
Verwaltungsrechtler Dr. Gerhard Czermak:
Das Berliner Neutralitätsgesetz kann in Kraft bleiben
Wie der hpd bereits mehrfach berichtete, soll das Land Berlin nach Auffassung des Berliner Justizsenators Behrendt aufgrund einer BVerfG-Entscheidung von 2015 verpflichtet sein, das Neutralitätsgesetz zu ändern. Dem widerspricht eine Stellungnahme des renommierten Verwaltungsrechtlers Dr. Gerhard Czermak. Der Jurist kommt zu dem Schluss, dass Berlin an seinem bewährten Neutralitätsgesetz festhalten kann.

