Karfreitag in Baden-Württemberg

Eiertanz um Brian

Auch in Baden-Württemberg formiert sich der Protest gegen staatlich verordnete religiöse Bevormundung. Am Karfreitag werden dort in Karlsruhe und Stuttgart Tanzdemos stattfinden. Für eine Vorführung des Monty-Python-Films "Das Leben des Brian" verweigern die Stuttgarter Behörden jedoch die notwendige Ausnahmegenehmigung. Doch Stuttgarter Aktivisten planen, den Film trotzdem zu zeigen. Sie stützen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

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Am Karfreitag 2019 werden in Karlsruhe erstmals Menschen auf dem Platz der Grundrechte zusammenkommen, um für einen weltanschaulich neutralen Staat und gegen die weltanschauliche Diskriminierung konfessionsfreier Menschen anzutanzen. Die Tanzdemo "Eiertanz zum Hasenfest" findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Freiheit leben – mit Recht?" statt, die von der Regionalgruppe Karlsruhe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) ausgerichtet wird. Eröffnet wird die Kundgebung um 16:00 Uhr mit einem Walzer, gefolgt von einer bunten Mischung tanzbarer Musik.

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Für ihre Tanzdemo musste die gbs Karlsruhe eine Ausnahmegenehmigung beantragen, denn die Feiertagsgesetzgebung der Bundesländer verbietet an hohen christlichen Feiertagen wie dem Karfreitag vergnügliche Veranstaltungen aller Art und verpflichtet auch Nicht-Christen und Religionsfreie zur Stille. Im Oktober 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht allerdings den besonderen Stilleschutz an Karfreitag für unvereinbar mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit erklärt. Vielmehr müssten auch vergnügliche Veranstaltungen erlaubt werden, sofern diese Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum seien. Ist dies der Fall, müssen die zuständigen Behörden laut höchstrichterlichem Urteil demnach Ausnahmegenehmigungen für entsprechende Veranstaltungen am Karfreitag erteilen.

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Doch anders als in Karlsruhe scheint man in Stuttgart weniger auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu geben. Für die Genehmigung einer von mehreren Organisationen veranstalteten Tanzdemo um 17:00 Uhr auf dem Stuttgarter Karlsplatz reichte es gerade noch. Doch eine Ausnahmegenehmigung für die öffentliche Aufführung des am Karfreitag verbotenen Films "Das Leben des Brian" (die im nordrhein-westfälischen Bochum kein Problem darstellt) wurde der gbs Stuttgart – wie bereits im Vorjahr – verweigert. Die im Eilverfahren angerufenen Gerichte hatten sich 2018 auf die Seite der Stadt geschlagen. Für den Karfreitag 2019 hatte die gbs Stuttgart ihren Antrag auf öffentliche Aufführung des Monty-Python-Films bereits einige Monate im Voraus gestellt. Er wurde erneut abgelehnt. In einer dem hpd vorliegenden Stellungnahme der gbs Stuttgart heißt es hierzu:

"Die erneute Ablehnung der beantragten Ausnahmegenehmigung durch die Stadt Stuttgart und das Regierungspräsidium des Landes Baden-Württemberg (BW) stützt sich auf die umfangreichen Stellungnahmen der beiden befragten Kirchen, ergänzt durch Argumente des Ordnungsamtes und des Regierungspräsidiums, die u. a. Befürchtungen formulieren wie: 'Im Falle der Vorführung in einer der Gaststätten könnten die Besucher durch die mit der Vorführung eines der Filme bewirkte Belustigung zu erhöhtem Alkoholgenuss in der Gaststätte motiviert werden'. Die Kirchen sehen durch eine Ausnahmegenehmigung für eine Filmvorführung ihre gesetzlich verankerten Rechte gefährdet und möchten, dass der Staat den Angriff als einen intoleranten Angriff auf ihre (!) Grundrechte abwehrt."

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Wieder rief die gbs Stuttgart mit Hinweis auf das von den Behörden ignorierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgehend das Verwaltungsgericht an, das am gestrigen Dienstag der gbs Stuttgart Recht gab. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts muss für die Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, da sie auf kritische Auseinandersetzung mit dem staatlichen Karfreitagsschutz ziele und bloße Unterhaltungsinteressen nicht im Vordergrund stünden. Allerdings seien bei der Veranstaltung einige Auflagen einzuhalten: Die Vorführung muss in einem geschlossenen Raum mit überschaubarer Teilnehmerzahl stattfinden, der überdies beträchtliche Abstände zu den nächst gelegenen Kirchen aufweist. 

Stattfinden wird die Brian-Vorführung im Zentrum Weissenburg (Minni Wertheimer Saal, Weißenburgstr. 28a, Stuttgart) um 20:00 Uhr. Der Einlass beginnt um 19:30 Uhr. Da es nur 80 Plätze gibt, dürfte sich rechtzeitiges Erscheinen lohnen.