Frankreich will Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung verankern

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Die französische Nationalversammlung will das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung verankern.

Die französische Nationalversammlung unterstützt mit großer Mehrheit eine Resolution, die sich dafür ausspricht, das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern. Ob es tatsächlich dazu kommen wird, ist jedoch noch fraglich. Das Votum der Nationalversammlung wird jedoch bereits jetzt schon als historischer Sieg für Frauen betrachtet.

In mehreren Ländern steht das Abtreibungsrecht derzeit unter Beschuss. Religiöse Hardliner in den USA, Polen und anderen Ländern versuchen, Frauen das Beenden einer ungewollten oder gefährlichen Schwangerschaft durch Gesetzesverschärfungen unmöglich zu machen – mitunter selbst dann, wenn das Leben der Frau durch die Schwangerschaft in Gefahr ist.

Einen gegenläufigen Weg will nun Frankreich einschlagen. Die französische Nationalversammlung stimmte am vergangenen Donnerstag mit großer Mehrheit für eine Verankerung des Rechts auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung – 337 Abgeordnete stimmten dafür und nur 32 dagegen. Französische Politikerinnen sprachen von einem historischen Sieg für die Frauen in Frankreich und auf der ganzen Welt.

Als "großartige Entscheidung für die Frauenbewegung in Frankreich und ein ermutigendes Signal für die weltweite Pro-Choice-Bewegung" betrachtet auch das deutsche Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung das Abstimmungsergebnis der französischen Nationalversammlung. "Auch in Deutschland ist es an der Zeit, dass die reproduktiven Rechte ungewollt Schwangerer gestärkt werden, der Schwangerschaftsabbruch endlich, nach über 150 Jahren aus dem  Strafgesetzbuch (§ 218)  gestrichen und damit entkriminalisiert wird", so Ines Scheibe, Sprecherin des Bündnisses gegenüber dem hpd. "Wir erwarten, dass die von der Regierung dafür geplante Kommission endlich ihre Arbeit aufnimmt und erste Ergebnisse vorlegt."  

Dass es in Frankreich tatsächlich zur Verankerung des Rechts auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung kommen wird, ist allerdings auch nach dem deutlichen Votum der Nationalversammlung keineswegs sicher. Auch der Senat, die zweite Kammer des französischen Parlaments, muss der geplanten Verfassungsänderung zustimmen, was keineswegs als sicher gilt. In einem weiteren Schritt müsste schließlich auch noch die Mehrheit des französischen Volks in einem Referendum dieser Verfassungsänderung zustimmen, damit sie wirksam wird. 

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