REGENSBURG. (r-d/hpd) Er werde in Revision gehen. Er habe nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, Atheisten anzugreifen. Er wähnt sich in Besitz der absoluten Wahrheit. In einer Presseerklärung, die an Schärfe nichts zu wünschen übrig lässt, hat Bischof Gerhard Ludwig Müller am Dienstag den atheistischen Buchautor Michael Schmidt-Salomon zum wiederholten Mal scharf attackiert.
Atheisten bedrohten das im Grundgesetz verankerte Lebensrecht, ließ Müller seinen Sprecher Clemens Neck verkünden. Schmidt-Salomon hat nun auf die Presseerklärung des Bischofs reagiert.
Wir veröffentlichen seine Stellungnahme in voller Länge:
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Bischof Müller hatte in seiner Predigt behauptet, dass ich in meinem Buch „Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel“ einen Rabbi, einen Bischof und einen Mufti in Gestalt eines Schweins auftreten ließ und den Infantizid bei Gorillas dazu heranziehen würde, um Kindstötungen auch beim Menschen zu legitimieren. Beide Behauptungen sind nachweislich falsch. Mit seiner neuen Eingabe möchte der Bischof nun offenbar von dem peinlichen Sachverhalt ablenken, dass er seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“ hat, wie die Richter urteilten.
„Müllers Ausführungen höchst bedenklich“
Als Philosoph bin ich an der Frage der theoretischen Fundierung der Ethik, die Bischof Müller in seiner Erklärung aufwirft, selbstverständlich sehr interessiert. Allerdings muss ich die bischöflichen Ausführungen zu diesem Thema als höchst bedenklich einstufen. Denn eine zeitgemäße Ethik und Politik kann sich schwerlich auf diffuse „Glaubenswahrheiten“ berufen, die Herrn Müller zwar „heilig“ sein mögen, aber einem Großteil der Bevölkerung nichts mehr sagen.
Stattdessen müssen wir eine „faire Güterabwägung“ vornehmen, was verlangt, dass wir möglichst unvoreingenommen die Interessen erforschen, die von einer ethischen Entscheidung betroffen sind. Beispiel „Pille danach“: Sind die Interessen einer Frau gleichrangig mit den „Interessen“ der befruchteten Eizelle in ihrem Uterus und ist somit die Einnahme der „Pille danach“ eine ethisch verwerfliche Handlung? Die meisten Menschen in Deutschland würden dies vernünftigerweise verneinen, denn eine befruchtete Eizelle hat nachweislich weder Lust, noch Schmerzempfinden und kennt somit keine Interessen.
Bischof Müller sieht dies als katholischer Bischof natürlich anders – nicht weil er dafür irgendwelche einsichtigen Belege hätte, sondern weil das Glaubenssystem, in das er zufällig hineinsozialisiert wurde, willkürlich festlegt, dass mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle eine „Eingießung des Geistes“ erfolgt. Damit erweist sich das zentrale Argument des Bischofs jedoch schon als hinfällig, denn es gibt wohl nichts Willkürlicheres als theologisch begründete Moral!
Müller weiß, was der „liebe Gott“ will…
Schließlich muss sich ein Glaubensfürst wie Herr Müller (im Unterschied zu einem philosophischen Ethiker) nicht um empirische Belege kümmern, seiner Meinung nach reicht es völlig aus, dass er als geweihter Priester der „Heiligen Katholischen Kirche“ weiß, was der „liebe Gott“ will.
Dummerweise scheint der „liebe Gott“ jedoch in Bezug auf ethische Fragestellungen recht wankelmütig zu sein: Dem heiligen Thomas von Aquin jedenfalls flüsterte er offenbar etwas anderes ein als dem Regensburger Bischof. Der Kirchenvater meinte nämlich, dass dem männlichen Fötus erst am 40. Tag nach der Befruchtung eine „Geistseele“ eingehaucht werde, dem weiblichen Fötus sogar erst nach 90. Tagen.
…doch der „liebe Gott“ ist recht wankelmütig
Diese alte Lehre der „Sukzessivbeseelung“, aus der kirchenrechtlich eine Art „Drei-Monats-Fristenlösung“ für den Schwangerschaftsabbruch abgeleitet wurde, war viele Jahrhunderte gültig. Erst 1869 wurde sie von Papst Pius IX. abgeschafft. Kurioserweise spielte dabei das ebenfalls von Pius IX. eingeführte „Dogma der Unbefleckten Empfängnis Mariens“ eine entscheidende Rolle.
Denn: Welchen Sinn würde das „Fest der Unbefleckten Empfängnis Mariens“ machen, wenn Gott dem Menschen nicht schon im Augenblick der Empfängnis eine „vernunftbegabte Seele“ einhauchen würde? Die Vorstellung, die allerseligste Jungfrau sei zum Zeitpunkt der unbefleckten Empfängnis bloß vernunftlose, seelenlose Materie gewesen, empfand der fromme Pius als geradezu gotteslästerlich. Also erklärte er, dass die Seele just in dem Moment der Verschmelzung von Ei und Samenzelle eingegossen werde – eine Auffassung, der Bischof Müller bis heute folgt. Theologische Willkür in Hochpotenz! Von einer soliden ethischen Begründung kann hier wirklich nicht die Rede sein.
Reale Interessen statt theologischer Willkür
Wer in ethischer Hinsicht vernünftig argumentieren möchte, der muss sich anschauen, welche realen Interessen in einem Konflikt beteiligt sind. Dass wir beispielsweise menschlichen Interessen in der Regel höheres Gewicht einräumen als den Interessen nichtmenschlicher Tiere lässt sich rational nur damit begründen, dass wir Menschen im Unterschied zu den meisten anderen Tieren über „personale Eigenschaften“ verfügen.
Das heißt: Wir besitzen ein Bewusstsein unserer selbst, können uns in die Lage anderer hineinversetzen und die Zukunft antizipieren. Deshalb spürt ein Mensch, der an Krebs erkrankt ist, neben den physischen auch psychische Qualen, die eine krebserkrankte Maus nicht kennt. In der Philosophie spricht man daher in Bezug auf den Menschen von einem „echten, persönlichen Überlebensinteresse“, das ethisch höher gewichtet wird als der „bloße Überlebensinstinkt“ einer Maus (was freilich nicht heißt, dass es legitim wäre, Mäuse zu quälen).
…mag sein, dass dies den Bischof überfordert
Nun muss man allerdings zugeben, dass menschliche Säuglinge noch nicht über die oben angedeuteten, personalen Eigenschaften verfügen (einige nichtmenschliche Tiere, etwa die großen Menschenaffen, aber sehr wohl!). Was bedeutet dies für die ethische Debatte? Ist die Tatsache, dass Säuglinge noch keine Personen sind, ein guter Grund, ihnen das Lebensrecht abzustreiten? Keineswegs! Pragmatisch ist es sinnvoll, Säuglinge als Personen zu behandeln, obwohl sie im eigentlichen Sinne noch nicht über personale Eigenschaften verfügen (diese entwickeln sie erst im Laufe des ersten Lebensjahres).
Allerdings: Wenn wir menschlichen Säuglingen solche Rechte einräumen, wie können wir dann anderen Lebewesen derartige Rechte abstreiten, obwohl wir genau wissen, dass sie alle basalen Eigenschaften aufweisen, die Personen auszeichnen? Angesichts solcher Überlegungen plädieren mehr und mehr Philosophen dafür, gewisse Grundrechte auch für Menschenaffen einfordern. Nach der Überwindung von Rassismus, Sexismus und Nationalismus wäre die Überwindung des Speziesismus (Diskriminierung von Lebewesen aufgrund ihrer Artzugehörigkeit) ein wichtiger Schritt hin zu einer zeitgemäßen, fairen Ethik, zu der wir allerdings nur durch klare, rationale Argumentationen kommen werden – nicht durch obskure Einflüsterungen eingebildeter Götter.
Es mag sein, dass derartige philosophische Differenzierungen das intellektuelle Vermögen des Regensburger Bischofs überfordern. Das ist zwar bedauerlich, aber nicht justiziabel. Als Humanist hoffe ich jedoch immer noch, dass Bischof Müller irgendwann einmal die Zeit finden wird, etwas gründlicher über die Dinge nachzudenken, die er gemeinhin so forsch verkündet. Denn: Wer leichter glaubt, wird schwerer klug.
Mit freundlicher Genehmigung von Stefan Aigner, ursprünglich bei regensburg-digital.de veröffentlicht