Zum zweiten Mal in diesem Jahr war ein Themenabend des AK Säkulare in Düsseldorf der "Aufarbeitung" des Missbrauchs in kirchlichen Einrichtungen gewidmet. Für die juristische "Aufarbeitung" des Skandals war es dem Düsseldorf AK gelungen, den Mainzer Strafrechtsprofessor und Direktor des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), Professor Jörg Scheinfeld, als Referenten zu gewinnen.
Schon auf der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vergangene Woche brodelte die Gerüchteküche. Nun trifft es die EKD wie ein Paukenschlag: Die Ratsvorsitzende Annette Kurschus ist gestern von allen Ämtern zurückgetreten. Der 60-jährigen Ex-EKD-Chefin wird die Vertuschung von sexualisierter Gewalt vorgeworfen.
Diese Woche sind die katholischen Bischöfe in Deutschland zu ihrem Herbsttreffen zusammengekommen. Missbrauchsbetroffene und Medien scheinen nichts mehr zu erwarten. Das Interesse war gering, die Ergebnisbilanz auch. Da hilft nur noch Zynismus.
Für einen wirklichen Wandel müsste die katholische Kirche grundsätzliche Reformen umsetzen. Dazu gehören die Aufhebung des Zölibats, das Priesteramt für Frauen und demokratische Strukturen.
Zusammen mit "Ending Clergy Abuse" (ECA), einer globalen Koalition von Opfern und Überlebenden, Aktivisten und Menschenrechtsanwälten, die Betroffene in 25 Ländern auf 5 Kontinenten vertreten, wird die Betroffeneninitiative "Eckiger Tisch" im Vorfeld der Weltbischofssynode in Rom präsent sein. Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Forderung an Papst Franziskus noch vor der Eröffnung des Bischofstreffens ein verbindliches und universelles Null-Toleranz-Mandat in der Kirche einzuführen.
Die gestern bekanntgewordenen Vorwürfe gegen den vormaligen Bischof von Essen und Kardinal Franz Hengsbach und der Umgang damit in den Bistümern Paderborn und Essen sind entlarvend für die Selbstaufklärungsbemühungen der katholischen Kirche in Deutschland seit 2010. Wer immer noch nicht verstanden hat, weshalb es keine gute Idee ist, die Organisation, die über Jahrzehnte Missbrauchsverbrechen ihrer Kleriker vertuscht hat, mit der Aufklärung dieser Fälle allein zu lassen, der hat hier ein weiteres gutes Anschauungsbeispiel.
Bayern hat eine staatliche Anlaufstelle für Betroffene sexueller Gewalt eingerichtet. Vergangene Woche ging sie an den Start. Von Missbrauch in der Kirche Betroffene hatten dies gefordert, bisher hatte sich der bayerische Staat jedoch dagegen gewehrt. Was von dem neuen Angebot zu halten ist, darüber hat der hpd mit der Betroffenen und Aktivistin Agnes Wich gesprochen.
Es gilt als gesichert, dass der ehemalige Trierer Bischof Bernhard Stein Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder vertuscht hat. Bistum und Stadt zogen Konsequenzen. Die örtliche Betroffeneninitiative "MissBiT" begrüßt dies.
Im Jahr 2009 starb der spanische Priester Alfonso Pedrajas Moreno in Bolivien. Er hinterließ ein elektronisches Tagebuch, in welches er auch sexuelle Gewalt gegen 85 Minderjährige eintrug. Über seine Erben gelangte das Tagebuch zu seinem Jesuitenorden und an die spanische Zeitung El País, die in den letzten Jahren bereits intensive Aufdeckungsarbeit zu sexueller Gewalt und ihrer Vertuschung in der katholischen Kirche betrieben hat. Das brachte in Bolivien einen Stein ins Rollen, sodass nun 35 Priester wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt wurden.
In nur 28 Stunden wurde die Kunstaktion mit der Woelki-Skulptur aus dem Hause Tilly auf der Domplatte auf die Beine gestellt. Die Aktivisten vor Ort erhielten viel Zustimmung, aber auch Anfeindungen. Besonders für die Betroffenen war dies nur schwer zu ertragen.
Vor 55 Jahren, am 1. Juli 1968, starb Fritz Bauer. Wie kein anderer Jurist in der Bundesrepublik hatte er als hessischer Generalstaatsanwalt nach dem Krieg die NS-Verbrechen verfolgt. Dafür wurde er von vielen bekämpft und geschmäht – vor allem von der CDU. Ende des letzten Jahres hat Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) ihn posthum mit der Wilhelm-Leuschner-Medaille geehrt. Fritz Bauer konnte sich dagegen nicht mehr wehren.
Nur wenige Tage nach dem Urteil des Landgerichts Köln wird am Landgericht Traunstein deutlich, dass die Signalwirkung, die von der Verurteilung des Erzbistums Köln zu Schadensersatz in Höhe von 300.000 Euro zugunsten des Opfers schweren sexuellen Missbrauchs ausgeht, bei der Kirche offenbar (noch) nicht angekommen ist.
Im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein kritisiert der Klägeranwalt Andreas Schulz die Kanzlei WSW. Deren Gutachten habe den verstorbenen Papst Benedikt XVI. geschützt – weil ein zentraler Beleg für dessen Mitverantwortung am weiteren Einsatz des Priesters, der dann wieder zum Täter wurde, nicht ausgewertet worden sei.
Die Kirche haftet für die Missbrauchstaten ihrer Kleriker, die ihr Amt zur Tatbegehung nutzen, und zwar unabhängig von einem Verschulden der Leitungsverantwortlichen. Das folgt aus den Grundsätzen der Amtshaftung, wie sie von Gerecke/Roßmüller letztes Jahr in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) ausführlich dargestellt wurden. Diese in der Rechtspraxis herrschende Auffassung wurde nunmehr vom Landgericht Köln in seinem Urteil vom 13. Juni bestätigt.
Edmund Dillinger war Ehrendomherr im Bistum Trier. Er verstarb im vergangenen Herbst. Sein Neffe fand im Haus eindeutige Belege für die Beteiligung seines Onkels an sexuellem Missbrauch. Innerhalb der Kirche war das offenbar bekannt – mit Folgen, die Fragen offen lassen.