Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet heute über die Zulässigkeit von aktiver Sterbehilfe. In Deutschland ist diese nicht zugelassen.
Nach Ansicht des Hamburger Rechtsanwaltes Oliver Tolmein ist die Rechtslage in Deutschland klar geregelt: Von den mindestens vier Formen, die es gibt, ist nur die aktive Sterbehilfe strafbar.
Nachtrag um 12:15 Uhr:
Der EGMR hat zwar festgestellt, dass der Kläger auch Betroffener ist und ihm eine finanzielle Entschädigung zugesprochen, aber ansonsten das Verfahren an die deutschen Gerichte zurück überwiesen. (Spiegel-Online)