren den Vorzug geben wollte" und "dass sich der flämische Gesetzgeber in einen sich entwickelnden gesellschaftlichen und normativen Kontext stellte, der durch eine zunehmende Sensibilisierung für die Problematik des Tierschutzes gekennzeichnet ist".

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Kommentare (25)

Ali Mente (nicht überprüft)

Fr. 18 Dez 2020 - 13:08

Laut Felix Klein, dem Antisemitismusbeauftragen der Bundesregierung, ist ein Verbot dieser Tierquälerei antisemitisch.

A.S. (nicht überprüft)

Mo. 21 Dez 2020 - 12:35

Antwort auf von Ali Mente (nicht überprüft)

Das ganze ist ein Machtkampf:
Wer hat mehr zu sagen: Der säkulare Staat oder die religiösen Führer?

Konfessionsübergreifend sind die religiösen Führer sich einig: WIR!

Falls der deutsche Staat sich das gefallen lässt, ist der nächste religiöse Bürgerkrieg nur noch eine Frage der Zeit. Wenn es der säkulare Staat nicht fertig bringt, den Machtansprüchen der religiösen Führern Grenzen zu setzen, wird er als freiheitlich-demokratischer Staat zu Grunde gehen.

Felix Klein steht m.M.n. auf der Seite der religiösen Führer und gegen unseren zivilen Staat.

A.S.: „Das ganze ist ein Machtkampf: Wer hat mehr zu sagen: Der säkulare Staat oder die religiösen Führer?”

Nach meiner Wahrnehmung leben wir in einer Demokratie. Die Regierung wird nicht von DBK und EKD (Deutscher Bischofskonferenz und Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland) gewählt, sondern vom Bundestag, dem vom Volk gewählten Parlament.

Das Problem liegt entsprechend nicht darin, dass der deutsche Staat den religiösen Führern nicht genug Grenzen setzt, sondern darin, dass das deutsche Volk einfach viel zu liberal ist.

Übrigens: Bevor man das flämische Schächtverbot vom 1.1.2019 in den Himmel lobt, sollte man sich vergegenwärtigen, welche Parteien es beschlossen haben. Nach meinen Recherchen regierte damals die nationalistische N-VA (1) mit CD&V (2) und Open VLD (3). – Sind das die Parteien, die für Humanismus und Säkularität stehen?

(1) Die Partei sah sich in der politischen Mitte und strebte einen „humanitären Nationalismus“ an. Allerdings hat sie sich weiter nach rechts bewegt und ist nun ein Mitglied in der europäischen Fraktion Europäische Konservative und Reformer, gemeinsam mit weit rechts stehenden Parteien wie der deutschen AfD oder der Dansk Folkeparti. → https://de.wikipedia.org/wiki/Nieuw-Vlaamse_Alliantie

(2) Nach Wikipedia eine christ-demokratische Partei, „gegründet, insbesondere auf Initiative des katholischen Anwalts und Politikers Charles Graf Woeste als Antwort auf den wachsenden Antiklerikalismus, der vor allem vom belgischen Liberalismus ausging”. → https://de.wikipedia.org/wiki/Christen-Democratisch_en_Vlaams

(3) Die Socialistische Partij Anders (sp.a) ist eine sozialdemokratische Partei in Flandern (Belgien). → https://de.wikipedia.org/wiki/Socialistische_Partij_Anders

Meiner Ansicht nach ist die Angelegenheit mit der Demokratie komplizierter. Formal haben Sie eindeutig Recht.
Zum einen kann sich jeder in die Demokratie einbringen. Das macht Demokratie einerseits aus, andererseit ist Demokratie so leicht unterwanderbar. Mitgliederstarke Kaderorganisationen können Demokratie praktisch ungehemmt unterwandern.

Ist die Unterwanderung einmal gelungen, können sich die Unterwanderer der staatlichen Einrichtungen bedienen: Gezielt Geld verteilen, ihre Leute auf Schlüsselpositionen in der Verwaltung und den öffentlich-rechtlichen Medien befördern, Indoktrination über die öffentlich-rechtlichen Medien betreiben, den Lehrplan in den Schulen gestalten, ....

Derartige Netzwerke zu erkennen ist nicht leicht. Hinweise ergeben sich durch Privilegien, Geldzuwendungen, personelle Verflechtungen. Wichtige Indizien sind auch die Befehl-und-Gehorsam-Relationen, die von den verfassungsmäßig vorgegebenen abweichen.

Was bedeutet es, wenn die demokratisch gewählte Regierung die Befehle einer Mafia umsetzt?

Wem gehorcht die deutsche Regierung? Dem Volk? Den Kirchen? Der Industrie? Dem Kapital? Wem gehorcht eine Angela Merkel, ein Jens Spahn, ein Horst Seehofer, ein Markus Söder?

Schauen Sie sich mal die Listen der Mitglieder vom Zentralrat der Katholiken oder der Synode der evangelischen Kirche an. Viele Namen kennt man aus der Politik oder den Medien.

Die zahlreichen Privilegien, die die Kirchen geniessen (bis hin zur Nicht-Aufarbeitung der Mißbrauchsgeschichten) zeigen meiner Meinung nach überdeutlich, wie sehr der deutsche Staat von Kirchengetreuen unterwandert ist.

A.S. schrieb: „andererseits ist Demokratie so leicht unterwanderbar. Mitgliederstarke Kaderorganisationen können Demokratie praktisch ungehemmt unterwandern.”

Mitgliederstarke Kaderorganisationen sind Juden und Muslime in Deutschland eher weniger. Die israelitischen Kultusgemeinden sind eine verschwindend kleine Minderheit, und über den geringen Organisationsgrad der Muslime wird ja allerorts geklagt. Abgesehen davon glaube ich persönlich nicht an den tiefen Staat. Wie Sie selbst schreiben, sind die Verbindungen zwischen Staat und Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaften öffentlich bekannt. Es stört sich nur kaum jemand daran. Womit wir wieder beim Thema Liberalität wären.

Die andere Frage, die der Bericht aufwirft, die wir aber noch gar nicht behandelt haben, ist: Inwieweit sollten Humanisten mit Populisten und Nationalisten zusammenarbeiten, um Ziele zu erreichen. Es ist in Deutschland nicht anders als in Belgien: Ohne die Rechten wird man nie eine Mehrheit für ein Schächtverbot zusammenbekommen.

In Deutschland insgesamt sind Muslime noch keine "mitgliederstarke Kaderorganisation", das stimmt. In der Türkei ist das anders, wie die Entwicklung dieses Landes in den letzten 30 Jahren zeigt. Auch in einigen Städten Deutschlands treten die Muslime als "mitgliederstarke Kaderorganisation" im Bereich der Lokalpolitik auf.

Sie meinen, es gäbe in Deutschland keinen "tiefen Staat"? Da bin ich anderer Ansicht: Der "tiefe Staat " in Deutschland sind meiner Meinung nach die Kirchen mit ihrem Geld, ihrer abgabenfinanzierten und medienrechtlich abgesicherten Medienmacht, ihren personellen Netzwerken.

Ihre Frage nach der Zusammenarbeit mit Populisten etc.:
Für mich ist die Grenze dort, wo klare gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vorliegt.
Ein allgemeines Verbot, Tiere zu töten ohne sie vorher zu bewusstlos zu machen, würde ich gemeinsam mit Tierschützern und AfD-lern befürworten, denn es ist für mich eine Sachfrage, die sich nicht gegen Menschen richtet.

Stichwort "gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit":
Befördert die Identitätspolitik, die aktuell von linker, rechter und religiöser Seite betrieben wird, die "Identität" nicht am Individuum, sondern an Gruppenzugehörigkeiten festmacht, nicht zwangsläufig "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit"?

Das wäre mal ein interessantes Diskussionsthema für Humanisten, denke ich.

Wahre Humanisten arbeiten mit allen Menschen zusammen, die Gewalt ablehnen und Demokratie befürworten. Alle anderen pauschalen Einschätzungen sind häufig genug ideologisch gefärbte Perspektiven, die viel zu häufig darauf hinauslaufen, andere Menschen und deren Ansichten von der Mitbestimmung im Gemeinwesen auszuschließen. Dies werde ich immer ablehnen. Miteinander reden und Lösungen finden, Gräben zu schütten und wechselnde Mehrheiten akzeptieren sowie strikte Abstimmungsfreiheit der Abgeordneten fördern. Von solchen grundlegendem demokratischem Verständnis sind wir noch weit entfernt.

SG aus E schrieb: „Die israelitischen Kultusgemeinden sind eine verschwindend kleine Minderheit, und über den geringen Organisationsgrad der Muslime wird ja allerorts geklagt. Abgesehen davon glaube ich persönlich nicht an den tiefen Staat. Wie Sie selbst schreiben, sind die Verbindungen zwischen Staat und Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaften öffentlich bekannt. Es stört sich nur kaum jemand daran. Womit wir wieder beim Thema Liberalität wären.“

Ob die Duldung religiös motivierter Übergriffigkeit durch den Einzelnen oder staatliche Stellen tatsächlich liberaler Gesinnung entspringt, wäre ein sehr interessantes Diskussionsthema. Denn auch heute noch sind viele Menschen und Entscheidungsträger nicht frei von religiösen Vorstellungen, die ihnen von Kindheit an eingeimpft wurden. Es erfordert keinen ‚tiefen Staat‘, um ethisch nicht vertretbare Glaubenspraktiken in modernen Gesellschaften fortleben zu lassen. Hierzu genügt es, wenn in Parlamenten und Amtsstuben Menschen sitzen, die bestimmte Traditionen nicht hinterfragen, weil sie sich nicht wagen, religiöse Bräuche und die dahinter stehenden Institutionen in Frage zu stellen.

Bei solcher Unterwürfigkeit spielt nicht nur der Tierschutz keine Rolle mehr, sondern auch der Schutz von Menschen. So schritten z. B. für Arbeitssicherheit zuständige Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt nicht ein, als sich ein Kirchenvorstand weigerte, anlässlich von mehrmonatigen Dacharbeiten an einer Kirche das sehr laute werktägliche Läuten zu unterlassen. Begründung der kirchenfreundlichen Staatsbediensteten: Glockenläuten sei eben Kultur...

Roland Fakler (nicht überprüft)

Fr. 18 Dez 2020 - 13:44

Die Religionsfreiheit muss in einem aufgeklärten Rechtsstaat durch Gesetze beschränkt werden, weil sonst die Hindus ihre Witwen verbrennen, die Skopzen sich die Penise abschneiden, die Parsen ihre Toten den Geiern ausliefern, die Juden Leute steinigen, die am Sabbat Holz holen, die Muslime den Ungläubigen die Hälse abschneiden, die Christen freche Knaben totprügeln würden

Angelika Wedekind (nicht überprüft)

Fr. 18 Dez 2020 - 14:05

Schächten zu verbieten verstößt keineswegs gegen die Religionsfreiheit! Es verstößt nur gegen den unbedingten Willen fundamentalistischer Sadisten, ihre niedersten Instinkte unter dem Deckmantel einer angeblichen religiösen Vorschrift ausleben zu dürfen! Zudem gibt es weder in der Thora noch im Koran der ausformulierte Befehl, ein Tier auf diese grausamste aller Methoden zu töten. Wie auch? Zum Zeitpunkt dieser religiösen Erfindungen( manche nennen es Offenbarung) gab es eine zuverlässige Methode der Betäubung noch nicht. Und es ist auch gar nicht möglich, ein Tier vollkommen ausbluten zu lassen, denn in den Kapillaren bleibt das Blut sowieso stecken. Niemand soll mir erzählen, dass alle Juden und alle Moslems Tierquäler sind. Diese barbarische Sitte sollte europaweit abgeschafft werden, - auch die Einfuhr von Schächtfleisch! Und wichtig ist noch zu wissen, dass "tief Gläubige" auch nur vom vorderen Stüch des Tieres essen, weil dass Hinterteil als unrein gilt. In den islamischen Ländern wird es weggeworfen, bei uns kommt es undeklariert in den normalen Handel und wird verkauft! Das ist erlaubt! Und das ist der zweite Skandal, neben dem Skandal, dass diese niederträchtige Gemeinheit überhaupt noch erlaubt ist. Es gibt eine Initiative von pro jure animalis, die dagegen arbeitet und ich werde in 2021 eine Initiative starten, die darauf hinausläuft, betäubungsloses Schächten in Deutschland und europaweit zu verbieten. Man besorge sich Unterlagen vom Arbeitskreis für Umwelt- und Tierschutz- Bundesarbeitsgruppe gegen betäubungsloses Schächten. Das wäre die gute Tat zu Weihnachten. Atheistische Grüße!

SG aus E (nicht überprüft)

Di. 22 Dez 2020 - 05:10

Antwort auf von Angelika Wedekind (nicht überprüft)

Angelika Wedekind schrieb: „Und wichtig ist noch zu wissen, dass 'tief Gläubige' auch nur vom vorderen Stüch des Tieres essen, weil dass Hinterteil als unrein gilt. In den islamischen Ländern wird es weggeworfen ...” – Hier würde mich die Quelle interessieren. MfG.

Angelika Wedekind (nicht überprüft)

Di. 22 Dez 2020 - 11:34

Antwort auf von SG aus E (nicht überprüft)

Das weiß ich persönlich durch Aussagen von Ex- Moslems aus verschiedenen Ländern durch meine Arbeit in der Säkularen Flüchtlingshilfe , Atheisten helfen Atheisten, - aber es steht auch in einem der Bücher, die sich u.a. mit den Auswüchsen des Islam und dem Reinheitswahn befassen,- alle von EX- Moslems geschrieben,- der immer auch mit der Ablehnung des Unterkörpers von Mensch und Tier zu tun hat. Ich müsste suchen, um das Buch und die Stelle zu finden-. Fragen Sie bei Gelegenheit einen Moslem, er wird es bestätigen.

Angelika Wedekind (nicht überprüft)

Di. 22 Dez 2020 - 13:39

Antwort auf von SG aus E (nicht überprüft)

Es steht in einem der vielen Bücher, die Ex- Muslime verfasst haben, jetzt müsste ich wirklich suchen..., aber ich weiß es auch von den vielen Ex- Muslimen aus vielen islamischen Staaten, die ich durch meine Arbeit in der Säkularen Flüchtlingshilfe kennengelernt habe.

Angelika Wedekind schrieb: „jetzt müsste ich wirklich suchen...”

Ja, bitte, Frau Wedekind, suchen Sie. Es würde mich schon interessieren, bei welchem Wirbel das angeblich unreine Hinterteil beginnt. Zur Orientierung können Sie auch gerne eine der folgenden Abbildung benutzen: https://t1p.de/48iz (türk. Rind – und was man daraus macht) # https://t1p.de/1w4y (türk. Kalb) # https://t1p.de/i9cm (deutsch).

Giordano Bruno (nicht überprüft)

Sa. 26 Dez 2020 - 11:01

Antwort auf von Angelika Wedekind (nicht überprüft)

Danke Angelika für deinen Beitrag, genau richtig erkannt was Sache ist, es geht nur darum die Macht der Religionen zu festigen, Tierwohl ist diesen Leuten völlig egal, diese haben weder für Menschen und schon garnicht für Tiere die geringste Empathie.

Angelika Wedekind (nicht überprüft)

Fr. 18 Dez 2020 - 15:20

Nachtrag: der jüdische Literaturnobelpreisträger Isaac B. Singer, der seine halbe Familie in Auschwitz verloren hat, hat gesagt: " Bei Tieren wird fast jeder zum Nazi, für Tiere ist jeden Tag Treblinka". Auch ein Schächtgegner.

Chr. Nentwig (nicht überprüft)

Mo. 28 Dez 2020 - 09:43

Antwort auf von Angelika Wedekind (nicht überprüft)

Herzlichen Dank für Ihre Info. Ich habe lange nach so einem Zitat gesucht, weil ich der Meinung bin, dass man nicht antisemitisch/antiislamisch ist wenn man diese barbarische Tierquälerei verbietet bzw sich dafür einsetzt.
Chr. Nentwig

Heinz König (nicht überprüft)

Fr. 18 Dez 2020 - 15:32

Dazu fällt mir nur ein:
Wer glaubt, spinnt!

@Redaktion: Wenn ich mich auf dem Rechner anmelden will, kommt :
Mailadresse ist ungültig

Gunnar Glitscher (nicht überprüft)

Fr. 18 Dez 2020 - 20:33

„Durch Schmerz und Angst schlägt das Herz des Tiers im Todeskampf schneller und befördert so mehr Blut aus dem Körper. Diese im Judentum und Islam verbreitete rituelle Schlachtungsmethode wird "Schächten" genannt.“

Ein nicht nur erfreuliches, sondern bitter-notwendiges Urteil, das ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit wirft, ethisch nicht vertretbare religiöse Praktiken abzuschaffen. Es ist zu wünschen, dass in nicht allzu ferner Zukunft ein generelles Verbot der rituellen Opferung von Lebewesen folgt. Respekt vor dem Leben und Garantien für körperliche wie psychische Unversehrtheit muss von allen Religionen eingefordert werden. Hier tut sich ein weites, konfliktgeladenes Feld auf, man denke nur an die perverse Verherrlichung des Menschenopfers als Voraussetzung für göttliche Vergebung. Bald feiert die Christenheit unter Glockengeläut und Orgelklängen die Geburt des im Frühjahr zu Opfernden, und im Rausche der nahenden Erlösung schmeckt die qualgemästete Gans bestimmt auch in diesem Jahr wieder ganz vorzüglich. Oh du fröhliche, oh du selige, gnadenbringende...

A.S. (nicht überprüft)

Fr. 18 Dez 2020 - 23:54

Sorry, der Titel ist irreführend. Richtigerweise müsste es heißen: "Ein staatliches BetäubungsGEBOT beim Schächten verstößt nicht gegen die Religionsfreiheit".

Martin (nicht überprüft)

So. 20 Dez 2020 - 00:40

Das Urteil ist zu begrüßen.

Schächten grausam und gehört verboten.

Allerdings ist auch vieles was in der industriellen Massentierhaltung geschieht mindestens ebenso grausam und sollte ebenfalls verboten werden. Bestehende Verbote bestimmter Vorgänge müßten durchgesetzt werden.

Wer sich gegen Schächten und industrielle Massentierhaltung gleichermaßen wendet, ist ein Tierschützer.

Wer sich nur gegen das Schächten wendet, aber von der industriellen Massentierhaltung schweigt, hat vermutlich eine ganz andere Agenda.

Edgar Schwer (nicht überprüft)

So. 20 Dez 2020 - 08:25

Betäubungsloses Schächten bedeutet den hier lebenden Ausländern und Migranten weniger einen bindenden Glaubenszwang, als ein willkommenes Ritual, sich ganz bewusst der so sehr gewünschten Integration zu widersetzen. Diese Schlachtart ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, noch mit der hier geltenden Verfassungsethik vereinbar. Wer mit heutigem Wissensstand nach der Verankerung des Staatszieles Tierschutz in der Verfassung (Artikel 20a GG) Glaubensvorstellungen einzelner islamischer oder jüdischer Glaubensgruppierungen nach dem Munde redet, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, skandalöse, rechtswidrige Tierquälerei zu unterstützen. Unsere von politischem Kalkül durchdrungenen „Volksvertreter“ müssen endlich zu der realistischen Erkenntnisgewinnung gebracht werden, dass Tierschutz, der die Quälerei des betäubungslosen Schächtens ausklammert, kein Tierschutz ist, sondern Tierquälerei. Eine Religionsfreiheit die sich auf alttestamentarische Vorstellungen beruft, missachtet auch die körperliche Unversehrtheit des Menschen. Was ist mit den gequälten Kindern, die ohne medizinische Notwendigkeit, im Namen des Glaubens der Eltern, also nicht im eigenen, beschnitten werden? Wenn unsere Politiker das schon nicht in den Griff bekommen (wollen), warum sollten sie sich über das Schächten von Tieren Gedanken machen.

Nico Schmelzle (nicht überprüft)

So. 20 Dez 2020 - 11:56

Hallo zusammen,

zwei Dinge sind mir hier unklar:

1.) Inwiefern würde es sich bei einem Verbot des Schächtens um einen bedeutenden Eingriff in die Religionsfreiheit handeln? Wenn streng Gläubige fortan auf den Fleischkonsum komplett verzichten würden, dann meinetwegen. Aber Fleisch zu essen ist doch nicht überlebensnotwendig oder für die Religionsausübung zwingend erforderlich? Also könnte man hier auch nicht behaupten "jüdisches / muslimisches" Leben sei dann nicht mehr möglich, oder?

2.) Ich bin nicht sonderlich bewandert in juristischen Dingen, aber es ist doch seltsam, dass man das Dekret erlaubt mit dem Hinweis darauf, dass man entsprechendes Fleisch ja noch aus anderen Ländern beziehen könnte. Das würde ja bedeuten es wäre so lange legal, bis alle anderen Länder der Welt ein ähnliches Dekret einführen würden. In dem Moment, in dem sich alle Länder der Welt einig wären, wäre es plötzlich nicht mehr OK?

Viele Grüße und schöne Feiertage an alle
Nico

David Z (nicht überprüft)

Mo. 21 Dez 2020 - 14:03

Wie hat man eigentlich die grossen Nutztiere in alten Zeiten ohne Bolzengerät und Betäubung getötet? Kopf abgehackt? Mit Pfeilen beschossen?

Ich vermute, damals war das Schächten für das Tier tatsächlich die wohlwollendste Methode der Tötung.

Aber nicht mehr heute. Dann wäre die barbarische Hinrichtung beispielsweise durch Kreuzigen wohl noch heute ein beliebtes Mittel in Diktatorenstaaten...
Chr. Nentwig

Daniela Wakonigg

Die Autorin ist studierte Philosophin, Theologin und Germanistin. Sie lebt in Münster (Westf.) und arbeitet als freie Autorin und Journalistin für Hörfunk- und Print-Medien. Sie ist u. a. Redakteurin der Zeitschrift MIZ und war von 2016 bis Anfang 2024 stellvertretende Chefredakteurin des hpd.

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