In Griechenland hat das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, in einem Urteil das Schächten von warmblütigen Tieren ohne Betäubung verboten. Damit sind sowohl koschere jüdische Schlachtungen als auch solche nach den islamischen Vorschriften ("halal") illegal. Erst 2017 hatten das Landwirtschafts- und das Wirtschaftsministerium per Beschluss eine Ausnahmeerlaubnis für rituelle Schlachtungen mit religiösem Hintergrund erteilt. Dagegen klagte nun eine Tierschutzorganisation – mit Erfolg.
EU-Staaten dürfen rituelles Schächten ohne Betäubung der Tiere verbieten, dies urteilte gestern der Europäische Gerichtshof. Jüdische und muslimische Verbände hatten gegen ein flämisches Dekret geklagt, das die rituelle Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung verbietet.
Ein flämisches Gesetz verbietet die rituelle Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung. Gegen das Gesetz klagten jüdische und muslimische Vereinigungen. Der mit dem Verfahren befasste Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs schlägt sich auf ihre Seite. Er hält das flämische Gesetz für unionsrechtswidrig.