Weltanschauungsgemeinschaften und Religionsgemeinschaften sind seit 1919 gleichgestellt, da Letztere keine besonderen Privilegien gegenüber anderen Gruppierungen mehr haben sollten. Aber die Gleichstellung lässt in der Praxis noch zu wünschen übrig. Dass viele Menschen still und unauffällig nicht religiös sind, ist gesellschaftlich akzeptiert. Wenn diese aber für ihre Nicht-Religiosität Aufmerksamkeit und eine angemessene Berücksichtigung fordern, ist das eine Herausforderung.
Bezugnehmend auf das Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben die katholische und evangelische Kirche in Baden-Württemberg eine neue Stellungnahme veröffentlicht. Darin warnen sie vor einer "Ökonomisierung des Sterbens", die durch eine liberale Regelung der Sterbehilfe drohe. Was ist davon zu halten?
Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ein generelles Verbot der Vollverschleierung an Schulen im Land verhängt. Auch wenn es nur wenige Einzelfälle geben könnte, herrscht damit nun Rechtssicherheit in der Streitfrage. Allerdings gilt die neue Gesetzeslage nur für staatliche Schulen.
Es muss davon ausgegangen werden, so der Freiburger Volkswirt Fabian Peters auf der Evangelischen Landessynode in Württemberg, dass der Mitgliederschwund der Landeskirche weiterhin anhält. Er geht davon aus, dass von den momentan noch rund zwei Millionen Mitgliedern im Jahr 2060 nur eine Million übrig sein würden. Doch im Moment sprudeln noch die Kassen.
Auch in Baden-Württemberg formiert sich der Protest gegen staatlich verordnete religiöse Bevormundung. Am Karfreitag werden dort in Karlsruhe und Stuttgart Tanzdemos stattfinden. Für eine Vorführung des Monty-Python-Films "Das Leben des Brian" verweigern die Stuttgarter Behörden jedoch die notwendige Ausnahmegenehmigung. Doch Stuttgarter Aktivisten planen, den Film trotzdem zu zeigen. Sie stützen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.