GENF / BERLIN. (dfw) Ein subtiler Angriff von Muslimen und Katholiken auf den säkularen Wertekonsens der Menschenrechte
Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. nimmt verwundert und sehr kritisch die jüngsten Debatten vom 16.6.2008 im UNO-Menschenrechtsrat zur Kenntnis. Der Rat hat für sich sämtliche Diskussionen über Religion verboten. Damit werden Kritiken an Menschenrechtsverletzungen in der islamischen Welt zum Schweigen gebracht. Wenn ein ägyptischer Abgeordneter im UN-Menschrechtsrat sagt, dass „der Islam in diesem Ausschuss nicht gekreuzigt werden wird", dann zeigt dies das Unverständnis dieses Abgeordneten für den säkularen Wertekonsens der Menschenrechte.
Auch die am 22.3.2008 vorgetragene Forderung von Erzbischof Silvano Tomasi, päpstlicher Beobachter beim Menschenrechtsrat der UN, antireligiösen Fanatismus und ungerechtfertigte Diffamierung von Religionen zu untersagen, hat dazu beigetragen, den obigen Beschluss zu fassen. Er repräsentiert in guter Tradition der katholischen Kirche die Innovation, das göttliche Gesetz über das Recht zu stellen. Diese Forderung hebelt die Menschenrechte aus und ist blanke Unterdrückung der individuellen Rechte.
Ideologien, Religionen und Weltanschauungen sollten nicht wesentlicher Gegenstand der Beratungen in diesem UN-Ausschuss für Menschenrechte sein, Menschenrechtsverletzungen aber sehr wohl, auch wenn sie religiös begründet werden. Steinigungen von so genannten Ehebrecherinnen genauso wie die religiös begründete Todesstrafe sind Menschenrechtsverletzungen.
Wenn sich der UN-Menschenrechtsrat auf das Niveau begibt, nicht mehr den Konsens in Grundrechten wie Menschenwürde, Freiheit der Persönlichkeit, Meinungsfreiheit, Nichtdiskriminierung und Toleranz herbeizuführen, dann wird dieses UN-Gremium seiner Aufgabe nicht gerecht. Menschenrechte sind Individualrechte, die jedem Menschen zustehen. Auf die Menschenrechte können sich daher nur Individuen berufen und nicht gesellschaftliche Gruppierungen.
Dieser säkulare Wertekonsens hat zur Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs geführt, um jeden für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und besondere Menschenrechtsverletzungen haftbar machen zu können, der solche begangen hat.
Beschlüsse, sämtliche Diskussionen über Religionen zu verbieten, sind unwirksam, da diese nicht Gegenstand des Menschenrechtsrates sind. Wenn solche Beschlüsse aber gefasst werden, dann zeigt dies leider, dass dieser Rat seine Aufgabe verkennt. Die Nichtachtung der weiterentwickelten Rechtsphilosophie in Richtung der Individualrechte ist ein gravierender Verstoß gegen das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit.
Wenn sich der UN-Menschrechtsrat zu einem den säkularen Wertekonsens bedrohenden Gremium entwickelt, dann kann dieser Bedrohung des Weltfriedens und der universellen Menschenrechte nur durch Auflösung dieses Rates durch den UN-Sicherheitsrat begegnet werden.
Volker Mueller / Horst Prem