Gruppenantrag zur Regelung der Suizidhilfe vorgelegt

HVD begrüßt Bundestagsinitiative zur Realisierung der Suizidhilfe

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Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD Bundesverband) begrüßt, dass fast ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe aus der Mitte des Parlaments auf den Weg gebracht wird. Bisher wird zur Suizidhilfe von Ärzt*innen in Deutschland nach wie vor ein nicht optimal geeigneter Arzneimittel-Cocktail benutzt oder es wird für eine vierstellige Summe ein Sterbehilfeverein in Anspruch genommen.

Mehrere Bundestagsabgeordnete aus verschiedenen Parteien unter Federführung von Katrin Helling-Plahr (FDP) und Karl Lauterbach (SPD) legen am morgigen Freitag, den 29. Januar, fraktionsübergreifend einen entsprechenden Gruppenantrag zur Regelung der Suizidhilfe vor.

"Auf einen neuen Paragraphen 217 im Strafrecht muss unbedingt verzichtet werden. Suizid ist nicht strafbar und die Hilfe dazu ebenso wenig", betont Gita Neumann, Bundesbeauftragte des HVD für Medizinethik. "Die nötigen rechtlichen Klarstellungen können in einem eigenständigen Suizidhilfegesetz zusammengefasst werden, wie jetzt geplant und von uns bereits vorgeschlagen."

Es ist nicht verwerflich, wenn Menschen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte erwägen, ihr Leben zu beenden. Das neue Gesetz muss eine qualifizierte Beratung für diese Situation anbieten, mit Möglichkeiten zur lebensorientierten Alternative. Entgegen der Anweisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn müssen geeignete Medikamente zur Verfügung stehen, die einen sicheren und schonenden Freitod ermöglichen.

Die Beratung sollte nach Auffassung des Humanistischen Verbandes im Prinzip nach dem Vorbild der Schwangerschaftskonfliktberatung organisiert sein. Dabei geht es auch um Überlegungen zu Möglichkeiten der Pflege, der Palliativmedizin oder sozialer Unterstützung. Eine pauschale Beratungspflicht wird allerdings abgelehnt. HVD-Vorstand Erwin Kress räumt jedoch ein: "Wer am Ende das tödliche Natrium-Pentobarbital bekommen will, muss seine Freiwillensfähigkeit abklären lassen. Das können wir mittragen."

Erstveröffentlichung auf der Website des HVD.

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