Nach langen Vorgesprächen haben Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) am Dienstag ihren gemeinsamen Gesetzentwurf vorgestellt. Damit wollen sie eine liberale Alternative zum Vorschlag von Lars Castellucci u. a. präsentieren, der die Suizidhilfe wieder im Strafgesetzbuch regelt. Ist das gelungen? Ein Kommentar von Ulla Bonnekoh.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat seine Ablehnung des zusammengelegten Gesetzentwurfs zur Suizidhilfe geäußert. "Damit haben die Abgeordneten die vielleicht letzte Chance auf eine liberale Regelung verpasst, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 gerecht wird", so der Vorsitzende des Zentralrats, Philipp Möller.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, begrüßt grundsätzlich den gestern vorgestellten neuen Gesetzesentwurf zur Suizidhilfe, in dem die beiden bisherigen liberalen Gesetzesentwürfe zum Thema zu einem Entwurf verschmolzen wurden. Allerdings gebe es darin auch Elemente, die kritisch zu betrachten seien.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die geplante Zusammenlegung der beiden liberalen Gesetzesentwürfe zur Suizidhilfe. Dadurch würden nicht nur die Chancen steigen, sich gegen den potentiell verfassungswidrigen Vorschlag von Lars Castellucci durchzusetzen.
Eine Gruppe von 31 Personen reichte am 28. April 2023 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Reihe von Beschwerden gegen Frankreich ein. Dieses von DIGNITAS koordinierte, noch nie dagewesene Verfahren dient dazu, das Recht auf Wahlfreiheit über das eigene Lebensende durchzusetzen und den Weg zur Sterbehilfe (Assistierter Suizid und/oder direkte aktive Sterbehilfe) in Frankreich zu ebnen.
Am Mittwoch, 17. Mai 2023, feiert der gemeinnützig tätige Verein "Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" den 25. Jahrestag seiner Gründung. In den 25 Jahren seines Bestehens hat der Verein Zehntausende von Menschen in Fragen bezüglich ihrer Optionen in der selbstbestimmten Gestaltung des eigenen Lebensendes beraten und hat bedeutende Erfolge erzielt für die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Leben und am Lebensende – in der Schweiz und weltweit.
Am 21. April fand die mittlerweile sechste öffentliche Veranstaltung des Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg statt. Olaf Sander war mit Familie – Frau und Vierbeiner – aus Dänemark angereist, um im PFL in Oldenburg die vom SWR im Jahr 2016 gedrehte Reportage, welche die Zeit unmittelbar vor und bis zum Freitod seiner Mutter zeigt, vorzuführen und anschließend über die Erlebnisse dieser Zeit zu berichten sowie Fragen aus dem Publikum zu beantworten.
Umfragen zeigen, dass sich eine große Mehrheit der Bevölkerung in verschiedenen europäischen Ländern für ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ausspricht. Deutlich geringer ist die Zustimmung bei medizinischem Fachpersonal und Parlamentariern. Bei ihnen überwiegt mitunter sogar die Ablehnung von Suizidhilfemöglichkeiten.
Regelmäßig organisiert der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg Veranstaltungen für Menschen, die an der Selbstbestimmung am Lebensende interessiert sind. Bei der jüngsten Veranstaltung berichtete Ulla Bonnekoh von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) über den Ablauf einer Freitodbegleitung sowie rechtliche Rahmenbedingungen eines selbstbestimmten Lebensendes in verschiedenen Staaten der Welt.
Über praktische Hilfe und Erfahrungen bei der Wahrnehmung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben berichtete der Suizidhelfer Peter Puppe bei einer Informationsveranstaltung des "Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben" in Oldenburg.
2023 feiert Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben sein 25-jähriges Bestehen. Zum Beginn des Jubiläumsjahrs wirft der Verein einen Blick zurück auf die Tätigkeiten 2022 und einen Ausblick auf die Planungen für das aktuelle Jahr. In der Schweiz setzte der Verein einen Schwerpunkt bei der Sicherung des Zugangs von Bewohnerinnen und Bewohnern von öffentlichen Heimen zur Suizidhilfe. Im operativen Bereich blieben die umfassende Beratung von Informations- und Hilfesuchenden und die Suizidversuchsprävention Kern der Tätigkeit von Dignitas. Auch im laufenden Jahr setzt der Verein seine politische Arbeit für eine verbesserte Rechtslage zugunsten des (Menschen-)Rechts auf Selbstbestimmung über das eigene Lebensende im In- und Ausland fort.
Drei Jahre, nachdem der Paragraf 217 StGB als verfassungswidrig gekippt wurde, gibt es Bestrebungen, den restriktiven Strafrechtsparagrafen zu erneuern. Der HVD hingegen fordert eine umfassende Lösung, die sowohl das Selbstbestimmungsrecht zum Freitod und die Rechtssicherheit für dabei helfende Ärzt*innen gewährleistet als auch die Suizidprävention deutlich verbessert.
140 amtierende Bundestagsabgeordnete haben 2015 für den verfassungswidrigen Paragrafen 217 StGB gestimmt, der von 2015 bis 2020 professionelle Freitodbegleitungen in Deutschland untersagte. Mit Blick auf die anstehende Neuregelung der Suizidassistenz wurde den betroffenen MdBs nun eine "gelbe Karte" zugestellt, um sie an ihr damaliges Foul am demokratischen Rechtsstaat zu erinnern und sie davor zu bewahren, den gleichen Fehler noch einmal zu begehen.
Schon in diesem Frühjahr könnte der Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe abstimmen. Da die derzeit vorliegenden Gesetzentwürfe erhebliche Mängel aufweisen, hat das Hans-Albert-Institut (HAI) eine Stellungnahme veröffentlicht, die Leitlinien für eine faktenbasierte, rationale und weltanschaulich neutrale Regelung vorstellt.
Wenige Wochen vor der Zweiten und Dritten Lesung von Gesetzesentwürfen zur Regulierung der Suizidhilfe im Bundestag hat Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), bei einer Pressekonferenz am gestrigen Mittwoch auf die Risiken bei der geplanten Gesetzgebung hingewiesen.