USA

Satanic Temple klagt wegen strikter Abtreibungsgesetze

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Nach dem Fall des Grundsatzurteils "Roe v. Wade", das in den USA ein Recht auf Abtreibung bedingte, haben einige Bundesstaaten den Zugang zu legalen, sicheren Schwangerschaftsabbrüchen stark eingeschränkt oder bis auf wenige Ausnahmen verboten. Zu diesen Bundesstaaten gehören auch Indiana und Idaho. Der Satanic Temple hat nun in beiden geklagt, da die neuen Gesetze religiöse Überzeugungen ausklammerten und die Rechte der Temple-Mitglieder verletzten.

Im US-Bundesstaat Indiana ist ein Schwangerschaftsabbruch illegal. Ausnahmen gibt es nur für einen Abbruch in den ersten zehn Wochen, wenn die Schwangerschaft Folge von Inzest oder Vergewaltigung ist oder wenn der Fötus schwere Abnormalitäten aufweist oder Gesundheit und Leben der Schwangeren in Gefahr sind. Ähnlich ist die Situation in Idaho. Auch dort ist Abtreibung mit wenigen Ausnahmen, wie der Gesundheitserhalt der schwangeren Person, verboten.

Diese Gesetze lassen nicht nur all jene mit dem Kopf schütteln, die sich für reproduktive Rechte einsetzen und einen Rückfall in die Zeiten fürchten, als illegale Abtreibungen unter unhygienischen Bedingungen das Leben zahlloser ungewollt Schwangerer kosteten oder sie schwer krank zurückließen. Sie lassen auch Menschen für ihre Rechte auf Selbstbestimmung klagen.

Nicht nur die Nichtregierungsorganisation Planned Parenthood, die Hilfen rund um Familienplanung und Schwangerschaft anbietet, klagt mit weiteren Mitstreitenden gegen die Bundesstaaten Indiana und Idaho wegen des Verstoßes gegen verfassungsgegebene Rechte, sondern auch der Satanic Temple.

Er beruft sich dabei in seinen Pressemitteilungen darauf, dass religiöse Überzeugungen bei Gründen für die entkriminalisierte Abtreibung außen vor geblieben sind. Neben der Tatsache, dass Menschen der Zugang zu notwendigen medizinischen Behandlungen erschwert oder völlig unmöglich gemacht wird, sieht der Temple das Recht auf Teilnahme am satanischen Abtreibungsritual als gefährdet an. Eine Argumentation, die der Satanic Temple auch bei seiner Klage gegen den Bundesstaat Texas bereits im Frühling letzten Jahres eingebracht hat. Hinzu kommen nun noch die Vorwürfe, dass die neuen Anti-Abtreibungsgesetze eine verfassungswidrige Beschlagnahmung von Eigentum ohne Entschädigung darstellten und eine Schlechterstellung von einvernehmlichen sexuellen Handlungen gegenüber sexualisierter Gewalt oder auch In-vitro-Befruchtung bedeuteten.

Das satanische Abtreibungsritual des Satanic Temple enthält Grundsätze, die durch strikte Verbote von Schwangerschaftsabbrüchen eingeschränkt werden und somit gegen die religiöse Überzeugung der Mitglieder verstößt. Grundsatz drei zum Beispiel bekräftigt, dass der eigene Körper unantastbar und nur dem eigenen Willen unterworfen ist.

Zudem argumentiert der Temple in seinen Klagen gegen Indiana und Idaho, dass die neue Abtreibungsgesetzgebung gegen die Zusatzartikel 13 und vier der Verfassung verstoßen, weil Schwangere gezwungen werden, unter anderem Schutz und Nahrung gegen ihren Willen bereitzustellen. Zudem erhielten sie für eine durchs Abtreibungsverbot erzwungene Schwangerschaft keine Entschädigung. Da ein Uterus im Zuge der sogenannten Leihmutterschaft einen Ertrag gebracht hätte, enthalte die ungewollte Schwangerschaft also womöglich Verdienste vor. Auch sieht der Satanic Temple eine Diskriminierung von durch Sex ungewollt Schwangeren im Vergleich zu durch In-vitro-Befruchtung oder sexualisierte Gewalt schwanger Gewordenen.

Auf Twitter sucht der Satanic Temple nach zertifiziertem medizinischen Personal, das die "Religöse-Reproduktionsrechte-Kampagne" unterstützen möchte. Wer sich meldet, soll unter anderem beim Wissen um das Abtreibungsritual bilden, aber auch die tatsächliche medizinischen Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen mittragen.

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