Seit 2016 sind in Kanada sowohl der ärztlich assistierte Suizid als auch die Tötung auf Verlangen erlaubt. Ein jüngst vom Unterhaus verabschiedeter Gesetzentwurf sieht nun vor, dass auch Menschen ohne Krankheiten, die vorhersehbar zum Tode führen, Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen. Der Gesetzentwurf sorgt bei Kirchen und anderen Sterbehilfegegnern für Empörung.
Am 10. Dezember verabschiedete das kanadische Unterhaus mit einer deutlichen Mehrheit von 213 zu 106 Stimmen den Entwurf des Gesetzes "Bill C-7", welches die bereits bestehenden Möglichkeiten aktiver Sterbehilfe in Kanada ausweitet.
Seit 2016 erlaubt das Gesetz "Bill C-14" sowohl den ärztlich assistierten Suizid als auch die "Tötung auf Verlangen". 2019 machten gut 5.600 Menschen vom Sterbehilfe-Gesetz Bill C-14 Gebrauch, mehr als fünfmal so viele wie bei seiner Einführung 2016. Einige Regeln für die Inanspruchnahme von Sterbehilfe nach Bill C-14 sollen durch den nun vom Unterhaus verabschiedeten Gesetzentwurf Bill C-7 gelockert werden. Unter anderem hebt Bill C-7 die bislang gültige Bestimmung auf, die verlangt, "dass der natürliche Tod einer Person vernünftigerweise vorhersehbar sein muss, damit sie Anspruch auf medizinische Sterbehilfe hat".
Das bedeutet, dass künftig beispielsweise auch chronisch kranke Menschen ein Anrecht auf aktive Sterbehilfe erhalten sollen – selbst wenn sie nicht unmittelbar von starken Schmerzen geplagt werden oder ihr Tod durch die chronische Krankheit nicht in naher Zukunft zu erwarten ist. Ausgenommen hiervon sind nach Bill C-7 Personen, "deren einziger zugrundeliegender medizinischer Zustand eine psychische Krankheit ist". Für sie ist medizinische Sterbehilfe nicht zulässig. Bill C-7 regelt ebenfalls, dass bei einer Person, die die Fähigkeit verloren hat zuzustimmen, bevor medizinische Hilfe beim Sterben geleistet wird, Sterbehilfe erfolgen darf, sofern diese Person zuvor eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arzt oder der Krankenschwester geschlossen hat.
Vor allem Kirchen und Behindertenverbände laufen gegen die Ausweitung der Möglichkeit zur Sterbehilfe in Kanada Sturm. Letztere befürchten, dass nun Menschen mit bestimmten Krankheiten oder Behinderungen als unwertes Leben gelten und zum Sterben genötigt werden könnten. Da im Zentrum der Sterbehilfegesetzgebung von Kanada auch mit Bill C-7 der deutlich geäußerte Wunsch des zurechnungsfähigen Sterbewilligen nach Sterbehilfe steht, ist dies jedoch kaum zu befürchten.
Laut einer Umfrage vom Januar 2020 stimmen drei Viertel der Kanadier einer Ausweitung der Möglichkeit zur Sterbehilfe auch auf Menschen mit unheilbaren Krankheiten zu, deren Tod nicht unmittelbar vorhersehbar ist.
4 Kommentare
Kommentare
Giordano Bruno am Permanenter Link
So spricht eine Kirche, die schon zig Millionen von Menschen, ob Kinder, Frauen o.Männer
auf grausamste Weise abgeschlachtet hat und sich noch immer an Kindern vergeht.
Genau so wie sie als reichste Institution der Welt tatenlos zuschaut, wie in den ärmsten Ländern der Erde Millionen von Kindern und alten Menschen verhungern.
Diese Kirche hat nicht das Moralische Recht sich gegen ärztlich assistierten Suizid zu wenden. Diese Heuchelei ist unerträglich.
David See am Permanenter Link
da hat man als Bürger dann ein Druckmittel in der Hand, sich selber, wenn man sagt in dieser Gesellschaft lohnt sich das Leben nicht. der ultimative Protest.
Manfred Schleyer am Permanenter Link
Wenn Jesus nicht qualvoll leidend am Kreuz krepiert wäre, dann hätte der allmächtige Gott die Menschen nicht von der Ursünde Adams und Evas erlösen können.
Und außerdem: es füllt die Kassen der oft kirchlichen Hospize, ist also eine Weiterentwickelung der alten Kunst der kirchlichen Erbschleicherei. Für die extra das zeitlich begrenzte Höllenfeuer erfunden wurde, um nicht ins ewige Feuer des lieben Jesuleins zu kommen.
Rainer Haselberger am Permanenter Link
Gut gesagt!