Dieser Stellungnahme war Mitte September bereits ein ähnlicher Beitrag vorausgegangen.
Fromme Sonntagsreden und die Politik kirchlicher Sozialkonzerne
Zum 1. Juli 2011 haben sich die Evangelische Krankenhausgemeinschaft Herne / Castrop-Rauxel gGmbH und die Diakonie Ruhr gGmbH zum Evangelischen Verbund Ruhr (EVR) zusammen geschlossen. Der neue ev. Sozialkonzern verfügt nach eigenen Angaben über ein jährliches Umsatzvolumen von insgesamt 223 Mio. Euro und zählt 4.700 Beschäftigte, also mehr als Opel-Bochum. Eine ernsthafte Mitbestimmung der Beschäftigten, eine Beteiligung von MitarbeiterInnen oder der Gewerkschaft in den Aufsichtsgremien oder gar ein Streikrecht existiert in diesem Konzern bisher nicht. Dies ist in kirchlichen Einrichtungen nicht vorgesehen.
Die Diakonie Ruhr hat ihren Schwerpunkt in Bochum und ist eng mit dem örtlichen ev. Kirchenkreis verbunden. Der jetzige Superintendent Peter Scheffler war bis zu seiner Wahl zum obersten Repräsentanten der Ev. Kirche in Bochum Vorstand der Diakonie Ruhr. Während der Bochumer Zweig des neuen Konzerns sich bisher schwerpunktmäßig auf die Altenpflege konzentriert, ist der Partner aus Herne auf das Krankenhausgeschäft spezialisiert. Als strategische Ausrichtung soll die Fusion sich auf einen zukünftig wachsenden Markt orientieren.
„Mit der Gründung der Holding ist in den Krankenhäusern eine stärkere Ausrichtung auf den Bereich der Altersmedizin geplant“, heißt es in einer Mitteilung des EVR. Und weiter: „Wichtig ist, dass zwischen Krankenhaus und Pflegeeinrichtung oder häuslicher Versorgung keine Lücke entsteht, betonen die Geschäftsführer.“ Die Geschäftspolitik des Konzerns hat nichts mit dem zu tun, was Kirchenleute in ihren Sonntagsreden verkünden.
Ausgliederung und Lohnsenkungen
Zum 1. 1. 2011 hat die Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne / Castrop-Rauxel ca. 200 Beschäftigte in vier Gesellschaften outgesourct, die weiterhin als Töchterunternehmen firmieren. Neu eingestellte MitarbeiterInnen erhalten aber nicht mehr die für die bisher Beschäftigten gültigen Tarife. Ihr Lohn liegt bis zu 40 % unter dem bisherigen Niveau.
MitarbeiterInnen haben daraufhin die Konzernleitung mit „frommen Wünschen“ des Präses der EKD, Nikolaus Schneider konfrontiert. Dieser erklärte bei einer seiner Sonntagsreden: „Deshalb betrachte ich Tendenzen zu einer Zersplitterung des Tarifvertragssystems durch eine Vielzahl von Spartentarifverträgen in Unternehmen mit Sorge. Denn diese Entwicklungen leisten der Spaltung von Belegschaften und einer Vervielfachung von Konflikten Vorschub, – was es zu verhindern gilt. Das Prinzip: ‘Ein Betrieb – ein Tarifvertrag’ hat sich bewährt.“
Dazu meinte der Aufsichtsratsvorsitzende des EVR-Konzerns, der Herner Superintendent Rimkus, lediglich: „Die Ausführungen von Präses Schneider möchte ich als zwar inhaltlich durchaus nachvollziehbaren aber dennoch ‘frommen Wunsch’ bezeichnen, der der marktwirtschaftlichen Realität leider nicht standhält.”
Sein Bochumer Superintendent-Kollege Scheffler ist ähnlich drauf. Als Vorstand der Diakonie Ruhr war er dafür mitverantwortlich, dass die Beschäftigten in Bochum nach den Kirchentarifen Berlin-Brandenburg vergütet werden, die weit unter den Tarifen der hiesigen Landeskirche liegen. Die Unternehmenspolitik kirchlicher Konzerne wird öffentlich kaum hinterfragt, weil kaum jemand weiß, dass diese Firmen fast ausschließlich aus öffentlichen Mitteln, von Kranken- und Sozialversicherungen oder privat finanziert werden. In die Krankenhäuser oder Altenheime der EVR fließt kein Cent Kirchengeld. Die Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Pflegeversicherungen, die öffentliche Hand oder die Betroffenen selbst müssen für sämtliche Kosten aufkommen. Lediglich ein paar Beratungsstellen des Konzerns werden durch kirchliche Mittel bezuschusst.
Mogelpackung
Diese Mogelpackung hat folgenden historischen Hintergrund: Als Adenauer mit der Union im Bundestag die absolute Mehrheit hatte, schenkte er 1961 mit dem Subsidiaritätsprinzip den Kirchen weitgehend das Sozialwesen unserer Gesellschaft. Seitdem haben die Kirchen und ihre Einrichtungen das Sagen in sehr vielen sozialen Einrichtungen. Die Kosten der Einrichtungen (Krankenhäuser, Heime, Jugendhäuser, Kindergärten etc.) werden vollständig oder weitgehend von Sozialversicherungsträgern oder dem Staat getragen. Da das kaum jemand weiß, genießen die Kirchen ein hohes Ansehen. Viele Menschen glauben, dass die Kirchen sich stark sozial engagieren und ihre Kirchensteuern für die vielen kirchlichen Sozialeinrichtungen benötigt werden. Das ist falsch. Es existiert keine Landeskirche und kein Bistum in Deutschland, in der der Sozialetat auch nur 10 % des Gesamthaushaltes ausmacht.
Gleichzeitig sorgt die herrschende Arbeitsrechtsprechung bisher dafür, dass Kirchen mit ihren MitarbeiterInnen sehr willkürlich umgehen können. In einem ev. Krankenhaus – zu dessen Finanzierung die Kirche keinen Cent beisteuert – darf der Krankenhausträger z.B. Nicht-Evangelen diskriminieren und sie trotz besserer Qualifizierung nicht einstellen. Die Praxis bei den Katholischen Brüdern ist in aller Regel noch heftiger. Einem Hausmeister, der sich scheiden lässt, kann ohne weiteres gekündigt werden. Während bei Tendenzbetrieben nur die Tendenz-TrägerInnen (also wichtige Leute) linientreu sein müssen, gilt das in kirchlichen Einrichtungen für alle Beschäftigten. Der besondere Skandal: Es handelt sich hierbei um ausschließlich oder vorwiegend öffentlich finanzierte Einrichtungen.
Alle wichtigeren Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes haben in kirchlichen Einrichtungen keine Geltung. Es gibt lediglich eine MitarbeiterInnen-Vertretung, die etwa über die Mitspracherechte einer SchülerInnenvertretung verfügt. Die zuständige Dienstleistungsgewerkschaft ver.di steht vor einer fast ausweglosen Situation. Da es keine Mitspracherechte für die Beschäftigten und keine Tarifverhandlungen der Gewerkschaft mit den Kirchen gibt, ist es kaum möglich, Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen zu motivieren, Mitglied zu werden. Und so lange ver.di kaum MitarbeiterInnen in den kirchlichen Konzernen organisiert, ist es auch schwer, hier gewerkschaftlichen Druck zu entfalten.
Ein paar Hoffnungsschimmer gibt es doch: Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat einer Klage von ver.di Recht gegeben, dass Streiks in kirchlichen Firmen nicht grundsätzlich verboten sind. Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat inzwischen mehrfach entschieden, dass Kirchenwillkür bei Entlassungen von MitarbeiterInnen, die sich nicht völlig kirchenkonform verhalten, auch Grenzen hat.
Allerdings: Eine Gesellschaft, die es nicht schafft, elementare Menschenrechte gegen die Kirchen politisch durchzusetzen, sondern dabei auf ein internationales Gericht angewiesen ist, stellt sich ein Armutszeugnis aus.