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Arbeitsgericht weist Klage wegen Kopftuchverbot ab

Die 58. Kammer des Berliner Arbeitsgerichts hat heute die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die mit Kopftuch an einer Berliner Schule unterrichten wollte.

Das ist der zweite Fall innerhalb von nur 2 Wochen, in dem ein Berliner Arbeitsgericht das Berliner Neutralitätsgesetz zur Grundlage seiner Entscheidung nimmt.

Damit dürften denen, die das Berliner Neutralitätsgesetz abschaffen oder aufweichen wollen, langsam die Argumente ausgehen.

Ergänzung um 12:30 Uhr
Das Arbeitsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes bejaht. Dabei hat das Gericht deutlich gemacht, dass angesichts der religiösen und weltanschulichen Vielfalt in Berlin sowie der zunehmenden religiösen Konflikte an den Schulen die staatliche Neutralität an Schulen von besonders großer Bedeutung ist.

Wenn der Staat kopftuchtragende Lehrerinnen zulässt, könnte bei Kindern und Eltern der Eindruck entstehen, dass er sich mit einer bestimmten religiösen Strömung des Islam identifizieren würde.

Das Arbeitsgericht Berlin sieht sich in seinem Urteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2003 sowie der Mindermeinung zum Urteil von 2015.