Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat sich auf einen Gesetzesentwurf für Selbstbedienungs-Supermärkte geeinigt. Künftig dürfen die SB-Märkte auch sonntags geöffnet haben. Das Gesetz hat aber einen Haken: es verpflichtet SB-Supermärkte dazu, die Öffnungszeiten am Sonntag an die Hauptgottesdienstzeiten anzupassen. Betreiber sehen dadurch ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet. Kirchen und CDU betonen den verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz, der Ruhe und Gottesdienstbesuch beinhaltet. Kritiker halten die Vorgabe für unnötig und unpraktisch.
In seinem Beitrag "Zum Sonntag", der vom Bayerischen Rundfunk ausgestrahlt wird, referiert Kardinal Marx über den Sonntag und sagt uns, in blumige Worte verpackt, wie wir den Tag zu nutzen haben. Wenn Herr Marx seinen "Schäfchen" die katholische Interpretation des Sonntags erläutert, ist das eine innerkirchliche Angelegenheit und Teil seines Berufes. Da er aber in seinem Vortrag alle Menschen anspricht, mitunter mich als Humanisten, sehe ich mich genötigt, ihm in einigen Punkten eine alternative Sicht entgegenzuhalten.
Seit 2006 setzt sich eine Allianz aus Gewerkschaften und Kirchen für den Erhalt des freien Sonntags ein. Und das ist gut so. Das Arbeitszeitgesetz schreibt einen verpflichtenden Ruhetag in der Woche für alle Arbeitnehmer*innen vor. Und es waren die Gewerkschaften, die mit der tariflichen Arbeitszeitverkürzung von 48 Stunden pro Woche auf die 40- beziehungsweise 35-Stunden-Woche einen zweiten freien Tag erstritten.
In Sachsen streitet die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens seit einigen Jahren für ein Mitspracherecht bei Verwaltungsverfahren zur Bewilligung von Sonntagsarbeit. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat nun am 06.05.2020 die Entscheidungen der Vorinstanzen gestützt und der Kirche ein Akteneinsichts- und Beteiligungsrecht zugesprochen (Az. 8 C 5.19).
BERLIN. (dfw/hpd) Kritische Reaktionen im Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Berliner Ladenöffnungsgesetz. Sonntagsschutz kein Grundrecht für Religionsgemeinschaften.
KARLSRUHE / FRIEDBERG. (hpd) Kommentar zum Urteil des BVerfG vom 1.12.2009 zur Zulässigkeit allgemeiner Ladenöffnung an allen Adventssonntagen in Berlin – BVerfG, 1 BvR 2857/07 vom 1.12.2009, Verfahren 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 . Querulatorisches Vorbringen gegen eine „vernünftige“ Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz?