Zur aktuellen Sterbehilfedebatte

Wer A sagt, kann nichts gegen B sagen

Dr. Roland Kipke
Dr. Roland Kipke

TÜBINGEN. (hpd) Vor einem Monat hat sich Edgar Dahl kritisch mit den Thesen des Tübinger Philosophen Roland Kipke auseinandergesetzt, der den Befürwortern einer Liberalisierung der Sterbehilfe vorwarf, inkonsequent zu sein. Nun meldet sich Roland Kipke im hpd mit einer Entgegnung zu Wort.

Ich habe dafür argumentiert, dass die Position der Befürworter einer begrenzten Zulassung des assistierten Suizids nicht überzeugen kann. Es ist inkonsequent, einerseits aus Achtung vor der Selbstbestimmung und aus Gründen der Humanität die Zulässigkeit der ärztlichen Suizidassistenz zu fordern, andererseits sie auf Menschen mit unheilbaren und tödlichen Krankheiten zu beschränken. Wenn die Suizidassistenz zulässig sein soll, dann müsste sie es für alle sein, die schwer leiden und sich autonom entscheiden. Und nicht nur das: Auch die Ablehnung der kommerziellen Suizidassistenz und der Tötung auf Verlangen lässt sich ethisch nicht rechtfertigen, wenn man die ärztliche Suizidhilfe für zulässig hält. Wer A sagt, kann nichts gegen B sagen.

Edgar Dahl bestreitet den Vorwurf der Inkonsequenz. Dafür bringt er vor allem zwei Argumente vor: 1. Es lasse sich durchaus rechtfertigen, den Zugang zu Suizidassistenz zu beschränken, nämlich auf volljährige und urteilsfähige Personen, die zudem eine Bedenkzeit abwarten müssten. 2. Um möglichen Gefahren des Missbrauchs zu begegnen, ist es ethisch gerechtfertigt, die Suizidassistenz zunächst begrenzt zuzulassen. Sollten sich die Befürchtungen nicht bewahrheiten, könnte man später die Kriterien für die Zulässigkeit lockern und auch Menschen in anderen Lebenssituationen die Suizidassistenz ermöglichen.

Was ist davon zu halten?

Beim ersten Punkt hat Dahl Recht. Nur geht es dabei gar nicht um die gesuchte Rechtfertigung dafür, gewissen Menschen mit einer selbstbestimmten Entscheidung zum Suizid die Assistenz zu verweigern. Bedingungen wie Volljährigkeit, Urteilsfähigkeit und Bedenkzeit dienen vielmehr allein der Aussonderung unbedachter, voreiliger, unauthentischer, also nicht wirklich selbstbestimmter Entscheidungen. Sie dienen also der Gewährleistung der Autonomie. Eine autonome Entscheidung aber ist in den Augen der Befürworter von Suizidassistenz von vornherein Voraussetzung ihrer Legitimität. Somit handelt es sich bei den genannten Kriterien gar nicht um die gesuchten Zusatzkriterien. Sie sind kein Argument dafür, manchen Menschen mit selbstbestimmten Entscheidungen Suizidassistenz zu erlauben und sie anderen Menschen mit selbstbestimmten Entscheidungen zu verbieten. Dahl trifft nicht den Punkt.

Wie sieht es mit seinem zweiten Argument aus? Dahl versucht die begrenzte Zulassung hier als einen ersten Schritt in einem länger währenden Prozess zu rechtfertigen. Mit diesem "erst einmal" verlässt er jedoch die Position, die ich kritisiere: dass nämlich die Suizidassistenz nur für bestimmte Fälle zu rechtfertigen sei. Dahl unternimmt hier gar nicht mehr den Versuch einer grundsätzlichen ethischen Rechtfertigung, sondern bietet eine politische Strategie. Die ist zwar vielleicht in sich schlüssiger, aber damit bestätigt er nur meine Vermutung, dass es nicht bei den zurzeit anvisierten Regelungen bleiben wird. Dahl unterstützt nolens volens meine Argumentation.

Darüber hinaus lässt sich aber fragen, ob eine solche Strategie für einen Befürworter der Suizidassistenz überhaupt ethisch zu rechtfertigen ist. Wenn Suizidassistenz ein Gebot der Humanität und der Achtung vor der menschlichen Autonomie ist, lässt sich die – zeitlich befristete – Verweigerung der Suizidassistenz für bestimmte Menschengruppen dann mit einem Vorsichtsprinzip rechtfertigen? Nein. Die Menschen, die heute nicht Suizidassistenz in Anspruch nehmen dürfen, weil sie zwar schwer leiden, aber nicht an einer tödlichen Krankheit und vielleicht an gar keiner Krankheit, haben nichts davon, wenn ähnlich Betroffenen in zehn Jahren die Möglichkeit eröffnet wird. Sie leiden heute. Man kann nicht einerseits Suizidassistenz als Hilfe in der Not aus ethischen Gründen für dringend geboten halten und andererseits schwer leidenden Menschen diese Hilfe aus strategischen Gründen verweigern. Dahl meint, die Suizidassistenz dürfe zunächst auf "diejenigen Patienten" beschränkt werden, "die dieser Hilfe am meisten bedürfen." Doch leiden Menschen mit einer terminalen Krankheit mehr als Menschen mit einer schweren, aber nicht tödlichen Krankheit? Das ist abwegig. Wenn man den assistierten Suizid grundsätzlich befürwortet, ließe sich eher für das Gegenteil argumentieren: Menschen, die nicht ohnehin in absehbarer Zeit durch den Tod erlöst werden, bedürften viel eher der Suizidassistenz. Es sind solche Einschätzungen von außen über das "Leidensmaß" anderer Menschen, die in so auffälligem Kontrast zur antipaternalistischen Haltung der Befürworter stehen und ihre Position so eklatant widersprüchlich machen.

Zuletzt erhebt Edgar Dahl seinerseits einen Vorwurf der Inkonsequenz: Es sei inkonsequent, Suizidassistenz abzulehnen, aber passive Sterbehilfe zu befürworten. Doch so oft dieser alte Vorwurf gegen die Gegner von Suizidassistenz und Tötung auf Verlangen auch wiederholt wird, er ist unberechtigt. Denn bei der passiven Sterbehilfe geht es um ein Abwehrrecht: hier die Abwehr gegen medizinische Maßnahmen zur Lebenserhaltung bei einem Leben, das ohnehin im Sterben begriffen ist. Das Abwehrrecht gilt im medizinischen Kontext aus guten Gründen nahezu unbeschränkt. Das Recht, bei seiner Selbsttötung Hilfe in Anspruch zu nehmen, wäre dagegen etwas völlig anderes. Wir sehen: Dahls Argumentation fällt bei näherer Betrachtung in sich zusammen. Es bleibt dabei, dass die Forderung nach einer begrenzten Zulassung eine ethisch inkohärente Position ist. Zweifellos sollte man mit Alles-oder-nichts-Behauptungen vorsichtig sein. In diesem Fall aber ist es so: Entweder wir sagen A, dann können wir aber auch nichts Substanzielles mehr gegen B und C sagen, auch ohne dass wir das eigentlich wollen. Oder wir verzichten auf A. Ich empfehle dringend die zweite Option.

Kommentare (34)

Olaf Sander (nicht überprüft)

Di. 3 Mär 2015 - 14:43

Ich kann jedes Ihrer Argumente unterschreiben, Herr Kipke, und was Sie fordern ist nur konsequent. Aber es ist eben auch das Utopia der Sterbehilfebefürworter. Denn mit so einer konsequenten Ansicht erleben Sie spätestens auf dem politischen Parkett eine Abfuhr. Das käme nie durchs Parlament. Ich kann Kauder, Gröhe & Co. im Geiste bereits "argumentieren" hören. Z. B. vom Dammbruch, der sich schon ankündigt, noch bevor überhaupt irgend etwas beschlossen wurde. Auch das Vorurteil der leicht zu entsorgenden Oma, oder wahlweise die Oma, die sich selbst entsorgt, würde dann wohl wieder ganz groß rausgehangen. Und so verstehe ich auch Edgar Dahl, dem, salopp gesagt, der Spatz in der Hand lieber ist, als die Taube auf dem Dach. Was Sie formulieren ist das Ideal, das große Ziel. Was Edgar Dahl formuliert, ist der Kompromiss, die notwendige Realpolitik. Beide Ansichten sind wichtig in der Debatte, so lange sie das Lager nicht spalten. Ihre Ansicht, weil sie die Richtung vorgibt und Edgar Dahls Ansicht, weil sie losmarschiert.

valtental (nicht überprüft)

Di. 3 Mär 2015 - 18:25

Antwort auf von Olaf Sander (nicht überprüft)

Herr Kipke lehnt assistierte Sterbehilfe jeglicher Art ab. Warum, das steht nicht in diesem Artikel, weil dieser sich zurecht mit der fragwürdigen Argumentation Egon Dahls auseinandersetzt, indem er aufzeigt, dass eine "begrenzte Zulassung eine ethisch inkohärente Position" ist. Kipke selbst argumentiert an anderer Stelle mit dem hier vorgebrachten richtigen Verweis der Nichteingrenzbarkeit assistierter Sterbehilfe auf nur Sterbenskranke allerdings gegen jegliche solche. Am Artikelende empfiehlt er auch "dringend ", auf diese "zu verzichten".

Und zu Egon Dahls "Spatz in der Hand" wäre zu sagen, dass bei Beibehaltung des gesetzlichen Status Quo, er die "Taube auf dem Dach" hätte. Denn der jetzige Gesetzeszustand kriminalisiert passive Sterbehilfe gleich welcher Art nicht. Genau das soll aber geändert werden, auch nach dem Willen Kipkes: "Deshalb ist ein Verbot sämtlicher Formen von Suizidassistenz das einzig Richtige." http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/assistierter-suizid-ein-guter-oder-ein-boeser-sterbewunsch-13327546-p2.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Die bestehende Gesetzeslage ist natürlich die "Taube in der Hand" (und nicht auf dem Dach, wie ich versehentlich geschrieben habe).

Vielen Dank für Ihre Richtigstellung! Roland Kipke lehnt in der Tat jede Form einer Legalisierung des ärztlich-assistierten Suizids ab.

Sie irren sich jedoch, wenn sie glauben, dass eine Beibehaltung des Status quo das Non plus ultra wäre. Ich will nicht nur, dass Familienangehörige und Sterbehilfeorganisationen, sondern dass auch Ärzte eine Hilfe bei der Selbsttötung leisten dürfen. Zumindest in 10 der insgesamt 17 deutschen Landesärztekammern müssen Mediziner nach wie vor mit standesrechtlichen Sanktionen rechnen, wenn sie einem Patienten bei der Selbsttötung helfen. Dies muss sich ändern!

Vielen Dank, @ valtental, für Ihren Kommentar. Ich habe den Artikel von Herrn Kipke vollkommen falsch verstanden und ziehe deshalb meine Unterschrift augenblicklich zurück. Denn ich bin ein Befürworter der Sterbehilfe, genauer gesagt, des ärztlich assistierten Suizids.
Ich habe Herr Kipke so verstanden, dass die Taktik der Sterbehilfebefürworter, Schritt für Schritt vorzugehen und nicht alles auf einmal zu fordern, falsch, weil inkonsequent, wäre. Den Namen Kipke kannte ich noch nicht und die Alles-oder-nichts-Forderung hätte mich stutzig machen müssen. Hat sie aber nicht. Meine Sehnsucht nach einer Lösung des Problems (ich bin selbst indirekt mit Sterbehilfe konfrontiert und weiß um die Probleme aller Protagonisten) hat mir da beim Lesen wohl ein paar Scheuklappen aufgesetzt. Also vielen Dank für Ihren aufklärenden Einwand. Möge man mir meine intellektuelle Bruchlandung nachsehen... ;o)

Dr. Edgar Dahl (nicht überprüft)

Mi. 4 Mär 2015 - 20:10

Antwort auf von Olaf Sander (nicht überprüft)

In meiner ersten Entgegnung auf Roland Kipke hatte ich PRAGMATISCH argumentiert: Angesichts der beständig beschworen Gefahren eines Missbrauchs ist es durchaus gerechtfertigt, sich vorerst auf eine relativ restriktive Praxis des ärztlich-assistierten Suizids zu beschränken, wie sie Peter Hintze und Jochen Taupitz vorgeschlagen haben. Aber Sie haben vollkommen recht, dass es darüber hinaus auch ein POLITISCHES Argument gibt: Eine konsequent liberale Praxis des ärztlich-assistierten Suizids, wie ich sie mir eigentlich wünsche, wäre zumindest im jetzigen Augenblick einfach nicht mehrheitsfähig.

Olaf Sander (nicht überprüft)

Do. 5 Mär 2015 - 12:50

Antwort auf von Dr. Edgar Dahl (nicht überprüft)

Vielen Dank für Ihre Bestätigung, lieber Dr. Dahl. Weil Sie von wünschen sprechen, will ich gerne mal von meinen Wünschen schreiben. Nicht weil ich mich für den großen Schlauberger halte, der Ihnen oder jemanden anderes jetzt mal sagt, was getan werden muss, sondern weil ich der festen Überzeugung bin, dass Wünsche nur dann in Erfüllung gehen können, wenn man sie formuliert und ausspricht.

Als erstes wünsche ich mir deshalb, dass das Sterben und der Tod als gleichwertiges und ebenbürtiges Ereignis betrachtet und behandelt wird, wie die Geburt. Ich wünsche mir, dass Sterbehelfer ebenso selbstverständlich und hochgeehrt sind, wie Geburtshelfer. Denn Geburt und Tod hängen unmittelbar zusammen und sind nur verbunden durch das (bisschen) Leben.

Ich wünsche mir mehr mutige Ärzte, wie bspw. Dr. Arnold, die sich dem Kampf gegen Behörden, Institutionen und jede Menge Betonköpfen stellen. Damit es am Ende gut ausgebildete Sterbeärzte gibt, so wie es auch Zahnärzte, Internisten und Chirurgen gibt. Sterbeärzte, die mit den Fachärzten zusammenarbeiten, den Sterbewilligen, auch über Jahre hinaus, begleiten, ihn und seine Leiden wirklich kennen lernen und die Angehörigen, soweit es denen möglich ist, mit einbeziehen.

Ich wünsche mir, dass jeder Mensch das Recht hat zu bestimmen, wann er sterben möchte. Wer seinen Weg bis zum Ende gehen will, soll dafür jede nur mögliche Unterstützung bekommen. Wer selbstbestimmt gehen will, auch. Was es für das Recht auf Inanspruchnahme von Sterbehilfe aber braucht sind Gründe. Diese müssen, soweit wie möglich, definiert sein. Für alle anderen gilt: So ist das Leben. Kommt damit klar! Suizide aus Liebeskummer oder Bilanzsuizide sind ausgeschlossen. Sterbehilfe soll von Leiden befreien und nicht von Verantwortung.

Was ich mir also wünsche, ist eine andere Sterbekultur, die das Sterben aus der Tabuzone befreit, weil die Gesellschaft breit darüber diskutiert hat, wie sie sterben will - wenn das Sterben doch sowieso unvermeidbar ist...

Ich weiß, das ist alles total naiv. Deshalb sag ich's ja... ;o)

Dr. Edgar Dahl (nicht überprüft)

Do. 5 Mär 2015 - 23:52

Antwort auf von Olaf Sander (nicht überprüft)

Das ist keineswegs naiv. Ich teile Ihre Hoffnung. Und auch ich wünschte mir, es gäbe mehr Ärzte wie Uwe-Christian Arnold!

"Angesichts der beständig beschworen Gefahren eines Missbrauchs ist es durchaus gerechtfertigt, sich vorerst auf eine
relativ restriktive Praxis des ärztlich-assistierten Suizids zu beschränken, wie sie Peter Hintze und Jochen Taupitz vorgeschlagen haben." Damit übernehmen Sie allerdings die empirisch bisher nirgends nachgewiesenen Missbrauchsbehauptungen, und anerkennen das zentrale, faule Argument der Sterbehilfegegner. Und das Einzige was letztendlich dabei herauskommen wird, ist die Verschlechterung des Status Quo. Ärztliche Sterbehilfe unterliegt heute keiner Strafverfolgung, ist also für couragierte Ärzte möglich. Die dies verurteilenden Bestimmungen einiger(!) Landesärztekammern sollten durch die Ärzteschaft und nicht durch Bundestagsgesetz aufgehoben werden.

Dr. Edgar Dahl (nicht überprüft)

Fr. 6 Mär 2015 - 00:40

Antwort auf von valtental (nicht überprüft)

Sie missverstehen mich schon wieder. Ich "übernehme keineswegs die Missbrauchsbehauptungen". Ich weiß, dass es weder in Holland, Belgien und Luxemburg noch in Oregon, Washington und Vermont, geschweige denn in der Schweiz zu offenkundigen Missbräuchen gekommen ist!

In all diesen Ländern gibt es aber Restriktionen, die dazu gedacht sind, etwaigen Missbräuchen zu begegnen. Sich für eine staatliche Regulierung auszusprechen, ist deshalb auch keineswegs inkonsequent.

Vielleicht kann ich dies an einem anderen Beispiel besser verdeutlichen: Im vergangenen Jahr hat der US-Bundesstaat Colorado Marihuana legalisiert. Wie in Holland, so darf aber auch in Colorado jeder Konsument täglich nur eine bestimmte Menge käuflich erwerben. Ist dies unvernünftig? Nein! Es macht durchaus Sinn, erst einmal zu prüfen, wohin die Legalisierung führt und zu sehen, ob sich das neue Gesetz in der Praxis bewährt.

Doch jetzt tritt jemand wie Roland Kipke auf und sagt: "Das ist inkonsequent! Wenn Menschen ein Recht auf Drogen haben, müssen sie auch Kokain und Heroin konsumieren dürfen. Weil die Legalisierung von Kokain und Heroin aber katastrophale Folgen haben wird, sollte besser auch Marihuana verboten werden!"

Sehen Sie nicht den billigen rhetorischen Trick, der sich hinter dieser "Argumentation" verbirgt?

Und ja, es gibt einige wenige couragierte Ärzte, die heute bereits eine Hilfe bei der Selbsttötung anbieten. Doch solange die Gefahr besteht, von ihrer zuständigen Landesärztekammer belangt zu werden, wird dieser Kreis von couragierten Ärzten kaum wachsen. Uwe-Christian Arnold wurde, wie Sie vermutlich wissen, eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro angedroht. HIER besteht Regelungsbedarf!

Nach den Serverausfällen hier noch eine verspätete Antwort.

Ich denke nicht, dass ich Sie, als einen Befürworter einer weitgehenden libralen Sterbehilferegelung, missverstehe. Der einzige Dissens besteht in der Bewertung des Vorschlags von Hintze/Taupitz. Es bleibt für mich dabei: dieser ist ethisch inkonsequent und die diesbezügliche Kritik Kipkes zutreffend. Alle Ihre Gegenargumente sind (wie Sie selbst geschrieben habe) pragmatischer, also politischer Natur, die m.E. den eigentlichen etischen Kernpunkt der Debatte nicht betreffen: den Gleichheitsgrundsatz (neben dem Selbstbestimungsrecht). Und genau vom Gleichheitsgrundsatz geht auch die Kritik Kipkes aus - vollkommen zu recht, wenn sie Hintze "ethische Inkonsequenz" vorwirft. Der Gleichheitsgrundsatz kann m.E. nicht nach pragmatischen Erwägungen verhandelt werden, denn es gibt keine "Halbgleichheit", "Halbrechte", sondern nur Rechte die allen gleich zustehen, oder eben nicht. Hintzes Vorschlag mit seiner personal eng eingeschränkten Sterbehilfe ignoriert den Gleichheitsgrundsatz und ist damit nicht nur ethisch, sondern auch verfassungsmäßig höchstgradig inkonsequent. Einer der bedeutendsten ethischen Grundsätze unserer Gesellschaft ist der Gleichheitsgrundsatz. Wer diesen aufgibt bzw. gar nicht berücksichtigt, kann unmöglich ethisch konsequent, sondern eben nur pragmatisch inkonsequent sein. Kipke ist dagegen bezgl. der Gleichheit vollkommen konsequent, wenn er voraussieht, dass man Sterbehilfe allen gleichermaßen zugestehen müsste, und deshalb für sich den Schluss zieht, es allen gleichermaßen zu verwehren.

Ethische Grundsätze pragmatisch ausgehöhlt, heißen bei mir faule Kompromisse, die zwar politisch oft nur das einzig Machbare sein können, trotzdem aber inkonsequent genannt werden müssen. Auch Ihre Beispiele aus der Drogenpolitik ändern in der Sache nichts, denn die Restriktionen in einigen Ländern betreffen das Ausmaß einer Liberalisierung, aber nicht den Personenkreis. Ihr graduelle Unterscheidung von Mariuhana und Heroin (Endzweck Droge) wäre bei der Sterbehilfe mit dem graduellen Unterschied zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe (Endzweck Selbsttöung) zu vergleichen, aber nicht mit einer Beschränkung des infrage kommenden Personenkreises, wie es aber Kernbestandteil des Hintze-Vorschlages ist.

Mir bleibt, vor allem nach Ihrem neuen sehr guten Beitrag "Freiheit zum Tode", unverständlich, aus welchen Gründen Sie Hintze/Taupitz gegen die m.E. zutreffende Kritik Kipkes verteidigen? Nur weil er sich gegen ein Totalverbot verwenden lässt? Das wäre jedoch taktisch, aber nicht prinzipiell gedacht, und mit vielen höchst nachteiligen Nebenwirkungen verbunden, worauf ich an anderer Stelle versucht habe hinzuweisen.

Haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar. Sie sprechen viele wichtige Punkte an. Aber ich bin trotzdem noch nicht ganz überzeugt. Sind Sie sicher, dass der Gleichheitsgrundsatz hier überhaupt bemüht werden kann? Das Recht auf Sterbehilfe ist ja kein juristisch einklagbares Recht. Niemand hat einen juridischen Anspruch auf eine Beihilfe zur Selbsttötung. Es ist ein Abwehrrecht, kein Anspruchsrecht. Jeder Arzt und jede Sterbehilfeorganisation kann daher einem Patienten auch legitimerweise eine Hilfe verweigern.

Zu den von Ihnen angesprochenen "typisch faulen Kompromissen der Politik" sage ich noch etwas, sobald Sie geantwortet haben.

Schon jetzt aber ganz vielen Dank für diese wichtige Diskussion!

valtental (nicht überprüft)

Do. 12 Mär 2015 - 17:57

Antwort auf von Edgar Dahl (nicht überprüft)

Der Gleichheitsgrundsatz kann m.E. hier im Sinne eines alle Bürger umfassenden Verbotsausschlusses angeführt werden. Positiv formuliert, als Recht auf Straflosigkeit für alle Beteiligten ohne Unterschiede/Einschränkungen. Juristisch einklagbar natürlich nicht, denn Sterbehilfe kann nur auf Freiwilligkeit der Helfer beruhen. Es gibt also keine Mitwirkungspflicht, vergleichbar der Regelungen im "Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten" (12,1). Also kein Anspruchsrecht, genau wie Sie und auch Frau Neumann in ihrem heutigen Beitrag schreiben. Der Gleichheitgrundsatz nur i. S. einer für alle gleichermaßen garantierten Straflosigkeit bei Sterbehilfe. (Ich bin allerdings kein Jurist.)

Moralphilosophisch ist die Debatte relativ einfach. Doch leider werden hier auch verfassungsrechtliche Fragen berührt. Denn wir haben bekanntlich eine ganze Reihe von Gesetzen, die gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen scheinen, indem sie den Zugang zu medizinischen Technologien beschränken. Um einen "genetischen Supermarkt" zu verhindern, haben beispielsweise nur Paare mit einem nachgewiesenen Risiko einer schweren hereditären Erkrankung das Recht, eine Präimplantationsdiagnostik in Anspruch zu nehmen. Um einem "Organhandel" vorzubeugen, werden nur Anverwandte und Nahestehende zu einer Lebendspende, wie etwa der Transplantation eines Lungenlappens, zugelassen. Und offenbar soll Cannabis demnächst auch nur an Krebs erkrankten Patienten zur Verfügung gestellt werden. Sind das alles Verletzungen des Gleichheitsgrundsatzes, die vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden müssen? Schade, dass sich in der gegenwärtigen Diskussion fast nur Politiker, Mediziner, Theologen und Philosophen zu Worte melden. Mir fehlen die Stimmen der Juristen, insbesondere die der Strafrechtler und Verfassungsrechtler.

Wolfgang Graff (nicht überprüft)

Di. 3 Mär 2015 - 15:51

Was für eine verstiegene, lebensfremde Argumentation! Es ist doch, wie Dahl richtig eingewandt hat, nur vernünftig, erst einmal zu schauen, ob der Suizidwunsch eines Leidenden nicht nur vorübergehender Natur war. Eine perfekte autonome Entscheidung wird es auch dann kaum geben. Menschen sind nun einmal nicht gegen Fehler gefeit.
Daher ist es durchaus sinnvoll, die ärztliche Suizidhilfe zunächst auf besonders schwere Fälle zu begrenzen und sie je nach gemachter Erfahrung gegebenenfalls auszuweiten. Kipkes Einwand, auf diese Weise verwehre man es einem Teil der Patienten, ihrem Leiden durch Hilfe beim Suizid jetzt schon ein Ende zu setzen, klingt schon sehr zynisch, wenn er gleichzeitig dafür plädiert, niemandem die ärztliche Suizidhilfe zu erlauben. Dann dürfen also alle Patienten leiden, jetzt und in Zukunft. Kompliment für diese Logik!

Dr. Edgar Dahl (nicht überprüft)

Mi. 4 Mär 2015 - 23:26

Antwort auf von Wolfgang Graff (nicht überprüft)

Ein ausgezeichneter Einwand! Ich schreibe gerade an einer erneuten Replik auf Roland Kipke. Hier aber schon einmal so viel: Er lehnt jede Form eines ärztlich-assistierten Suizids ab. Weshalb? Weil er befürchtet, dass dann über kurz oder lang auch die aktive Euthanasie legalisiert werden könnte und in Deutschland schon bald "belgische Verhältnisse" einkehren könnten. Mag sein! Doch was spricht dagegen? Was uns Kipke bis heute schuldig geblieben ist, ist ein Argument, weshalb die Sterbehilfe, wie sie gegenwärtig in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden praktiziert wird, überhaupt verboten werden muss!

valtental (nicht überprüft)

Di. 3 Mär 2015 - 16:30

Alles schlüssig - bis auf die letzten drei Sätze (m.E.): "Entweder wir sagen A, dann können wir aber auch nichts Substanzielles mehr gegen B und C sagen, auch ohne dass wir das eigentlich wollen. Oder wir verzichten auf A. Ich empfehle dringend die zweite Option." Ich würde dagegen A, B und C sagen, solange kein Missbrauch durch Dritte erfolgt. Kipke scheint allerdings alle Befürworter von assistierter Selbsttötung unter den von ihm zurecht als inkosequent kritisierten Vorschlag von Hintze u.a. zu subsummieren. Das ist aber nicht so, siehe Künast u.a., die derzeit überhaupt keinen gesetzlichen Reglungsbedarf sehen. Einem solchen sollte nämlich wie üblich eine Tatforschung vorausgehen, und nicht nur eine vermutete Entwicklung hin zu straftatrelavantem Missbrauch. Die Ausführungen des Autors lassen sich also auch als Plädoyer für eine jetzige Überflüssigkeit eines Sterbehilfegesetzes lesen, denn die Gesetzeslage steht einer assistierten Selbsttötung auch nicht Sterbenskranker bisher nicht entgegen. Bleibt die Frage, wie der Autor seine Befürwortung einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts allein mit einer vermuteten, international aber nirgends nachweisbaren Missbrauchsentwicklung rechtfertigen will?

Vollkommen richtig! Gegenwärtig werden jedoch zwei Debatten geführt: Eine um das Verbot von Sterbehilfeorganisationen und eine um die Zulassung des ärztlich-assistierten Suizids. Was das Verbot von Sterbehilfeorganisationen anbelangt, stehe ich voll und ganz auf Seiten von Künast und sehe keinerlei gesetzlichen Handlungsbedarf: Es gibt schlicht und einfach keine Rechtfertigung dafür, eine Organisation wie "Sterbehilfe Deutschland" zu verbieten! Was die Zulassung des ärztlich-assistierten Suizids anbelangt, gibt es dagegen durchaus Handlungsbedarf: Das Standesrecht der Ärzte muss so geändert werden, dass Mediziner ohne Furcht vor Sanktionen eine Hilfe bei der Selbsttötung leisten dürfen!

valtental (nicht überprüft)

Do. 5 Mär 2015 - 18:14

Antwort auf von Dr. Edgar Dahl (nicht überprüft)

Das Standesrecht wird aber nicht im Bundestag geändert, sondern dass müsste die Ärzteschaft schon selbst tun. Man könnte natürlich über ein Bundestagsgesetz die Ärzteschaft zur Anpassung Ihres Standesrecht an eine neue Rechtslage zwingen. (Im Parlament wird es aber nur Mehrheiten für eine Einschränkung auf Sterbenskranke der jetzt noch möglichen freiwilligen Sterbehilfe von Ärzten geben.) Was Sterbehilfe leistende Ärzte betrifft, wurden Sanktionen gegen diese erstens nicht von allen Landesärztekammern in ihre Satzungen übernommen, und zweitens in noch keinem Fall verhängt. Sterbehilfe eines couragierten Arztes ist auch momentan kein Straftatbestand, also möglich. Dagegen den restriktiven Vorschlag Hintze aus pragmatischen Gründen (welche sollen das denn sein?) zu unterstützen, ist aus liberaler Sicht vollkommen kontraproduktiv. Er ist nämlich lediglich das erforderliche Feigenblatt, mit dem das angestrebte Verbot wiederholter Sterbehilfe von Einzelnen und Vereinen gegenüber der Öffentlichkeit verdeckt/erkauft werden soll. Denn ohne den Hintze-Vorschlag steht nur noch die Totalverbotsforderung von Gröhe & Co im Raum. Auch wenn der liberale Status Quo verbesserungsbedürftig ist, stellt er momentan i.S. liberaler Sterbehilfe die weitestgehende Regelung dar. Für Darüberhinausgehendes gibt es derzeit keine parlamentarische Mehrheit, obwohl in einer Volksabstimmung durchaus eine Mehrheit zustande kommen könnte. Deshalb verstehe ich nicht, welchen Sinn es machen soll, Hintzes "ethische Inkonsequenz" mit pragmatischen Verweisen zu verteidigen, wenn das Resultat des Hintze-Vorschlages mit Sicherheit ein einschneidender Rückschritt gegenüber dem Status Quo sein wird! Das Einzige, was dabei passiert, ist die Anerkennung und Legitimierung der Missbrauchsbehauptungen der Sterbehilfegegner durch deren Übernahme, indem man selbst einer begrenzten Sterbehilfe das Wort redet, obwohl man das eigentlich ablehnt. Damit steigen Sie m.E. zwangsläufig ins Boot von Kipke, Gröhe & Co. Es gibt aus meiner Sicht weder einen faktischen (aktuelle Gesetzeslage) noch einen theoretischen (ethischen) Grund sich zum "Fürsprecher" von Hintze und Taubrichs Vorschlag zu machen, oder deren Position aus pragmatischen Gründen zu verteidigen.

Dr. Edgar Dahl (nicht überprüft)

Fr. 6 Mär 2015 - 01:28

Antwort auf von valtental (nicht überprüft)

Ich habe Hintze und Taupitz lediglich gegenüber dem Vorwurf der logischen Inkonsistenz verteidigt. Ihre Auffassung, dass eine "Beihilfe zur Selbsttötung" fortan kriminalisiert und allenfalls nur noch Ärzten gestattet sein sollte, lehne ich dagegen entschieden ab!

Ja, ich wünsche mir eine Überarbeitung der standesrechtlichen Regelung. Ich habe dies an anderer Stelle so ausgeführt: "Es ist mein Anliegen, die Bundesärztekammer dazu aufzufordern, ihre Berufsordnung so zu überarbeiten, dass den Ärzten eine Beihilfe zur Selbsttötung ohne Furcht vor standesrechtlichen Sanktionen möglich wird. Hierzu könnte sie sich beispielsweise an den 'Richtlinien zur Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende' orientieren, wie sie von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften 2004 entworfen und 2012 noch einmal bestätigt worden sind. Darin heißt es: 'Die Entscheidung des Arztes, im Einzelfall Beihilfe zum Suizid zu leisten, ist als solche zu respektieren."'

Sind wir uns jetzt einig?

Julian Estragon (nicht überprüft)

Di. 3 Mär 2015 - 18:12

One man's reductio is another man's modus ponens. Ich stimme Kipke zu, dass eine Suizidfreigabe mit Auflagen dem liberalen Geist, auf dem sie beruht, zuwiderläuft, aber für mich folgt daraus das genaue Gegenteil. Mit Ausnahme von minderjährigen und nicht entscheidungsfähigen Personen sollte jeder frei bestimmen können, wie lange sein Leben dauert; unabhängig von seinen Beweggründen. Objektive Zwänge finde ich beim Verlassen des Lebens genauso inakzeptabel wie beim Verlassen des Landes oder beim Beenden einer Schwangerschaft. Und es wäre ja völlig ignorant anzunehmen, dass nur eine körperliche oder sogar terminale Krankheit das Leben unerträglich machen kann.
Dennoch wäre eine begrenzte Suizidfreigabe immer noch ein Fortschritt gegenüber der unmenschlichen Situation von heute. So wie ein Land, das die Abtreibung in medizinischen Notfällen erlaubt, immer noch weniger unmenschlich ist als ein Land mit einem totalen Abtreibungsverbot.

"Dennoch wäre eine begrenzte Suizidfreigabe immer noch ein Fortschritt gegenüber der unmenschlichen Situation von heute."

Das scheint mir ein weitverbreitetes Missverständnis zu sein: Wir haben heute keine "unmenschlichen Situation", denn gesetzlich ist der assistierte Suizid in DE nirgends verboten, weshalb er ja auch praktiziert werden kann und wird. Einzig aktive Sterbehilfe ist strafrelevant. Die "unmenschlichen Situation", d.h. die Kriminalisierung bzw. Einschränkung des assistierten Suizid ist erst das Ziel(!) der von Gröhe, Hintze u.a. anvisierten Gesetzesänderung. Es bedarf zur Zeit gar keiner gesetzlich geregelten "begrenzten Suizidfreigabe", um den Menschen ein selbstbestimmtes Sterben zu ermöglichen, denn dieses ist heute (noch) legal möglich. Aber um diese jetzt noch bestehende Freiheit erheblich einzuschränken bzw. ganz abzuschaffen, führt z.B. eben Kipke die (m.E. zutreffende) ethische Inkonsequenz einer eingeschränkten Suizidfreigabe à la Hintze ins Feld, um mit einem Dammbruchargument ein Totalverbot der Suizidhilfe fordern zu können.

Die Suizidassistenz ist strafrechtlich nicht verboten, aber standesrechtlich von verschiedenen Ärztekammern untersagt, was auch für das übrige Bundesgebiet eine ungünstige Signalwirkung hat. Hinzu kommt die Garantenpflicht. Unterm Strich ist der assistierte Suizid in Deutschland so weit in der Grauzone bzw. so verpönt, dass er als Option den wenigsten Patienten zur Verfügung steht. Die allermeisten Patienten sind am Lebensende nicht selbstbestimmt. Von daher ist mir unklar, warum sich bspw. die GBS mit der Beibehaltung des Status quo zufrieden gibt.
Eine Lösung wäre entweder die explizite Regelung der ärztlichen Suizidassistenz analog zu der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden (aber eben auf Suizidassistenz bezogen) oder eine kontrollierte Freigabe von Substanzen wie NAP. Denn da es nur darum geht, einen Becher auszutrinken, gibt es eigentlich keinen Grund, warum die Suizidhilfe unbedingt über Ärzte laufen muss. Man könnte den Menschen auch einen gesetzlichen Anspruch einräumen, in bestimmten Situationen ein geeignetes Mittel direkt erwerben zu dürfen.

valtental (nicht überprüft)

Mi. 4 Mär 2015 - 17:56

Antwort auf von Julian Estragon (nicht überprüft)

Ja, das sehe ich genauso. Eine Garantenpflicht für Ärzte sehe ich eher skeptisch. Eine Mitwirkung an einer Selbsttötung muss natürlich freiwillig bleiben (Ich weiß jetzt gar nicht, ob es eine solche bei Abtreibungen gibt. Ich denke nicht.) Garantenpflicht eher an den Staat, die notwendigen Rahmenbedingungen (psychologische Beratung, Finanzierung) zu gewährleisten. Verbote halte ich nur für gewerbsmäßige Sterbehilfe, also i.S. gewerbsmäßiger Gewinnerzielung (alles, was über einen Verein hinausgeht) und für entsprechende Werbung berechtigt. Ansonsten ergeben sich Ihre Regelungsvorstellungen, die auch den meinen entsprechen, eben genau aus Kipkes Argumentation zur "ethischen Inkonsequenz" einer nur begrenzten Sterbehilfe für Sterbenskranke. Kipke zieht leider einen konservativen, gegen die Selbstbestimmung der Betroffenen gerichteten Schluss.

Dr. Edgar Dahl (nicht überprüft)

Mi. 4 Mär 2015 - 23:57

Antwort auf von Julian Estragon (nicht überprüft)

Gebe Ihnen vollkommen recht! Es kann nicht nur um eine Verteidigung des Status quo gehen. Sicher, es ist wichtig, dass Sterbehilfeorganisationen nicht verboten werden. Doch darüber hinaus muss endlich auch der ärztlich-assistierte Suizid erlaubt werden. Es bedarf unbedingt einer Liberalisierung des ärztlichen Standesrechts.

Nur um nicht missverstanden zu werden: Ich habe nicht gegen eine liberale Praxis der Sterbehilfe nach dem Vorbilde Hollands, Belgiens oder Luxemburgs argumentiert. Ganz im Gegenteil: Ich begrüße die dortige Praxis! Ich habe in meiner Replik auf Roland Kipke lediglich dagegen argumentiert, dass eine beschränkte Zulassung des ärztlich-assistierten Suizids "logisch inkonsistent" sei!

Maximilian Scholl (nicht überprüft)

Di. 3 Mär 2015 - 22:47

Herr Kipke, Ihre Argumentation beruht auf einem logischen Fehler. Nämlich auf der Annahme, dass eine unvollständige, "inkonsequente" Durchsetzung einer ethischen Position schlechter sei als sie gar nicht oder komplett durchzusetzen. Das ist ein Fehlschluss, denn aus einer inkonsequenten Forderung folgt schlicht und einfach nicht deren Falschheit. Auch nicht deren Richtigkeit.

Mal ein Beispiel: Angenommen jemand ist aus diversen ethischen Gründen zum Schluss gekommen, dass es schlecht sei, Fleisch zu essen. Darum beschließt derjenige nun, weniger Fleisch zu essen. Ist das inkonsequent? Natürlich, denn konsequent wäre, wenn die Person nun gar kein Fleisch mehr essen würde. Folgt daraus nun für die Person, dass sie falsch handelt, weil sie inkonsequent handelt? Dass sie also lieber weiterhin Fleisch essen sollte wenn sie nicht komplett darauf verzichten will? Nein, natürlich nicht! Das wäre ein Fehlschluss. Im Gegenteil: Genau die Gründe, die dafür sprechen, kein Fleisch mehr zu essen, sprechen AUCH dafür, weniger Fleisch zu essen. Der Umstand, dass aus den ethischen Überlegungen folgt, dass es am besten ist kein Fleisch mehr zu essen, bedeutet nicht, dass es nicht besser ist weniger Fleisch zu essen als mehr. Und bedeutet schon gar nicht, dass es besser wäre, weiterhin Fleisch zu essen als den Fleischkonsum zu reduzieren.

Ganz ähnliche Beispiele ließen sich auch verschiedenen anderen Themen finden. Etwa Waffenbesitz in den USA: Nehmen wir an, ein Politiker wagt es, sich mit der starken Waffenlobby anzulegen, und bringt einen Gesetzesvorschlag ein, mit dem die derzeit sehr liberalen Gesetze zum privaten Waffenbesitz zumindest etwas eingeschränkt werden sollen. Das ganze begründet er mit ethischen Argumenten (Gefahr die von privatem Waffenbesitz für die Sicherheit ausgeht etc.). Seine politischen Gegner antworten ihm nun mit dem "Gegenargument", seine Argumente für die mäßige Einschränkung des privaten Waffenbesitzes seien "inkonsequent", er müsse deshalb, wenn schon, ein viel weitergehendes Waffenverbot fordern (was, wie sie wissen, ohnehin nicht durchsetzbar wäre, aber das sagen seine politischen Gegner natürlich nicht laut).
Dieses "Gegenargument" ist freilich keines, denn aus einer inkonsequenten Forderung folgt nicht dass sie schlechter wäre als "Alles oder nichts". Die Argumente sprechen auch für die mäßige Einschränkung des Waffenbesitzes, selbst wenn diese Argumente noch viel "stärker" sind. Im Gegenteil, es gibt sogar gute praktische politische Gründe, nicht zu versuchen die Welt mit einem Schlag zu ändern. Denn das funktioniert in den seltensten Fällen, und der Effekt wäre, dass die Waffengesetze so blieben wie sie sind. Das aber lässt sich mit dem bloßen "Inkonsequent!"-Ruf nicht begründen.

Mit dem Inkonsequenz-Argument hätten Sie, Herr Kipke, historisch auch die schrittweise Einführung diverser grundlegender Grundrechte "konsequent" ablehnen müssen. Rechte Andersdenkender, Frauenrechte, Rechte Homosexueller usw.: Alles Beispiele dafür, dass die Situation für die Betroffenen NICHT auf einen Schlag ganz gerecht wurde, obwohl die meisten Argumente genau für dieses "ganz" gesprochen hätten. Aber große, schlagartige Veränderungen sind meist nicht durchsetzbar, sodass man mit der reinen "Alles-oder-Nichts!"-Position fast immer beim "nichts" geblieben wäre -- d.h. für die Betroffenen hätte sich gar nichts verbessert.

Und auch beim gegenwärtigen Fall ist die Alles-oder-Nichts-Position nicht haltbar. Im Gegenteil, es gibt es sogar Gründe jetzt keine Total-Liberalisierung des selbstbestimmten Suizides anzustreben. Zum einen weil sie ohnehin unmöglich durchzusetzen wäre, und man fast unweigerlich beim "Nichts" landen würde, wogegen genau die Argumente sprechen, die auch für "Alles" sprechen (Autonomie, Selbstbestimmung etc.). Zum anderen gibt es durchaus Grenzfälle, solche die -- aus guten oder weniger guten Gründen, das gilt es noch zu klären -- ethisch stärker umstritten sind als andere, und solche, bei denen Langzeiterfahrungen mit weniger liberalen Regelungen vorhandene Bedenken gegen liberalere Regelungen ausräumen oder bestätigen können. Etwa die Bedenken, dass es unter bestimmten Umständen durch irgendwelche Dynamiken zu einem wesentlichen Anstieg der Suizidhäufigkeit kommen könnte.

Aber wie gesagt: Der Vorwurf der Inkonsequenz braucht durch solche Gründe gar nicht entkräftet zu werden, weil aus der Inkonsequenz nicht folgt, "etwas" sei schlechter als "nichts".

Gita Neumann (nicht überprüft)

Mi. 4 Mär 2015 - 12:45

Antwort auf von Maximilian Scholl (nicht überprüft)

Lieber Herr Scholl, bitte berücksichtigen Sie die völlig zutreffenden Ausführungen Valtental. Nämlich die Paradoxie der Situation in DE, dass wir seit den 70er Jahren des 19 Jahrhunderts die liberalste aller Rechtssituationen haben - nämlich gar kein Strafrechtsverbot bei Suizidhilfe, aber dennoch bis heute keine (nennenswerte) Suizidhilfepraxis - und zwar ausschließlich aus Gründen einer bisher gandios funktionierenden Tabuisierung.

Der folgende Vorschlag von Dahl würde zwangsläufig (!) eine Verschlechterung (!!!) der Rechtslage nach sich ziehen. Er schreibt ja:
" .... ist es daher durchaus vernünftig, sich zunächst einmal auf die Einführung des ärztlich-assistierten Suizids zu beschränken. ... Da es bei der geplanten Gesetzgebung buchstäblich um Leben und Tod geht, ist es schließlich auch rational, zunächst einmal Vorsicht walten zu lassen und vorerst lediglich terminal erkrankten Menschen die Option des ärztlich-assistierten Suizids zur Verfügung zu stellen." Dem folgt doch auf dem Fuße, dass dann (auch die z. B. durch einen vertrauten Hausarzt angebotene) Suizidhilfe bei einem alten oder chronisch kranken Menschen umgekehrt illegal würde. Leider gibt es nur relativ wenige (wie hier dankenswerterweise Valtental) die das richtig analysiert und begriffen haben.

Auch Ihre Beispiele folgen alle einem politischen Muster, welches hier gerade nicht anwendbar ist: Besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Ihre Voraussetzung ist dabei, dass eine politische Entscheidung zumindest in die richtige Richtung weist. Das ist aber hier gerade nicht der Fall. Es sei denn, dass man das damit verbundene Verbot der in Deutschland tätigen Suizidhilfeorganisationen für den richtigen Schritt hält. Darüber sollten sich alle klar werden. Dabei muss Herr Kusch (Sterbehilfe Deutschland) uns ja nicht sympathisch sein, viele werfen ihm auch vor, uns den Schlamassel drohender Verbotsgesetze erst eingebrockt zu haben. Also selbst schuld, lass den und seine Kumpanen doch ruhig "über die Klinge" springen? Hier zeigen sich m. E. wahre Liberalität und auch politischer Anstand. Wer will Kusch und Co aus welchen Gründen "opfern", statt deren Existenzrecht verteidigen, wie es geboten ist?

Übrigens ist diese Argumentationsfigur der Inkonsequenz der "letzte Schrei" der Suizidhilfegegner unter den Bundestagsabgeordneten - ich habe das letzten Dienstag in einer einschlägigen Veranstaltung mit Eva Högl (SPD) erlebt. Dazu an anderer Stelle im hpd bald mehr. Wir dürfen diesen keineswegs auf den Leim gehen - bitte nicht vergessen: Es geht in jedem Fall um eine gezielte Verunmöglichmachung von Suizidhilfe im weitesten Sinne mit Manövern, die leider von den wenigsten als solche durchschaut werden (können). Das ist kein Wunder, denn sie sind äußerst subtil konstruiert - wir sehen uns einer enormen politischen Täuschungsmaschinerei gegenüber, gegen die es Aufklärung sehr sehr schwer hat.

Gita Neumann

Dr. Edgar Dahl (nicht überprüft)

Do. 5 Mär 2015 - 02:59

Antwort auf von Gita Neumann (nicht überprüft)

Missverständnisse über Missverständnisse! Dass ich Hintze und Taupitz vor einem ungerechtfertigten Vorwurf zu verteidigen suche, bedeutet in keiner Weise, dass ich deren Gesetzentwürfe billigen würde. Mitnichten! Ich bin gegen eine Kriminalisierung von Sterbehilfeorganisationen. Wie können Sie, die Sie mich lang genug kennen, nur etwas anderes glauben?

Ich setze mich dafür ein, dass Sterbehilfeorganisationen, Familienangehörige UND Ärzte eine Hilfe bei der Selbsttötung leisten dürfen, ohne strafrechtliche oder standesrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen.

Angesichts der vielen Missverständnisse scheint es wohl das Beste zu sein, meine eigene Position hier noch einmal zu veröffentlichen. Ich habe Herrn Nicolai daher gebeten, meinen Artikel "Die Freiheit zum Tode: Ein Plädoyer für den assistierten Suizid" auf die hpd-Seite zu stellen. Ich nehme an, dass er bereits am Freitag erscheinen wird.

Liebe Grüße - und bis zum 3. Juni in Berlin!

Herzlichst

Edgar

valtental (nicht überprüft)

Mi. 4 Mär 2015 - 14:10

Antwort auf von Maximilian Scholl (nicht überprüft)

Ihre Zeilen: "Im Gegenteil, es gibt es sogar Gründe jetzt keine Total-Liberalisierung des selbstbestimmten Suizides anzustreben. Zum einen weil sie ohnehin unmöglich durchzusetzen wäre..." - unterliegen einem großen Missverständnis des Status Quo. Bezgl. assistierter Suizidhilfe, passiver (Patientenverfgg.) als auch indirekt aktiver Sterbehilfe (Schmerzmittel unter Akzeptanz einer evtl. Lebensverkürzung) ist eine "Totalliberalisierung" in DE nicht nötig, denn der Status Quo ist sehr liberal! Außer aktiver Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) kann Sterbehilfe ganz legal mit privater oder organisierter Hilfestellung durchgeführt werden, ohne dass dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Die geplanten Gesetzesregelungen für eine auf Sterbenskranke eingegrenzte assistierte Suizidhilfe (Hintze) sind deshalb kein Mehr an Selbstbestimmung (wie Sie ausführen), sondern ein erheblicher Rückschritt! Hauptziel und Ursprung der ganzen Debatte ist der Versuch, die wiederholungsmäßige Sterbehilfe Einzelner bzw. von Vereinen zu kriminalisieren und zu verbieten. Dafür wird erfolgreich der Eindruck erweckt, es bestehe ein gesetzlicher Regelungsbedarf. Für einen solchen müsste aber (nach liberalem Rechtsgrundsatz) eine Fehlentwicklung, vor der Menschen geschützt werden müssen, empirisch nachweisbar sein. Diese wird aber immer nur vermutet. Wer derzeit bei Sterbehilfe einen gesetzlichen Regelungsbedarf herbeiredet, will nichts anderes, als sie erheblich einschränken (auf Ärzte und Sterbenskranke) bzw. ganz verbieten, wie übrigens auch Kipke, der dies mit dem Dammbruchargument begründet.

Richtig. Im Vergleich zu vielen anderen Ländern, wie etwa England oder Österreich, ist die deutsche Gesetzgebung durchaus liberal. Aber sie ist bei weitem nicht liberal genug. Eine mit den Grundsätzen des Liberalismus vereinbare Gesetzgebung gibt es derzeit nur in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden. Und eine derartig liberale Gesetzgebung sollte unser Ziel sein.

Lieber Edgar, das darf wohl nicht wahr sein. In den Niederlanden ist doch jede Suizidhilfe durch Nicht-Ärzte (also "Laien" wie Angehörige, Nahestehende, Pflegende, humanistische Beraterinnen usw. usw.) als Tötungsdelikt verboten und strafrechtlich der Tötung auf Verlangen gleichgesetzt.

Das ist aus deiner Sicht der Gipfel der Liberalität ?!? Macht es dich nicht auch nachdenklich, dass hier in unseren Reihen "Missverständnisse über Missverständnisse" entstehen, wie du selbst schreibst? Wir müssen unbedingt klarer werden.

Lieben Gruss
Gita

P.S. Ich habe auch noch einen Beitrag hier im hpd geschrieben zum Thema "Inkonsequenz".

Liebe Gita,

ja, der Klarheit halber hätte ich wohl schreiben sollen, dass die Gesetzgebung in Bezug auf die STERBEHILFE in den Beneluxländern weit liberaler ist als in Deutschland. Immerhin sind den Ärzten dort nicht nur der assistierte Suizid, sondern auch die aktive Euthanasie gestattet.

Dass Laien dort eine "Beihilfe zur Selbsttötung" verboten ist, ist in der Tat illiberal. Ich nehme aber an, dass es verständlicherweise kaum Proteste dagegen gibt, da sich ja jeder Patient problemlos an seinen Hausarzt wenden kann.

Mit einer Dekriminalisierung der "Beihilfe zur Selbsttötung" durch Laien ist vermutlich auch nicht viel gewonnen, solange sie keinen Zugang zu einer letalen Dosis eines Barbiturats haben.

Vielen Dank für den Hinweis auf Deinen Artikel! Werde ich mir gleich ansehen.

Herzlichst

Edgar

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