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26. 06.

Staatsleistungen an die Kirchen abschaffen - aber richtig

Online-Vortrag von Rolf Schwanitz (Staatsminister a.D.)

Seit über 100 Jahren gibt es in unserer Verfassung (in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 und auch im Grundgesetz) den Auftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Dabei geht es nicht um die Kirchensteuer und auch nicht um finanzielle Kostenübernahme für Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und andere soziale Einrichtungen, sondern um Zahlungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) an die beiden großen Kirchen, über die diese keine Rechenschaft ablegen. Wie es dazu kam, wieviel Geld die Kirchen auf diese Weise bekommen haben und warum diese Regelung dringend abgeschafft werden muss, erläutert Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz (SPD) in diesem Online-Vortrag. (weiter...)