Keine staatlich finanzierte Militärseelsorge!

militaerseelsorger.gif

Militärseelsorger / Foto: MC2 Daniel Stevenseon, RC North PAO / Flikr

GLADBEK. (hpd) Drei laizistische Landes­arbeits­gemein­schaften der LINKEN - aus NRW, Bayern und Thüringen – wollen Forderungen ins Bundes­tags­wahl­programm geschrieben haben, die zu einer stärkeren Trennung von Kirche und Staat führen sollen. Eine dieser Forderungen ist die Streichung staatlicher Mittel für die religiöse Seel­sorge beim Militär, der Polizei und in Justiz­vollzugs­anstalten.

Der Landes­sprecher der LAG Laizismus NRW, Ralf Michalowsky, sagte dazu: "Der Staat finanziert aus allgemeinen Steuer­geldern seel­sorge­rischen Tätig­keiten der Religions­gemein­schaften. Besonders perfide ist dabei, dass im militärischen Bereich ‚Seelsorger’ auf allen Seiten der Konflikt­parteien tätig sind und ‚ihren’ Soldaten glauben machen, sie täten das Richtige und das mit göttlichem Segen. Ohne diesen wäre die Bereit­schaft zu töten oder sich töten zu lassen deutlich geringer. Die religiöse Seel­sorge verhilft Staaten überhaupt erst zu will­fährigen Soldaten, ist somit staats­tragend und erhöht die Gefahr von bewaffneten Aus­einander­setzungen. Die Erfahrungen aus zwei Welt­kriegen haben gezeigt, dass seel­sorgerische Betreuung kriegs­unterstützend wirkt."

An die eigenen Partei gerichtet sagte Michalowsky weiter: „Einer Friedens­partei wie der LINKEN stünde es gut zu Gesicht, wenn unsere Forderung ins Wahl­programm käme und die Politik unserer Partei dadurch ein Stück glaub­würdiger würde."

Ins Wahl­programm soll deshalb der Passus: Religiöse Seel­sorge muss aus­schließlich aus kirchlichen Eigen­mitteln finanziert werden. Die staatliche Bezahlung von Militär-, JVA- und Polizei­seelsorge ist unzu­lässig.

Mit dieser Forderung stehen die Laizisten nicht alleine, denn auch inner­kirchlich ist eine Ökumenische Initiative zur Abschaffung der Militär­seelsorge, die für kirchlich-pazifistische Angebote an Soldaten eintritt, vor ihrem Gründungs­treffen. Sie sieht sich als deutscher Teil einer internationalen Initiative pazifistischer Christen. Nach den Angabe der Initiative wird sie dabei auch von der der Bundes­arbeits­gemeinschaft der Christ/innen bei den Grünen unterstützt, die die Initiative zur Ab­schaffung der Militär­seelsorge befürworten.

Weitere Forderungen der linken Laizisten

Diese Beendigung der staatlich finanzierten Militär­seesorge ist nur eine der programma­tischen Forderungen die von den LINKEN Laizisten in das Bundes­tags­wahl­programm ihrer Partei geschrieben werden sollen. Vier weitere Themen­bereiche seien genannt.

Kirchliches Arbeitsrecht

  • Das Betriebs­verfassungs­gesetz muss auch in kirchlichen Ein­richtungen An­wendung finden.
  • Kirchliche Einrichtungen, die öffentliche Zuschüsse empfangen, müssen für alle als Beschäftigte und NutzerInnen zugänglich sein. Das Anti­diskriminierungs­gesetz muss auch in kirchlichen Ein­richtungen Anwendung finden.
  • Das Arbeitsrecht muss sicherstellen, dass ein, aus der Sicht der Kirchen, „fehlendes privates Wohl­verhalten“, nicht zur Grundlage von Kündigungen in kirchlichen Ein­richtungen und Betrieben gemacht werden darf.

Konkordatsverträge und vergleichbare Gesetze

  • Alle Konkordats- und Kirchen­verträge sind entschädigungs­los zu kündigen. Konkordate gelten für die katholische Kirche. Inhalts­gleich ist das für die ev. Kirche in entsprechenden Gesetzen geregelt. Die entsprechenden Gesetze sind zu streichen.
  • Der Verfassungsauftrag nach Ablösung der Staats­leistungen an die Kirchen (Art. 138 Abs.1) ist umzu­setzen.

Zur Kirchensteuer

  • Kirchen und sonstige Welt­anschauungs­gemeinschaften müssen ihre Beiträge (z. B. Kirchen­steuern) wie alle anderen gesell­schaftlichen Organi­sationen selber eintreiben.
  • Der Austritt aus Kirchen und sonstigen Welt­anschauungs­gemeinschaften hat wie bei allen anderen gesell­schaftlichen Organi­sationen kosten­frei und direkt zu erfolgen. Die einfache Schrift­form muss reichen.

Entklerikalisierung der Verfassung und Gesetze

  • Konfessionelle Unterweisung (Religions­unterricht), Schulgebet, Schul­gottes­dienst und religiöse Symbole wie das Kruzifix haben an öffentlichen Schulen nichts zu suchen.
  • Die Verfassungen sind von ihren klerikalen Formu­lierungen zu entrümpeln.
  • Sondergesetze, wie § 166 StGb ff („Blasphemie­gesetz“), sind ersatzlos zu streichen.
  • Kirchliche Privilegien und Bevor­mundungen sind aus Gesetzen und Ver­ordnungen zu streichen, wie z. B. in Feiertags­gesetze (Tanz­verbot), das Immissions­schutz­gesetz (Glocken­geläut) oder Fried­hofs­ordnungen.
  • Alle Eidesformeln mit Gottes­bezug sind zu abzu­schaffen.

SK