EGMR: Verschlüsselung ist ein Menschenrecht
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist ein Grundrecht, das in demokratischen Gesellschaften nicht präventiv von Regierungen aufgebrochen werden darf, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). In "Podchasov v. Russland" befindet das Gericht, dass verschlüsselte Kommunikation ein unter der Europäischen Menschenrechtskonvention besonders geschütztes Rechtsgut ist. Es ist zu erwarten, dass das Urteil einen gewissen Einfluss auf die von der EU-Kommission geplante Chatkontrolle haben wird.