Abstimmung über Sterbehilfe in Großbritannien

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London Parliament
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Sterbehilfe wird sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Ländern sehr emotional und kontrovers diskutiert. Dabei prallen meist zwei unversöhnliche Positionen aufeinander. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen ethische, moralische und rechtliche Konflikte, aber auch religiöse Überzeugungen, die Frage nach individueller Freiheit und die schwierige Abgrenzung zwischen assistiertem Suizid sowie aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe.

Einerseits geht es um das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung und ein würdevolles Lebensende, andererseits gibt es die Sorge, dass besonders vulnerable Gruppen, wie alte oder schwerkranke Menschen, einem subtilen Druck ausgesetzt werden könnten, um die Gesellschaft oder ihre Angehörigen nicht länger zu belasten. Ein sensibles Thema. Bislang scheiterten mehrere Initiativen zur Einführung neuer gesetzlicher Regelungen in Deutschland. Jens Spahn ignorierte während seiner Amtszeit als Gesundheitsminister höchstrichterliche Urteile mit Handlungsempfehlungen, und auch zwei Gesetzesentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe wurden 2023 vom Bundestag abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, dass Helmut Frister, der neue Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, in einem Interview mit der Rheinischen Post am 27. November seine Überzeugung kundgetan hat, "dass wir rechtlich und ethisch respektieren müssen, dass jemand freiwillig aus dem Leben scheidet". Deshalb mahnte Frister eine neue gesetzliche Regelung an, die auf die verpflichtende Einholung eines psychiatrischen Gutachtens verzichtet.

Die Frage, ob der Staat unheilbar Kranke beim Sterben unterstützen darf, hat in den letzten Wochen auch in Großbritannien die Gemüter erhitzt. Wie in Deutschland, so spricht sich auch in England eine Mehrheit der Bevölkerung für die Legalisierung von Sterbehilfe aus. Kirchliche Vertreter, allen voran der Erzbischof von Canterbury, missbilligen eine Gesetzesänderung. Justin Welby, das geistliche Oberhaupt der Church of England, der unlängst angekündigt hat, am 6. Januar wegen eigener Versäumnisse im Umgang mit sexuellen Missbrauchsfällen von seinem Amt zurückzutreten, hat mehrfach eindringlich vor einer Legalisierung gewarnt.

Am 29. November demonstrierten in London vor dem Westminster Palace zahlreiche Befürworter und Gegner der Sterbehilfe, während die Abgeordneten im Unterhaus eine emotionsgeladene Debatte führten. Schließlich sprach sich eine Mehrheit der Parlamentarier dafür aus, unheilbar kranken Menschen das Recht einzuräumen, über ihren eigenen Tod zu entscheiden. Das Votum war selbst in der Regierungspartei nicht einheitlich. Premierminister Keir Stamer soll der Initiative wohlgesonnen sein, aber es gibt auch Kritiker in den Reihen seiner Labour Partei, darunter Wes Streeting. Der amtierende Gesundheitsminister beklagte die schlechte Versorgung in der Palliativpflege und äußerte Befürchtungen, dass zusätzliche finanzielle Belastungen auf den ohnehin klammen Gesundheitsdienst NHS zukommen könnten.

Der zur Abstimmung eingebrachte Gesetzentwurf der Labour-Abgeordneten Kim Leadbeater sieht vor, Suizidbegleitung unter strengen Auflagen zu ermöglichen. Bislang drohen für Suizidbeihilfe in Großbritannien bis zu 14 Jahre Haft. Die Hürden sind auch im neuen Entwurf hoch: Zur Bestätigung des Sterbewunsches des Patienten sollen sowohl ein Richter als auch zwei Ärzte hinzugezogen werden. Das Abstimmungsergebnis war deutlich: 330 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, 275 dagegen. Das Ergebnis spiegelt den gesellschaftlichen Wandel im Hinblick auf das Thema Sterbehilfe wider, denn ein vergleichbarer Antrag wurde 2015 noch mehrheitlich abgelehnt.

Dennoch ist der Weg zu einer gesetzlichen Regelung nicht abgeschlossen: Ein Komitee wird nun Änderungen am Entwurf beraten, bevor erneut das Unterhaus und schließlich das House of Lords darüber abstimmen muss. Es ist also noch ein langer Weg, bis in Großbritannien ein Rechtsanspruch auf Suizidbeihilfe gesetzlich garantiert werden könnte.

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