Prozess um kirchlichen Missbrauch
„Ein Stück Rechtsgeschichte“
Das Landgericht Traunstein hat in einem Gutachten bestätigt: Die sexualisierte Gewalt, die ein Kläger gegen das Erzbistum München und Freising im Kindesalter erfahren hat, hat seine psychische und soziale Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt. Die Kirche muss nun Schmerzensgeld zahlen.


