Zum heutigen Internationalen Kindertag veröffentlicht das Deutsche Institut für Menschenrechte die englischsprachige Studie "How the Child's Right to Participation Can be Promoted in German Development Cooperation".
Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierte Studie stellt Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zur Förderung des Kinderrechts auf Partizipation vor, skizziert die menschenrechtlichen Anforderungen an die Partizipation von Kindern und schließt mit konkreten Empfehlungen an die Verantwortlichen der deutschen Entwicklungspolitik. Die Studie ist das Ergebnis einer qualitativen, interdisziplinären Forschung. Grundlage sind dabei auch Gespräche mit Kindern und Jugendlichen in Guatemala, Kenia, Kirgisistan und Serbien sowie Interviews mit Akteuren der EZ.
In der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 werden Kinder erstmals ausdrücklich in einem internationalen Menschenrechtsvertrag als Rechtssubjekte anerkannt. Kinder sind demnach keine Objekte elterlicher und staatlicher Fürsorge, sondern können ihre Rechte autonom ausüben. Deutschland hat sich mit der Ratifikation der Konvention 1992 verpflichtet, die Kinderrechte national und in seiner EZ zu fördern. Kinder und Jugendliche sind jedoch in der EZ immer noch weitgehend unsichtbar und werden kaum in Entscheidungsprozesse einbezogen: Erwachsene dominieren, planen und entscheiden für Kinder und Jugendliche, oft über deren Köpfe hinweg. Dies ist auch ein menschenrechtliches Problem.